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Konsolidierungs-Check Bundesländer

Schuldenbremse zeigt Wirkung

(Korrigierte Fassung vom 7. Oktober 2011) Die Schuldenbremse im Grundgesetz führt in den deutschen Bundesländern zu ersten Erfolgen. In acht der sechzehn Länder steht die Ampel auf Grün – die Konsolidierung ist auf gutem Weg. Der Freistaat Sachsen ist Konsolidierungs-Spitzenreiter. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Konsolidierungs-Check Bundesländer“, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) erstellt wurde.

6. Oktober 2011

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Das Grundgesetz verbietet den Bundesländern ab dem Jahr 2020 neue Schulden aufzubauen – bis dahin müssen sie ihr strukturelles Defizit auf Null reduzieren. Die IW-Studie zeigt, dass die Länder Sachsen, Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg bereits im Jahr 2013 ihre Defizite abgebaut und in Überschüsse umgewandelt haben werden. Große Fortschritte bei der Konsolidierung ihrer Haushalte werden auch in Brandenburg, Saarland und Rheinland-Pfalz erwartet.

Erste Erfolge zeigen sich in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Diese Länder müssen ihre Sparbemühungen allerdings weiter intensivieren, um im Jahr 2020 das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes erreichen zu können. Mecklenburg-Vorpommern weist zwar nahezu keine neuen Schulden mehr aus, muss aber mit einer aktualisierten Finanzplanung erst noch belegen, dass auch in Zukunft Überschüsse erzielt werden. Allein in Nordrhein-Westfalen ist keine Konsolidierungsstrategie zu erkennen. Dort wird im Jahr 2013 sogar ein höheres Defizit erreicht als im Ausgangsjahr 2010. 

Schuldenbremse zeigt Wirkung Konsolidierungsquote nach drei Jahren in Prozent

„Die Schuldenbremse erweist sich als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung ausufernder Staatsverschuldung“, kommentiert Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die erste Zwischenbilanz bis zum Jahre 2013. „Der Wohlstand der Zukunft hängt maßgeblich ab von einer nachhaltigen Finanzpolitik – hierzu müssen nicht nur die Nationalstaaten in Europa, sondern auch die Bundesländer in Deutschland ihren Beitrag leisten.“

Die grundgesetzliche Schuldenbremse erlaubt den Bundesländern ab dem Jahr 2020 die Aufnahme von neuen Schulden nur noch zur Abfederung konjunktureller Einbrüche, die im Aufschwung wieder ausgeglichen werden müssen. Strukturelle Defizite sind dann verboten. Zur Abgrenzung von „konjunkturellen“ und „strukturellen“ Defiziten macht das Grundgesetz allerdings keine Vorgaben, jedes Bundesland kann hierzu eine eigene Berechnungsmethode verwenden.

Diese Unschärfe kritisiert das IW: „Der Stabilitätsrat sollte autorisiert werden, zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen von den Ländern vereinheitlichte Finanzplanungen einzufordern. Das ist für die Wirksamkeit der Schuldenbremse notwendig, damit die Länder ihre konjunkturelle Verschuldung nicht überstrapazieren können“, so Dr. Rolf Kroker, Leiter Wirtschafts- und Sozialpolitik und Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. 

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 In der IW-Studie wird ein einheitliches Verfahren zur Bemessung des „strukturellen Defizits“ für alle Bundesländer vorgeschlagen und angewendet. Das macht die strukturellen Länderdefizite im Ausgangsjahr 2010 erstmals vergleichbar.

Danach weist Bremen mit 1.850 Euro das höchste strukturelle Defizit pro Einwohner aus. Bis zum Jahr 2013 will Bremen dieses Defizit um 16 Prozent reduziert haben. An zweiter Stelle steht das Saarland mit einem Defizit von 1.230 Euro pro Kopf. Dieses soll in drei Jahren allerdings um 76 Prozent sinken. „Es gibt also deutliche Unterschiede. Einige Länder müssen noch kräftiger auf die Bremse treten und stehen vor erheblichen Sparanstrengungen. Je später sie damit beginnen, desto schmerzhafter der Prozess und zweifelhafter der Erfolg“, so Pellengahr.

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