Steuern & Finanzen
Interview mit Dr. Rolf Kroker

"In unserem Gutachten schneiden zwei Bundesländer deutlich besser ab als der Rest"

Dr. Rolf Kroker, Geschäftsführer und Leiter des Bereichs Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft Köln, hat im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft die Schulden der Länder und deren Perspektive für eine Entschuldung untersucht. Sein Fazit: Sechs Bundesländer stehen vor harten Einschnitten.

10. März 2011

Interview mit Dr. Kroker Dr. Rolf Kroker

Herr Kroker, in der Regel ist vom Sparzwang des Bundes die Rede. Warum stellt das IW-Gutachten die Bundesländer in den Mittelpunkt? 

Ende 2010 hat der deutsche Schuldenstand einen Wert von 1,865 Billionen Euro erreicht. Der Anteil der Länder an der Gesamtverschuldung beträgt dabei rund ein Drittel.

Berücksichtigt man neben den Kernhaushalten auch die Extrahaushalte, so haben Bund, Länder und Gemeinden nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sogar Schulden in Höhe von insgesamt fast 2 Billionen Euro. Daran haben die Länderhaushalte einen maßgeblichen Anteil. Deshalb ist es richtig, dass auch sie der Schuldenbremse unterworfen werden.

Wie funktioniert die Schuldenbremse auf Länderebene?

Bei der Umsetzung der Schuldenbremse haben die Länder verglichen mit dem Bund größere Freiräume. Zum einen können sie selbst bestimmen, wie schnell und in welchen Schritten sie ihre strukturellen Defizite abbauen, zum anderen haben sie vier Jahre mehr Zeit für die Konsolidierungsmaßnahmen.

Wichtig ist, dass die Länderhaushalte bis spätestens 2020 keine Strukturdefizite mehr aufweisen. Der Bund muss bereits 2016 seinen Referenzwert erreichen. In einem Punkt ist Artikel 109 GG Absatz 3 jedoch eindeutig: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“

Neben der finanziellen Situation hat das IW Köln auch das mittelfristige Konsolidierungspotential der Bundesländer überprüft. Wo müssen die Länder ansetzen, um ihre Haushalte nachhaltig zu konsolidieren?

Das mittelfristige Konsolidierungspotenzial ergibt sich aus dem Anteil der Ausgaben, die mittel- bis langfristig als flexibel angesehen werden, beispielsweise der laufende Sachaufwand im Rahmen der öffentlichen Verwaltung oder Subventionen an den privaten Sektor.

Zudem schreibt die Schuldenbremse vor, dass nur solche Konsolidierungsmaßnahmen geeignet sind, über die die Länder auch autonom entscheiden können. Einnahmen aus Einkommens- und Umsatzsteuer scheiden somit für die Haushaltskonsolidierung aus, da es sich dabei um Gemeinschaftssteuern handelt, deren Verwendung nur durch ein im Bundesrat zustimmungspflichtiges Bundesgesetz verändert werden darf.

Welche Bundesländer haben Ihrer Einschätzung nach die besten Aussichten die Vorgaben der Schuldenbremse umzusetzen, welche bekommen Probleme?

In unserem Gutachten schneiden zwei Bundesländer deutlich besser ab als der Rest – das sind Sachsen und Bayern. Sie haben die geringsten Schuldenstände und damit auch den geringsten Konsolidierungsbedarf. Im Fall von Sachsen wäre sogar noch Konsolidierungspotenzial vorhanden und es hat die höchste Investitionsquote aller Bundesländer. Somit ist dort auch künftig mit einer positiven Entwicklung zu rechnen.

Problemländer sind Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Diese Länder haben überdurchschnittliche Schuldenstände und hohe Defizite. Gleichzeitig ist das mittelfristige Konsolidierungspotenzial gering. Auch die Stadtstaaten Berlin und Bremen fallen in diese Kategorie. Bremen hat im Ländervergleich den mit Abstand höchsten Schuldenstand und das höchste Defizit pro Kopf. Diese sechs Bundesländer stehen vor harten Einschnitten.