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Haftung des Forenbetreibers bestätigt

LG Düsseldorf. Mit einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 27.06.2007 hat die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH und dem Heise Verlag ihren Abschluss gefunden.

4. Juli 2007

Dem Verfahren lag ein unter Pseudonym verfasster Beitrag im Internetforum des Heise Verlages zu Grunde, in dem ein anonymer Unbekannter die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft mit üblen Beleidigungen überzogen hatte. Die INSM klagte daraufhin auf Unterlassung. Diese Klage wurde nun vom LG Düsseldorf abgewiesen, weil die Heise GmbH den Hetzartikel zwischenzeitlich aus seinem Forum entfernt hatte und keine Wiederholungsgefahr bestünde. Obwohl man über die Richtigkeit dieser Begründung anderer Meinung sein kann, sieht die INSM GmbH nach diesem Ergebnis keine Veranlassung, den Rechtsstreit in der nächsten Instanz fortzusetzen.

Zumal das Gericht eindeutig feststellt, dass Forenbetreiber für die Inhalte haften. Zitat LG Düsseldorf aus dem Urteil: "Wird einem Diensteanbieter eine Rechtsverletzung bekannt, so muss er den ihm bekannt gewordenen Beitrag nicht nur löschen oder sperren, sondern auch nachfolgend ihm technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt." Heise ist also nunmehr mit der kontinuierlichen Überwachung der eigenen Internetforen in der Pflicht.