Generationengerechtigkeit
Regierungsvorhaben ungerecht

Wer ist eigentlich für die Rentenpläne der Regierung?

Die Rentenpläne der Regierung missachten die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und werden Deutschland unweigerlich schwächen. Sie belasten die Jugend bis 2030 mit weiteren 233 Milliarden Euro – Geld, das für Investitionen in die Zukunft fehlen wird. Dabei wissen alle: Es trifft eine Generation, die ohnehin mit immer weniger Köpfen immer mehr Ältere versorgen muss.

28. Januar 2014

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Unsere Position zum Thema Rente

Der demografische Wandel ist eine Herausforderung für unsere Gesellschaft und unser Wirtschaftssystem. Wir werden nicht nur immer weniger, sondern werden auch immer älter. Derzeitig bekommt jede Frau im Alter zwischen 26 und 35 Jahren durchschnittlich 1,4 Kinder und damit zu wenig, um die Bevölkerungszahl konstant zu halten. Bereits in 25 Jahren wird jeder dritte Bürger in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Die Zahl der Erwerbspersonen wird bis zum Jahr 2060 um fast 30 Prozent auf 31 Millionen abnehmen. Der Altenquotient, d. h. das Verhältnis der über 65-jährigen zu den 20- bis 64-jährigen, wird sich bis dahin verdoppeln.

 

Der demografische Wandel gefährdet die nachhaltige Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme. Sozialpolitik in der Sozialen Marktwirtschaft ist vorrausschauend und muss die Lasten des demografischen Wandels generationengerecht verteilen.

Die INSM fordert den Gesetzgeber daher auf:

  • Ab 2030 das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Damit wird der kontinuierlich steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen.
  • Den Renteneintritt nach Erreichen der Altersgrenze zu flexibilisieren. Die Möglichkeit, auch über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten, muss erleichtert werden.
  • Auf die Einführung der Rente mit 63 und der Mütterrente zu verzichten. Beide Maßnahmen sind ungerecht, weil Beitragszahler und Rentner zusätzlich belastet werden und die Generationengerechtigkeit untergraben wird.
  • Die Rente mit 67 wie geplant bis zum Jahr 2029 umzusetzen. Nur so können die gesetzlichen Beitragssatz- und Rentenniveauziele eingehalten werden.

Zur Begründung:

Schon heute an die Zukunft denken – Renteneintrittsalter und Lebenserwartung verkoppeln

Im Jahr 2029 wird die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Doch die Lebenserwartung wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus noch weiter steigen, sodass sich die absolute Rentenbezugsdauer weiter verlängert. Ziel ist es, das Verhältnis aus Arbeitszeit und Rentenbezugsdauer dauerhaft konstant zu halten. Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters nach der Maßgabe „Ein Jahr mehr Lebenserwartung gleich vier Monate länger arbeiten und acht Monate mehr Rente“ wird dies erreicht und sichergestellt, dass die Rentenkasse auch über das Jahr 2029 hinaus finanzierbar bleibt.

Renteneintritt flexibilisieren – Fachkräftemangel bekämpfen

In Zeiten des demografischen Wandels und damit einhergehenden Fachkräftemangels ist es Wunsch vieler Unternehmen, verdiente und erfahrene Mitarbeiter über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu beschäftigen. Gleichzeitig wünscht sich rund die Hälfte aller Arbeitnehmer eine Beschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus. Die aktuelle (Arbeits-)Rechtslage erschwert es Arbeitgebern und Arbeitnehmern jedoch diesen Wunsch zu realisieren.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach der derzeitigen Regelung läuft theoretisch bis zum Tod. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. In der Praxis nutzen Arbeitgeber dazu eine „auflösende Bedingung“ in ihren Arbeitsverträgen. Die Arbeitsverträge führen dazu normalerweise auf, dass das Arbeitsverhältnis „mit Eintritt des gesetzlichen Rentenalters“ automatisch endet. Baut ein Arbeitgeber diese auflösende Bedingung zur Kündigung nicht ein, besteht über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhebliche Rechtsunsicherheit.Im Ergebnis führt dies zu einem fast vollständigen Ausscheiden der Arbeitnehmer aus regulären Arbeitsverhältnissen nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Diese Praxis ist volkswirtschaftlich schädlich und schränkt die individuelle Wahlfreiheit unnötig ein. Das faktische einmalige Sonderkündigungsrecht sollte daher um die Möglichkeit einer befristeten Weiterbeschäftigung ergänzt werden.

Rente mit 63 – Probleme des demografischen Wandels werden verschärft

Die Einführung der Rente mit 67 war die richtige Antwort auf die steigende Lebenserwartung. Zusammen mit dem 1997 eingeführten demografischen Faktor konnte der Beitragssatz der Rentenversicherung nicht nur stabilisiert, sondern sogar unter 19 Prozent gesenkt werden. Mit der Rente ab 63 will die Große Koalition Versicherten mit 45 Beitragsjahren nun die Möglichkeit einräumen, sich bereits mit 63 ohne Abzüge aus dem Erwerbsleben zu verabschieden. Die Rente mit 63 dürfte dabei deutlich teurer werden als von der Bundesregierung veranschlagt: Statt etwa 35 Milliarden wird sie etwa 126 Milliarden Euro kosten.

Die Erfahrung mit früheren Frühverrentungsregelungen zeigt: Wer zur Rente mit 63 berechtigt ist, wird diese auch in Anspruch nehmen. Die Rente mit 63 wird so eine neue Frühverrentungswelle auslösen. Damit wird der Fachkräftemangel verschärft – das steht im Widerspruch zu den Plänen der Großen Koalition, ältere Beschäftigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Rente mit 63 ist ungerecht, weil sie die jüngeren Generationen zusätzlich belastet und die Probleme des demografischen Wandels noch verschärft.

Mütterrente – belastet junge Generationen und Rentner

Durch die im Rentenpaket vorgesehene Mütterrente werden Müttern oder Vätern mit vor 1992 geborenen Kindern pro Kind zwei Erziehungsjahre (bisher ein Jahr) mit jeweils einem Entgeltpunkt für die Rente angerechnet. Pro Kind sollen die Eltern somit monatlich 28,14 Euro beziehungsweise 25,74 Euro (neue Bundesländer) mehr erhalten als aktuell.

Die Mütterrente belastet Steuerzahler, Beitragszahler und Rentner mit insgesamt etwa 83 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Nur ein kleiner Teil davon soll durch Bundeszuschüsse aus Steuermitteln fi nanziert werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt aber das Äquivalenzprinzip: Wer zu Erwerbszeiten mehr einzahlt, erhält nach Renteneintritt auch mehr Rente. Die Große Koalition bricht mit diesem Prinzip. Wenn die Mütterrente dazu gedacht ist, Armut im Alter zu verhindern, dann muss sie mit Steuern und nicht mit Beiträgen fi nanziert werden.

Mit 233 Milliarden Euro wird das Rentenpaket überdies deutlich teurer als von der Bundesregierung veranschlagt. Es ist rückwärtsgewandt, verschärft die Folgen des Fachkräftemangels und untergräbt die Generationengerechtigkeit.

Kritische Pressestimmen