Steuern senken – jetzt
Nichts ist für die Ewigkeit

Den Soli für alle abschaffen - ab 2020

Mit einer Anzeige auf der Titelseite der BILD-Zeitung am 27. Juni unterstreicht die INSM ihre Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags – für alle. Während sich in der Union zuletzt die Stimmen gemehrt haben, die ein entschlosseneres Vorgehen beim Abbau des Solis fordern, erweckt das SPD-geführte Bundesfinanzministerium den Eindruck, den Soli zu einem Steueraufschlag in der Einkommensteuer umbauen zu wollen.

26. Juni 2018

Standpunkt Hubertus PellengahrRechtsgutachten SoliFaktensammlung EinkommensteuerPosition Einkommensteuer

Die deutsche Wiedervereinigung ist mittlerweile fast 30 Jahre her. Die damals zur ihrer Finanzierung eingeführte „Ergänzungsabgabe“ – der Solidaritätszuschlag (Soli) – hat mit den Jahren ihre Existenzberechtigung verloren, da es inzwischen kaum noch vereinigungsbedingten Mehraufwand in Ostdeutschland gibt. Der Soli wird nicht mehr gebraucht. Da der Finanzbedarf weggefallen ist, sollte die Abschaffung des Soli eigentlich selbstverständlich sein. Das Auslaufen des Solidarpakts II zum Ende des Jahres 2019 ist also eine gute Gelegenheit, um das Kapitel Soli zu schließen.

Auch führende Unionspolitiker fordern, beim Soli-Abbau Wort zu halten. „Die komplette Abschaffung des Soli in dieser Wahlperiode darf kein Tabu-Thema sein“, sagte Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe. Der Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, sagte deutlich, auch in Richtung Koalitionspartner SPD: „Am Ende muss der Solidaritätszuschlag ganz abgeschafft werden.“

SPD-Finanzminister Olaf Scholz jedoch plant nur einen zögerlichen Abbau des Soli: Nur wer unter einem Jahreseinkommen von ca. 61.000 Euro bleibt, soll den Soli ab dem Jahr 2021 nicht mehr zahlen müssen. Die Entlastung kommt also unnötig spät - und nur für einen auserwählten Personenkreis. Wer sehr wenig verdient, muss ihn ohnehin nicht bezahlen. Eine Gleitzone gibt es auch noch, alle Einkommen darüber sollen weiterhin mit der Abgabe belastet werden, ebenso alle Körperschaftssteuerpflichtigen. Da keine weiteren Schritte zum Abbau des Soli für alle vorgezeichnet sind, besteht die Gefahr, dass die Bundesregierung den Zuschlag durch die Hintertür zu einer Art „Reichensteuer“ machen wird. Bei einem Einkommen ab ca. 76.000 Euro im Jahr ist der Soli nach derzeitigem Stand vollständig weiter zu zahlen.

In Zeiten voller Staatskassen wäre die teilweise Beibehaltung des Soli völlig unverständlich. Hinzu kommt, dass namhafte Verfassungsrechtler bereits auf Probleme dieses unvollständigen Abbaus hingewiesen haben. Prof. Dr. Hanno Kube, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg hat hierzu ein eindeutiges Rechtsgutachten veröffentlicht. Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, hat in einer Stellungnahme an den Bundestag ganz klar die Komplettabschaffung des Solis ab 2020 aus verfassungsrechtlichen Gründen gefordert. Eine selektive Beibehaltung des Soli für eine bestimmte Personengruppe sowie die dann damit verbundene zusätzliche Umverteilung sind Punkte, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung vermutlich nicht Stand halten würden. Die FDP hat bereits angekündigt, eine Klage zu prüfen. Für den Soli war von Anfang an ein Verfallsdatum vorgesehen. Das wird 2020 erreicht. Nichts ist für die Ewigkeit.