Chance2020
Marktwirtschaftliches Reformpaket

Chance2020: Mit Sozialer Marktwirtschaft für ein gerechtes und leistungsfähiges Deutschland

Deutschland steht vor einer enormen Herausforderung: Kaum ein anderes Land hat eine so negative Alterungsprognose. Der demografische Wandel fordert das Rentensystem ebenso heraus wie den Arbeitsmarkt, die Gesundheitsvorsorge, die Unternehmen und die öffentlichen Haushalte.

Deshalb werben wir für ein Paket von Maßnahmen, die wir in der Chance2020 zusammenfassen. Maßnahmen, welche aus den positiven Erfahrungen eines wettbewerbsfähigen Deutschlands entstanden sind und welche die demografische Herausforderung berücksichtigen, statt sie auszublenden. Die Mühen werden sich auch dieses Mal lohnen. 

1. Oktober 2013

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Steuern & Haushalt

Verlässliche Regeln sind grundlegend für das Vertrauen in den Staat – für Bürger wie für Unternehmen. Und ein gerechtes Steuersystem erhöht die Chance auf Steuerehrlichkeit. Der Staat muss darauf achten, dass er Steuern und Abgaben nachvollziehbar erhebt und verständlich begründet, wenn er wettbewerbs- und zukunftsfähig sein will. Dazu gehört auch, das eingenommene Geld verantwortungsvoll und an den richtigen Stellen auszugeben.

In Deutschland ist das Steuersystem mit den Jahren immer undurchsichtiger geworden. Hinzu kommen Altlasten, die bislang noch keine Regierung angegangen ist: Von unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen bis zur kalten Progression – das System ist teils nicht mehr nachvollziehbar und ungerecht.

Die vielfach beschworene Einzelfallgerechtigkeit wird ad absurdum geführt, wenn der Einzelne die Regeln nicht mehr versteht. Die Folge ist, dass viele Bürger Möglichkeiten suchen, um Zahlungen zu umgehen oder sogar Steuern zu hinterziehen. Darüber hinaus: Um mehr Vertrauen zu schaffen, muss einer gerechten Einnahmenpolitik auch eine verantwortungsvolle Ausgabenpolitik folgen.

Daraus ergeben sich für die Politik folgende Anforderungen:

 

1. Weniger ist gerechter: Steuersystem vereinfachen

Das deutsche Steuersystem ist über die Jahre zunehmend undurchsichtiger geworden. Unter dem stetigen Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit leiden Transparenz und Verständlichkeit. Was aber nicht als gerecht
verstanden werden kann, ist auch nicht gerecht. Hinzu kommt: Ein undurchsichtiges Steuersystem stärkt das Gefühl, dass der Ehrliche der Dumme ist, mit der Folge, dass die Steuerehrlichkeit abnimmt.

Deutschland benötigt eine Vereinfachung des komplexen Steuersystems, bei der die Einzelfallgerechtigkeit zugunsten eines verständlichen Steuersystems reformiert wird. Im Prinzip gilt: Das Steuerrecht muss auf seine Grundstrukturen zurückgeführt und vereinfacht werden. Sinnvolle Straffungen geben den Bürgern Freiheit zurück und verhindern unnötige und kostspielige Steuerbürokratie.

Literatur:
- Econwatch (2013): Policy Brief Steuerpläne der Parteien
- Kirchhof, Paul (2013): Wir verteilen von Arm zu Reich, Interview in Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. August 2013
- Kiesewetter, Dirk (2010): Was eine ökonomisch sinnvolle Steuerreform leisten kann und was nicht, Kommentar in Wirtschaftliche Freiheit, 26. Oktober 2010
- Lang, Joachim; Eilfort, Michael (Hg.) (2013): Strukturreform der deutschen Ertragsteuern. Bericht über die Arbeit und Entwürfe der Kommission „Steuergesetzbuch“ der Stiftung Marktwirtschaft, München
- Peffekoven, Rolf; Schaltegger, Christoph A.; Schneider, Friedrich; Torgler, Benno; Kirchgässner, Gebhard; Ondracek, Dieter (2008): Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit, Zeitgespräch in: Wirtschaftsdienst, Zeitung für Wirtschaftspolitik, April 2008


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2. Demokratie braucht Verantwortung: Steuerhoheit für Gemeinden

Demokratie funktioniert, wenn die Wähler Arbeit und Leistung der von ihnen gewählten Vertreter beurteilen können. An entscheidender Stelle ist dies nur noch schwer möglich: bei den Ein- und Ausgaben des Staates. Viele Steuerarten liegen in der Verantwortung unterschiedlicher Ebenen des föderativen Systems. Und auf der kleinsten Ebene, der Gemeinde, fehlt die Steuerhoheit sogar zum großen Teil. Nur wenn die politische Entscheidung über Einnahmen- und Ausgabenhöhe in einer Hand liegt, kann der Wähler adäquat entscheiden. Er hat dann, etwa auf Kommunalebene, die Wahl, ob er jener Partei seine Zustimmung gibt, die beispielsweise einen Schwimmbadbau wünscht und er dafür einer Steuererhöhung zustimmt, oder ob er niedrige Steuern präferiert und daher jene Partei wählt, die auf das Schwimmbad verzichtet.

Wir brauchen grundsätzlich eine klare Zuordnung jeder Steuerart zu jeweils einer politischen Ebene. Ein Parlament, welches das Budget verantwortet, muss im demokratischen Entscheidungsprozess auch für die Einnahmen verantwortlich sein. Diese klare Zuordnung braucht es vor allem – aber nicht nur – auf Gemeindeebene, in Form eines kommunalen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die kommunalen Steuereinnahmen sind dabei aufkommensneutral umzuordnen. Die Gewerbesteuer würde dabei abgeschafft und durch die Einkommensteuer der Personenunternehmen und einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer ersetzt. Damit würden die Gemeinden eigenverantwortlich über eine stetige Einnahmequelle verfügen.

Literatur:
- Broer, Michael (2003): Wirkungen des kommunalen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, Zeitgespräch in: Wirt- schaftsdienst, Zeitung für Wirtschaftspolitik, September 2003
- Institut der deutschen Wirtschaft Köln (2010): Eine Reform ist möglich, Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, 28. Oktober 2010
- Junkernheinrich, Martin; Fuest, Clemens; Huber, Bernd; Oberhauser, Alois; Jachmann, Monika (2003): Reform der Gemeindefinanzen, Zeitgespräch in: Wirtschaftsdienst, Zeitung für Wirtschaftspolitik, September 2003
- Stiftung Marktwirtschaft (2005): Die Bürgermeister am Hebel, Reform der Gemeindefinanzen, Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, 16. November 2005


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3. Mehr Geld den Bürgern: kalte Progression abschaffen

Inflation frisst nicht nur Vermögen, sie erhöht auch die Steuerbelastung, wenn die Tarifgrenzen nicht den Preissteigerungen angepasst werden. Bei dieser sogenannten kalten Progression steigt oberhalb des Grundfreibetrages der Durchschnittssteuersatz auch dann, wenn das zu versteuernde Einkommen nur um den Inflationsausgleich zunimmt. Die Arbeitnehmer haben also real weniger in der Tasche, weil sich der Staat an der Lohnerhöhung bereichert. Im Übrigen: Kalte Progression belastet Bezieher niedriger Einkommen prozentual höher als Steuerpflichtige mit hohen Einkommen. Das ist ungerecht.

Wir lehnen eine versteckte Steuererhöhung durch kalte Progression ab und fordern eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Kaufkraftentwicklung. Konkret: Ein sogenannter Steuerinflationsindex soll künftig für mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht sorgen und gleichzeitig inflationsdämpfend wirken. Denn der Steuerinflationsindex würde das latente Eigeninteresse des Staates an der Inflation dämpfen, international eine Vorbildfunktion übernehmen und damit die Überzeugungskraft der Steuergesetzgebung stärken.

Literatur:
- Reimer, Ekkehart (2013): Inflationsgerechtigkeit im Einkommensteuerrecht
- Schaefer, Thilo (2013): Kalte Progression: Mikrosimulationsanalyse der Auswirkungen inflationsbedingter Einkommensteuererhöhungen, Institut der deutschen Wirtschaft Köln


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4. Generationengerechtigkeit schaffen: Reduzierung der Schulden

Über 2 Billionen Euro Schulden haben Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland angehäuft. Das entspricht fast 25.000 Euro pro Person. Inklusive der impliziten Staatsschulden – also der bereits erworbenen und bei Fortführung der derzeitigen Politik noch entstehenden Ansprüche heute und künftig lebender Generationen gegenüber dem Staat – belaufen sich die Schulden sogar auf 5,9 Billionen Euro. Allein die Zinszahlungen machen im Bundeshaushalt den drittgrößten Posten aus und verschlingen über 12 Prozent des Jahreshaushaltes des Bundes.

Dabei hat die Bundesregierung noch Glück: Sie kann ihre Verschuldung gegenwärtig zu außergewöhnlich günstigen Konditionen refinanzieren. Die Rendite für 10-jährige Bundesanleihen beträgt derzeit rund 1,5 Prozent, für kurzfristige Papiere liegt sie nur bei etwa 0,25 Prozent. Die Zinsausgaben aller deutschen öffentlichen Haushalte waren 2012 nicht höher als Mitte der 1990er-Jahre, als sie 65 Milliarden Euro betrugen. Und das, obwohl sich die deutsche Staatsschuld in derselben Periode von 1 auf 2,1 Billionen Euro mehr als verdoppelt hat. Die Bundesrepublik profitiert dabei von der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und davon, dass Deutschland an den Märkten als sicherer Hafen gilt. Die niedrigen Zinsen sind aber gleichzeitig ein Pulverfass. Würde sich der Durchschnittszins für deutsche Staatsanleihen beispielsweise wieder auf das Niveau von Mitte der 1990er-Jahre erhöhen, würde die Zinslast auf fast 130 Milliarden Euro hochschnellen. Das hieße, dass 75 Milliarden Euro zusätzlich zu finanzieren wären. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sind das fast 3 Prozent.

Deutschland braucht nicht nur einen Verzicht auf Neuverschuldung, sondern – zumindest in konjunkturell guten Zeiten – den kontinuierlichen Abbau der Staatsschulden.

Literatur:
- Beise, Marc, Süddeutsche Zeitung, 23.09.2013: Jetzt wird es teuer für Deutschland
- Bräuninger, Michael; Hinze, Jörg; Straubhaar, Thomas (2013): 10 Thesen: Der Staat hat genug, April 201
INSM-Position Haushalt (2013)
- Stiftung Marktwirtschaft (2013): Generationenbilanz Update 2013


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5. Mehr Geld den Bürgern: Staatsquote senken

Die Subventionen in Deutschland sind auf einem Rekordhoch und summieren sich bei Bund, Ländern, Gemeinden und Europäischer Union auf über 160 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommt: Ein relevanter Part der Sozialausgaben hilft nicht Bedürftigen, sondern ist aus politischen Überlegungen entstanden, relevante Wählergruppen zu gewinnen. Fordert man darüber hinaus auch Generationengerechtigkeit ein, dann müsste auch der Schuldenberg auf absehbare Zeit abgetragen werden. Allein die Bedienung der Zinsen macht den drittgrößten Posten im Bundeshaushalt aus. Ein Staat, der keine Subventionen gewährt, der Sozialleistungen strikt am Prinzip der Bedürftigkeit orientiert und ein Staat, der keine Schulden hat: Ein solcher Staat wäre gesund.

Die Staatsaktivität muss auf das beschränkt werden, wofür der Staat verantwortlich ist, nämlich für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen, namentlich auf Feldern wie Bildung, Grundlagenforschung, Infrastrukturen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, äußere Sicherheit sowie Hilfe für Bedürftige. Ein solcher Staat hat keine Schulden und auch einen deutlich niedrigeren Etat für Soziales. Ein solcher Staat kommt mit einer geringeren Staatsquote aus. Es gilt aber auch: Ein solcher Staat kümmert sich intensiv um die wirklich Bedürftigen. Weniger Staat heißt also nicht weniger soziales Engagement. Ein voll funktionsfähiger Staat kann denen helfen, die Hilfe brauchen, und lässt denen mehr in der Tasche, die den Staat tragen.

Literatur:
- Boss, Alfred; Rosenschon, Astrid (2011): Subventionsabbau in Deutschland, Institut für Weltwirtschaft an der Universität und Kiel Prognose-Zentrum, 6. Januar 2011
- Bräuninger, Michael; Hinze, Jörg; Straubhaar, Thomas (2013): 10 Thesen: Der Staat hat genug, April 2013
- Kieler Subventionsbericht (2013): Subventionen erreichen 166,7 Mrd. Euro, 27. März 2013


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6. Wohlfahrtsstaat fokussieren: Hilfen auf die Schwächsten konzentrieren und über Steuern finanzieren

Wie viel dürfen Manager verdienen? Welcher Stundenlohn ist für harte Arbeit angemessen? Und wie hoch sollen Sozialleistungen und Steuersätze ausfallen? Moderne Gesellschaften führen fortwährend Gerechtigkeitsdebatten. Zahlreiche Studien belegen: Nahezu jeder Mensch hat ein grundlegendes Bedürfnis nach Gerechtigkeit. Was jedoch der Einzelne unter diesem abstrakten Begriff versteht, bleibt meist unklar. Dabei ist das individuelle Empfinden nicht unbedingt ein guter Indikator, um festzulegen, was fair und was unfair ist. Denn es ist stark evolutionär geprägt und in einer Zeit entstanden, als es noch keinen nennenswerten Zuwachs an Wohlstand gab. In einer modernen Gesellschaft müssen andere Gerechtigkeitsmaßstäbe gelten. Eine zentrale Rolle spielt heute der Ordnungsrahmen, der Regeln und Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handelns festlegt – und somit (mit-)entscheidend ist für die Verteilung und den Zuwachs von Gütern und Dienstleistungen. Das Urteil über eine Wirtschaftsordnung ist dabei immer stark abhängig von der Beurteilung der Gerechtigkeit sozialer und ökonomischer Zustände.

Entscheidend für die Qualität einer Gesellschaft ist, wie sie mit den Schwächsten umgeht, jenen, die sich nicht am politischen Entscheidungsprozess beteiligen können, denen deshalb eine Lobby fehlt, um bei der Verteilung öffentlicher Mittel adäquat berücksichtigt zu werden.

Der Wohlfahrtsstaat muss sich konsequent an den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft ausrichten, an Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können, an psychisch Kranken, Behinderten, Kindern. Die Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit – also die Befriedigung der Grundbedürfnisse jedes Gesellschaftsmitglieds – ist die zentrale Aufgabe des Wohlfahrtsstaates. Die Gewährleistung der Bedarfsgerechtigkeit orientiert sich an menschlichen Grundbedürfnissen. Der zentrale Bezugspunkt dieses Paradigmas ist die Armut oder auch die befürchtete Ausgrenzung oder Exklusion von Menschen aus einer Gesellschaft. Der Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit muss der Staat stärker als bisher Rechnung tragen. Umverteilung ist dabei vorwiegend über das Steuersystem zu finanzieren. Sozialpolitisch motivierte Umverteilung über Sozialversicherungssysteme, etwa die geplante Zuschussrente, ist dagegen abzulehnen. Und: Dem Äquivalenzprinzip in der Sozialversicherung ist Rechnung zu tragen.

Literatur:
- Borstel, Stefan von (2013): Die Absurdität der deutschen Armutsdebatte, Artikel in: Die Welt, 27. März 2013
- Enste, Dominik (2013): Internationaler Gerechtigkeitsmonitor 2013, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Januar 2013
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2013): Was ist Gerechtigkeit? Soziale Marktwirtschaft als Grundlage für Gerechtigkeit in einer modernen Gesellschaft


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Arbeit

Deutschland kann Vollbeschäftigung. Die OECD attestiert uns diese Chance schon für die nächsten Jahre. Unsere Wirtschaft hat sich in den vergangenen zehn Jahren so innovativ, wettbewerbsfähig und robust entwickelt, dass Deutschland 42 Millionen Erwerbstätige hat – mehr als je zuvor.

So widersprüchlich es scheint – für das Ziel Vollbeschäftigung ist es ein Risiko, wenn künftig wichtige Arbeitskräfte fehlen. Sobald die Unternehmen keine ausreichend gut ausgebildeten Menschen mehr finden, werden auch einfach qualifizierte Menschen an Beschäftigungschancen verlieren, weil wichtige Branchen nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren könnten. Deshalb hängt die Chance2020 im Arbeitsmarkt von folgenden Voraussetzungen ab: Schulabgänger besser qualifizieren, den Einstieg in Arbeit verbessern und zugleich das Potenzial an Qualifizierten unter Frauen, Migranten und Älteren viel besser mobilisieren.

Daraus ergeben sich für die Politik folgende Anforderungen:

 

7. Teilhabe ermöglichen: kein Mindestlohn

Arbeit ist die Grundlage unseres Wohlstands. Arbeitsbeziehungen zu fördern, statt zu verhindern, ist wesentliche Aufgabe wachstumsfördernder Politik. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns greift in die freie Lohnfindung ein und reduziert die Zahl der Arbeitsplätze. Gleichzeitig erschwert der Mindestlohn den Einstieg in Arbeit. Hinzu kommt: Eine sozialpolitisch motivierte Sicherung von Lebensstandards ist über einen gesetzlichen Mindestlohn nicht zu erreichen. Was wir zum Leben brauchen, hängt weniger am Stundenlohn als an Wohn- und Familiensituationen. Der richtige Weg zur Sicherung von Bedarfsgerechtigkeit führt über staatliche Transfers, die mittels Steuern finanziert werden – nicht über gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenzen.

Wir brauchen die Freiheit der Lohnfindung, also keine gesetzlichen Mindestlöhne, weder flächendeckend noch zur Findung den Tarifvertragsparteien auferlegt.

Literatur:
- Creutzburg, Dietrich (2013): Raubbau an der Tarifautonomie, Artikel in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. Januar 2013
- Göbel, Heike (2013): Der diktierte Lohn, Kommentar in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Februar 2013
- Heumer, Moritz; Lesch, Hagen; Schröder, Christoph (2013): Mindestlohn, Einkommensverteilung und Armutsrisiko, in IW Trends, Januar 2013
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2013): Positionspapier Mindestlohn
- Krohn, Philipp (2013): Viele Wege führen zum Mindestlohn, Kommentar in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. Februar 2013
- OECD (2013): OECD Economic Outlook, in: OECD Publishing (Vol. 2013, 1)
Raising the minimum wage: Trickle-up economics, Artikel in: The Economist, 16. Februar 2013
- Schwenn, Kerstin (2012): Union legt Konzept für Mindestlöhne vor, Artikel in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. April 2012


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8. Einsteigen und aufsteigen: Minijobregeln optimieren

Das Kennzeichen einer freien marktwirtschaftlichen Ordnung ist Durchlässigkeit. Das gilt für Produktmärkte ebenso wie für den Arbeitsmarkt. Dem Einstieg in Arbeit muss der Aufstieg folgen können. Die Reformen der Agenda 2010 haben millionenfach einen Einstieg in Arbeit geschaffen. Dennoch verharren noch zu viele Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit. Noch immer fehlt häufig ein Einstieg in Arbeit. Gleichzeitig ist auch die Durchlässigkeit nach oben verbesserungswürdig. Dem Einstieg muss öfter der Aufstieg folgen. Den aktuellen Minijobregelungen fehlt zum einen die Sprungbrettfunktion in den Arbeitsmarkt, zum anderen haben sie sich teilweise zur Aufstiegsfalle entwickelt. Denn ein relevanter Teil der Deutschen arbeitet nur wenige Stunden pro Woche, knapp die Hälfte der Arbeitslosen bleibt länger als ein Jahr erwerbslos. Das liegt unter anderem am Konstrukt der Minijobs und an den Hartz-IV-Regeln.

Die Mini- und Midijob-Regeln müssen optimiert werden. Wie bizarr die Regeln heute sind, zeigt ein Beispiel: Nimmt eine Person einen Minijob bis 450 Euro an, erhält sie „brutto gleich netto“. Entscheidet sie sich jedoch für einen Midijob über beispielsweise 500 Euro (und arbeitet dafür länger), erhält sie netto nur noch 436 Euro. Das ist eine klassische Abgabenfalle, die aufgehoben werden muss. Außerdem ist es notwendig, die Fehlanreize bei der Minijobregelung abzuschaffen. Mini- und Midijobs müssen ihre doppelte Brückenfunktion besser wahrnehmen: Bisher führen sie tendenziell am unteren Ende dazu, dass Menschen keine Arbeit annehmen, und am oberen Ende, dass Menschen den Minijob-Bereich nicht für eigentlich besser bezahlte Tätigkeiten aufgeben. Ziel der Reform: durch bessere Anreize Zahl und Einkommen der Arbeitsverhältnisse deutlich zu steigern.

Literatur:
- Berthold, Norbert; Coban, Mustafa (2013): Ordnungspolitische Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijobs), Universität Würzburg
- Schäfer, Holger; Schmidt, Jörg (2011): Der Niedriglohnsektor in Deutschland: Entwicklung, Struktur und individuelle Erwerbsverläufe, Gutachten des Instituts für deutsche Wirtschaft, 30. August 2011
- Schneider, Hilmar (2012): Die Beseitigung von Arbeitszeithürden als Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels, IZA Standpunkte Nr. 50, Oktober 2012


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9. Auf die Älteren kommt es an: Frühverrentung beenden, Altersdiskriminierung abschaffen

Die Deutschen werden älter und die deutsche Bevölkerung schrumpft. Wollen wir unseren Wohlstand halten, müssen wir einen Teil der hinzugewonnenen Lebenszeit dafür nutzen, länger zu arbeiten und produktiver zu werden. Gleichzeitig verlangen unterschiedliche Berufe unterschiedliche Regelungen: Ein für alle Menschen einheitliches gesetzliches Renteneintrittsalter entspricht weder den unterschiedlichen beruflichen Anforderungen noch den individuellen Wünschen der Menschen.

Wir müssen den Renteneintritt stärker den Bedürfnissen der Menschen anpassen. Eine staatlich geförderte Frühverrentung ist abzuschaffen. Ebenso muss es Unternehmen leichter gemacht werden, Menschen über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu beschäftigen. Die bisherige Praxis ist Altersdiskriminierung und ökonomisch wie juristisch falsch. Dass jemand gezwungen wird, seinen Job zu verlassen, obwohl er noch weiterarbeiten möchte, ist ein grober Fehler, gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel. Deshalb ist das einmalige Sonderkündigungsrecht bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters um ein jährlich wiederkehrendes Sonderkündigungsrecht zu erweitern. Dies hält ältere Menschen in Unternehmen, weil Firmen nicht gezwungen werden, bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ihre Mitarbeiter in Rente zu schicken. Das würde die Erwerbsbeteiligung erhöhen. Andererseits gilt freilich: Wer in den Ruhestand gehen möchte, wer genug für seine Rente erwirtschaftet hat, wer nicht weiterarbeiten kann oder will, der soll dies ebenfalls tun können. Das Rentensystem muss so gestaltet sein, dass jemand, der früher in Rente geht, eine entsprechend niedrigere Rente bekommt, und der, der länger arbeitet, adäquat mehr Geld im Ruhestand erhält. Dem Äquivalenzprinzip ist Rechnung zu tragen.

Literatur:
- Bachmann, Roland; Braun, Sebastian; Schnabel, Reinhold (2013): Demografie und Rente: Die Effekte einer höheren Erwerbs tätigkeit Älterer auf die Beitragssätze zur Rentenversicherung, RWI, IfW, Universität Duisburg-Essen
- Börsch-Supan, Axel (2013): Wir sind schon ein arg pessimistisches Völkchen, Interview mit dem GDV, 21. Mai 2013
- Braun, Sebastian; Bachmann, Roland; Sachs, Andreas (2012): Demografie und Wachstum: Die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer höheren Erwerbstätigkeit Älterer, ZEW, IfW, RWI


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10. Potenziale heben: Fachkräftemangel vielschichtig bekämpfen

Fachkräfte in Deutschland werden knapper. Dafür sorgen die robuste wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie die Schrumpfung der Bevölkerung. Dennoch: Der Fachkräftemangel ist vor allem hausgemacht. Inner- und außerhalb Deutschlands gibt es ungenutzte Potenziale. Ausländische Fachkräfte wären bereit und auch fähig, die sich öffnende Lücke zu füllen. Die brachliegenden beruflichen Qualifikationen zeigen sich bei gut ausgebildeten Frauen, die nicht entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Wünschen erwerbstätig sind. Zwar ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen, im Vergleich zu anderen Industrienationen liegt Deutschland aber weiter unter dem Durchschnitt. Positiv ausgedrückt heißt dies: Deutschland besitzt enormes Wohlstandspotenzial.

Auch viele Ältere würden gerne länger beschäftigt bleiben, weil Arbeit im Alter eben nicht nur „Pein“ ist. Und viele Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland haben nicht jene Jobs, die ihrem Können und ihren Wünschen entsprechen. Die Hürden für Ausländer, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen, sind teilweise noch immer hoch.

Erstens sind Arbeitszeiten und Arbeitseinsätze so zu flexibilisieren, dass Ältere und Frauen bessere Chancen haben, Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Zweitens müssen für Ausländer Hürden auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt abgebaut werden. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist dabei genauso wichtig wie die Verbesserung der Weiter- und Nachqualifikation von Migranten, hier insbesondere die Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse und das Sammeln von Arbeitserfahrungen. Drittens: Es gilt der Grundsatz, dass sich Löhne an der Leistung und nicht an formalen Kriterien orientieren.

Literatur:
- Boll, Christina; Kloss, Alexandra; Puckelwald, Johannes; Schneider, Jan; Wilke, Christina B.; Will, Anne-Kathrin (2013): Ungenutzte Arbeitskräftepotenziale in Deutschland: Maßnahmen und Effekte, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI)
- Bräuninger, Michael; Straubhaar, Thomas (2011): Der Fachkräftemangel ist hausgemacht, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Kiel
- Hagist, Christian; Moog, Stefan; Raffelhüschen, Bernd (2011): Die fiskalische Nachhaltigkeit der Zuwanderung in Deutschland – Eine Analyse anhand der Generationenbilanzierung, in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 60(1), S. 24–47.
- Hüther, Michael (2013): Köpfe, Zeit, Produktivität, Institut der deutschen Wirtschaft Köln


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Newsteaser

Bildung

Wissen und Fortschritt schaffen mehr Wohlstand, neue Märkte und neue Jobs. Deutschland hat die besten Voraussetzungen, im digitalen Wandel nicht nur Schritt zu halten, sondern Maßstäbe zu setzen: innovative Unternehmen, gute Bildungs- und Forschungseinrichtungen und vor allem neugierige Menschen.

Die technologische Entwicklung wird aber nur dort zu mehr Wohlstand führen, wo sich Strukturen verändern und neuen Anforderungen anpassen können. Die internationale Konkurrenz ist groß. Schon heute bleibt in Deutschland zu viel Potenzial junger Menschen – vor allem aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Haushalten – ungenutzt.

Wir müssen die Stärken von Kindern rechtzeitig fördern: Frühkindliche Bildung ist der zentrale Schlüssel für ihre Chancen in der Wissensgesellschaft. Auf dieser Grundlage müssen sie Schulen und Hochschulen besuchen können, die sie optimal auf die bevorstehenden Herausforderungen vorbereiten.

Daraus ergeben sich für die Politik folgende Anforderungen:

 

11. Je früher, je besser: Bildungsinvestitionen in den ersten Lebensjahren verstärken

Der Staat gibt im Elementarbereich (Kindergärten, Vorschulklassen und Schulkindergärten) jährlich 15 Milliarden Euro aus (Stand: 2009). Dies sind nach der Hochschulforschung mit 11,8 Milliarden Euro die zweitniedrigste Bildungsausgabe. Für Hochschulen und andere tertiäre Bildungsgänge (zum Beispiel Fachschulen) werden rund 30 Milliarden Euro ausgegeben.

Diese Zahlen zeigen in der Tendenz eine falsche Priorität: Investitionen in Bildung setzen zu spät ein. Um Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit zu verbessern, müssen staatlich finanzierte Angebote im Bildungsbereich fehlende private Förderung von Kindern aus bildungsfernen Familien möglichst frühzeitig kompensieren. Investitionen sind im Elementar- und Primärbereich deutlich besser angelegt und erzielen größere positive Effekte.

Es gilt: In der Verbesserung des Bildungssystems liegt der Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit. Noch immer verlassen rund 50.000 Schüler jährlich die Schule ohne jeden Abschluss und 17 Prozent der 20- bis 30-Jährigen bleiben ohne Berufsausbildung. Damit werden diesen Gruppen Chancen verbaut. Das ist ungerecht und weder ökonomisch noch gesellschaftlich akzeptabel.

Eine Umstrukturierung ineffizienter öffentlicher, konsumptiver Ausgaben zugunsten investiver Ausgaben, etwa für Bildung und Forschung, gibt Wachstumsimpulse. Stärkeres Wachstum erhöht die Steuerergiebigkeit auch ohne Steuererhöhungen und erleichtert somit die Konsolidierung der Haushalte.

Wir fordern, die Bildungsinvestitionen stärker in Richtung der ersten Lebensjahre zu verschieben. Es muss uns gelingen, die Vererbung von Bildungsbiografien zu durchbrechen, indem der Staat deutlich mehr in die Chancengerechtigkeit von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Haushalten investiert. Die Richtung muss lauten: öffentliche Bildungsinvestitionen da, wo alle profitieren (frühkindlich), private da, wo Chancen nur für bestimmte Gruppen entstehen (Studium). Das heißt aber auch: Gegenfinanziert werden muss eine solche Investitionsverschiebung von denjenigen, die später die höchstmögliche Qualifizierung erreichen, nämlich den Akademikern. Sie müssen an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligt werden. Studiengebühren sind deshalb gerecht. Sie verhindern Umverteilung von unten nach oben. Und: Studiengebühren müssen den Hochschulen direkt zukommen und damit den Ausfall der staatlichen Zuschüsse kompensieren, am besten überkompensieren. Außerdem: Studiengebühren und die staatliche Besicherung von Studienkrediten sind zwei Seiten derselben Medaille. Der Zugang zur Hochschule muss unabhängig vom eigenen Vermögen und Einkommen allen mit entsprechender Qualifikation offenstehen.

Literatur:
- Bräuninger, Michael; Hinze, Jörg; Straubhaar, Thomas (2013): 10 Thesen: Der Staat hat genug, April 2013
- Egbert, Henrik; Hildenbrand, Andreas (2012): Structural impediments to the enlargement and improvement of early childhood education and care services in Germany; Hochschule Anhalt, Justus-Liebig-Universität Gießen
- Fredebeul-Krein, Markus (2010): Die Abschaffung der Studiengebühren ist der falsche Weg, Institut für Wirtschaftspolitik, Köln
- Klingholz, Reiner; Slupina, Manuel (2013): Bildung von klein auf sichert Zukunft. Warum frühkindliche Förderung entscheidend ist. Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Berlin
- Statistisches Bundesamt (2012), Bildungsfinanzbericht


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12. Leistung belohnen: Qualität der Schulbildung durch Marktanreize verbessern

Gerade einmal 3 Prozent der Deutschen sind mit dem gegenwärtigen Schulsystem „sehr zufrieden“. Die Mehrheit wünscht sich Veränderung. Aber wohin soll die Reise gehen? Was ist die beste Bildungsform? Am Schulsystem wird herumgeschraubt, seit es das Schulsystem gibt. Doch mit welchem Erfolg? Sind die Schulen besser geworden? Wir wissen es nicht. Die Richtung, in die sich ein Schulsystem entwickeln müsste, damit die Menschen glücklicher und gebildeter würden, könnte sich aus der Erfahrung der Marktwirtschaft ergeben. Genauer gesagt aus der Erfahrung von Vielfalt und Wettbewerb. Die nämlich lehrt, dass nur, wenn Unternehmen um die Gunst der Kunden kämpfen müssen, sie diesen auch die bestmöglichen Produkte präsentieren. Dann wird der Kunde zum König, wird an Verbesserungen gefeilt, nach Kostensparpotenzialen ohne Qualitätsverlust gesucht. Der Wettbewerb macht das Bessere zum Feind des Guten. Warum sollte dies im Schulsystem nicht auch funktionieren?

Wir fordern leistungsorientierte Vergütung von Pädagogen, Lehrern, Hochschullehrern sowie eine Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern. Nur wer die Möglichkeit hat, in seinem Beruf aufzusteigen, sich weiterzuentwickeln, geht motiviert durch das Berufsleben. Die vorgegebenen engen Möglichkeiten – sowohl in Bezug auf Hierarchien als auch auf Besoldung – etwa innerhalb der Beamtenlaufbahn schaffen weder Anreize noch die Motivation, sich stetig im Job weiterzuentwickeln und damit den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Qualifizierung zukommen zu lassen. Lehrer sollten deshalb mit motivierenden Anreizem ihre Leistung steigern dürfen. Und auch Schulen brauchen den Anreiz, sich um Schüler bemühen zu wollen und für gute Bildungsangebote belohnt zu werden. Die Schulen benötigen dafür deutlich mehr Freiheiten als heute. Wie es sein sollte: Die Aufgabe des Staates ist die Vorgabe von Bildungsstandards, die Schulen suchen im Interesse der Schüler und der eigenen Institution nach dem richtigen Weg, dieses Ziel zu erreichen.

Literatur:
- Klein, Helmut E.; Stettes, Oliver (2008): Reform der Lehrerbeschäftigung: Effizienzpotenziale eines leistungsgerechten Vergütungssystems, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 11. November 2011
- Klein, Helmut E. (2013): Schulpolitik: Qualitätssicherung fördert Chancengerechtigkeit, in: Perspektive Bildungspolitik. Empfehlungen für mehr Chancengerechtigkeit, INSM, 2013
Miese Noten für das Schulssystem, in: Stern, 30. Juni 2010
- Sonnberger, Heike (2013): Schul-Klischees im Faktencheck: Lehrer werden lohnt sich – oder?, in: Spiegel, 27. März 2013


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13. Ohne Wachstum kein Wohlstand: Innovation fördern, Mobilität steigern

Wie wichtig Wachstum ist, merkt jeder Bürger am eigenen Einkommen: Die meisten hätten gerne mehr davon. Der kausale Zusammenhang von Einkommenswachstum und Wirtschaftswachstum ist aber vielen fremd. Deswegen ist die Vorstellung verbreitet, dass wir kein Wachstum mehr bräuchten. Die kritische Wachstumssicht hält sich auch deswegen, weil Wachstum noch immer häufig ausschließlich mit Ressourcenverbrauch gleichgesetzt wird, seltener mit Fortschritt durch Neuerungen. So kann Wachstum auch und gerade darin bestehen, mit weniger mehr zu erreichen. Es gilt daher: Wachstum war und bleibt essenziell für unsere Gesellschaft. Der wichtigste Wachstumstreiber ist dabei die Innovation. Ein durch Innovationen getriebenes Wachstum macht es möglich, die Energiewende zu meistern, Ressourcen und Rohstoffe einzusparen und medizinische Heilverfahren zu verbessern und bezahlbar zu halten.

Wachstum braucht Innovation. Innovation entsteht durch Wissen. Deshalb brauchen wir unter anderem mehr Fachkräfte. Das wird nur gelingen, wenn Studienbedingungen verbessert und die Qualität des Bildungssystems erhöht werden; wenn die soziale Durchlässigkeit zunimmt, die Zahl der ausländischen Studierenden gesteigert wird und mehr Frauen sogenannte MIMT-Berufe ergreifen. Gleichzeitig gilt es, die realen und digitalen Austauschwege stetig zu verbessern. Verkehrswege müssen den wachsenden Bedürfnissen nach Mobilität angepasst werden, digitale Verkehrswege müssen für den Wettbewerb geöffnet sein. Denn: Ohne Austausch auf Märkten lassen sich keine Wohlstandsgewinne erzielen.

Literatur:
- Deutsche Telekom Stiftung (2011): Innovationsindikator 2011, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
- Erdmann, Vera; Koppel, Oliver; Lotz, Sebastian; Plünnecke, Axel (2012): Innovationsmonitor 2012 – Die Innovationskraft Deutschlands im internationalen Vergleich, IW-Analysen Nr. 79, Köln
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2012): Position „Innovation“


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Sozialversicherung

Unser Sozialversicherungssystem ist eine Erfolgsgeschichte. Es sorgt seit Jahrzehnten dafür, dass jeder, der in Deutschland in Not gerät oder nach einem langen Arbeitsleben in Rente geht, gut abgesichert ist. Der demografische Wandel stellt aber die gegenwärtige Finanzierung des Systems infrage: Wenn im Jahr 2050 135 Nichterwerbspersonen 100 arbeitende Menschen gegenüberstehen, kann nicht mehr allein das Arbeitseinkommen die Finanzierung der Sozialleistungen sicherstellen.

Schon heute beansprucht die gegenwärtige Rentnergeneration erhebliche Beiträge der Erwerbstätigen. Inwieweit die heutigen Beitragszahler ihren zukünftigen Rentenanspruch einlösen können, ist aber unsicher. Daher müssen wir frühzeitig das Rentensystem zukunftstauglich machen. Die Zunahme des Anteils älterer Menschen stellt aber nicht nur Ansprüche an das Renten-, sondern auch besonders hohe Anforderungen an das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung.

Daraus ergeben sich für die Politik folgende Anforderungen:

 

14. Beschäftigung stärken: Gesundheitskosten von Arbeitskosten schrittweise entkoppeln

Trotz der gegenwärtigen Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist deren Finanzierung nicht nachhaltig gesichert. Die Folgen des demografischen Wandels und die zwar verbesserten, aber teurer werdenden Behandlungsmethoden führen zu einem starken Anstieg der Gesundheitsausgaben. Bis zum Jahr 2060 steigen die Ausgaben um 85 Prozent, während sich die Einnahmen im gleichen Zeitraum – bei konstantem Beitragssatz von 15,5 Prozent – nur um 35 Prozent erhöhen. Um Defizite zu vermeiden, müsste der Beitragssatz bis 2060 auf 21 Prozent steigen, was eine starke Belastung der Arbeitskosten mit sich bringen und Arbeitsplätze bedrohen würde.

Um Arbeitskosten zu senken, soll der einkommensunabhängige Anteil zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sukzessive erhöht werden. Konkret: Wir fordern, die steigenden Finanzierungskosten zukünftig über Zusatzbeiträge mit einer einkommensabhängigen maximalen Belastungsgrenze statt über Beitragssatzerhöhungen zu finanzieren. Zur Stärkung des Wettbewerbs kann jede Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrages selbst bestimmen. Zudem: Um eine Lenkungswirkung zu entfalten und die Zahl unnötiger Arztbesuche zu reduzieren, fordern wir die Einführung einer anreizoptimierten Praxisgebühr. Statt wie bis Ende 2012 die Gebührenerhebung quartalsweise durchzuführen, sollte stattdessen bei jedem Arztbesuch eine Gebühr erhoben werden (von Ausnahmen, etwa chronische Erkrankungen, abgesehen). Außerdem sollen alle Umverteilungskomponenten (versicherungsfremde Leistungen) über Steuern finanziert werden. Die kostenlose Mitversicherung für Ehegatten und Lebenspartner ist abzuschaffen. Sie ist ungerecht, weil Singles Paare subventionieren. Darüber hinaus verhindert sie den Einstieg in Arbeit. Der infolge der Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung zu
zahlende Beitrag könnte sich am Mindestbetrag für freiwillig Versicherte in der GKV orientieren.

Literatur:
- Raffelhüschen, Bernd; Moog, Stefan; Vatter, Johannes (2011): Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung, Forschungzentrum Generationenverträge Freiburg, Freiburg, Juni 2011
- Sachverständigenrat (2012): Stabile Architektur für Europa – Handlungsbedarf im Inland, Hauptgutachten 2012/2013, Wiesbaden


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15. Beitragszahler entlasten: Renteneintritt an Lebenserwartung koppeln

Jede Reform des Rentensystems muss die Realitäten des Umlageverfahrens anerkennen, bei dem die Beschäftigten von heute für die Rentner von heute bezahlen. Es wird kein Kapitalstock für die eigene Rente gebildet. Die Renten der heutigen Erwerbstätigen müssen also aus den Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation finanziert werden. Der mit den Beitragszahlungen erworbene Rentenanspruch besitzt also nur dann einen Wert, wenn die nachfolgende Generation ein hinreichendes Beitragsaufkommen erwirtschaftet. Die demografische Entwicklung in Deutschland führt aber dazu, dass einer wachsenden Zahl an Beitragsempfängern eine schrumpfende Zahl an Beitragszahlern gegenübersteht. Folglich müssen entweder die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) steigen, will man das heutige Rentenniveau beibehalten, beziehungsweise wird umgekehrt das Rentenniveau sinken, will man die Beiträge konstant niedrig halten. Steigende Beitragssätze gefährden Arbeitsplätze. Und es besteht die Möglichkeit, dass die Bürger weniger „raus bekommen“ als sie „eingezahlt“ haben. Im Sinne der Generationengerechtigkeit gilt es, die Balance zwischen beiden Stellschrauben zu finden. Durch die umfassenden Reformen der Vergangenheit (Altersvermögensergänzungsgesetz, RV-Nachhaltigkeitsgesetz, RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) ist es gelungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen.

Um der steigenden Lebenserwartung und der verbesserten Gesundheit im Alter Rechnung zu tragen, fordern wir mittelfristig die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Dabei wird ein Teil der hinzugewonnenen Lebenszeit auf eine längere Lebensarbeitszeit verwendet. Dabei orientiert sich das Verhältnis Lebenserwartung/Renteneintrittsalter am aktuellen Verhältnis von Erwerbs- und Ruhestandsphase. Aktuell ist das Erwerbsleben rund doppelt so lang wie der Ruhestand. Stiege mit jedem zusätzlichen Lebensjahr das gesetzliche Renteneintrittsalter um acht Monate, würde sich daran künftig
nichts ändern. Im Jahr 2030 läge das Rentenalter dann nach heutigen Prognosen der Lebenserwartung bei 67 Jahren und acht Monaten, im Jahr 2050 bei 70 Jahren und vier Monaten. Außerdem gilt: Die vollzogenen Reformen dürfen nicht zurückgedreht werden, und der eingeschlagene Weg der Förderung von kapitalgedeckten Renten muss konsequent weitergegangen werden. Zwar ist auch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht gegenüber demografischen Entwicklungen immun, doch hat die Kapitaldeckung einen entscheidenden Vorteil: Durch die Möglichkeit der globalen Anlage wird das nationale Demografieproblem umgangen und das Risiko gestreut.

Literatur:
- Arentz, Oliver (2012): Entwicklung der Rente: Ehrliche Debatte statt voreiliger Versprechen!, Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln, 3. Januar 2012
- Bachmann, Ronald; Braun, Sebastian; Schnabel, Reinhold (2013): Demografie und Rente: Die Effekte einer höheren Erwerbstätigkeit Älterer auf die Beitragssätze zur Rentenversicherung, RWI Projektbericht, Essen
- Börsch-Supan, Axel (2007): Über selbststabilisierende Rentensysteme, Mannheim Research Institute for Economics of Aging, Mannheim
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2009): Interview mit Prof. Axel Börsch-Supan
- Sachverständigenrat (2012): Stabile Architektur für Europa – Handlungsbedarf im Inland, Hauptgutachten 2012/2013, Wiesbaden
- Schwentker, Björn; Vaupel, James W. (2011): Eine neue Kultur des Wandels, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg): Demografischer Wandel, Bonn.


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16. Pflegeversicherung: Leistungen kürzen, kapitalgedeckte Eigenvorsorge stärken

Genau wie die GKV und die GRV basiert auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) auf einem Umlageverfahren, weshalb die Finanzierung besonders anfällig gegenüber demografischen Veränderungen ist. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage wies die Pflegeversicherung 2012 leichte Haushaltsüberschüsse auf. Dennoch ist die SPV nicht nachhaltig finanziert. Die Alterung der Gesellschaft und die damit verbundene Zunahme der Pflegebedürftigkeit lassen die Kosten schneller steigen als die Einnahmen, sodass in Zukunft mit steigenden Beitragssätzen gerechnet werden muss.

Um die Arbeitskosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen und die SPV weniger anfällig gegenüber demografischen Entwicklungen zu machen, muss die kapitalgedeckte private Pflegeversicherung ausgebaut werden. Die staatliche Zulagenförderung für bestimmte private Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr) reicht nicht aus, um die finanzielle Nachhaltigkeit zu stärken. Gleichzeitig müssen die Leistungen der SPV überprüft werden, um den Anstieg des Beitragssatzes zu begrenzen.

Literatur:
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2012): Deutschland-Check, IW-Arbeitnehmerumfrage
- Moog, Stefan; Raffelhüschen, Bernd (2013): Ehrbarer Staat? Die Generationenbilanz – Update 2013: Nachhaltigkeit der Wahlprogramme in: Stiftung Marktwirtschaft (Hg.) Argumente zur Marktwirtschaft und Politik Nr. 121
- Sachverständigenrat (2012): Stabile Architektur für Europa – Handlungsbedarf im Inland, Hauptgutachten 2012/2013, Wiesbaden.


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Energie

Die Energiewende wird scheitern, wenn wir sie mit Subventionen und Begünstigungen für weitgehend willkürlich ausgewählte Technologien weiter verteuern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert ineffiziente Technologien und macht so die Energiewende zu teuer. Allein bis zum Jahr 2020 kostet uns das bis zu 52 Milliarden Euro zu viel – und dabei sparen wir kein Gramm CO2. Was wir brauchen, ist Marktwirtschaft und Wettbewerb zwischen den Erneuerbaren Energien, um die Energiewende bezahlbar zu machen und wirklich etwas für das Klima zu tun.

Daraus ergeben sich für die Politik folgende Anforderungen:

 

17. Kein Erfolg ohne Markt: Die Energiewende braucht marktwirtschaftliche Mechanismen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert vor allem ineffiziente Technologien. Die technologiespezifische Förderung verhindert systematisch den Wettbewerb unter den alternativen Technologien. Es geht bei der Investitionsentscheidung nicht darum, welche Technologie für welchen Standort am besten geeignet ist, sondern um die Höhe der garantierten Einspeisevergütungen. Dies macht die Energiewende teurer als zur Erreichung der Ausbauziele unbedingt notwendig.

Die hohen Kosten belasten nicht nur die Haushalte, sondern gefährden den Industriestandort Deutschland und bedrohen somit Arbeitsplätze. Für private Haushalte ist bis 2020 gegenüber 2011 mit einem Strompreisanstieg um 23 Prozent, für Gewerbe um 24 Prozent, für normale Industriekunden um 34 Prozent und für energieintensive Industrien um 18 Prozent zu rechnen. Die Energiewende lässt sich billiger und besser mit mehr Wettbewerb unter den alternativen Energieformen erreichen.

Wir wollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch ein marktwirtschaftliches Modell ersetzen. Mit dem Wettbewerbsmodell Erneuerbare Energien (WEE), wie es im Kern auch der Sachverständigenrat und die Monopolkommission vorschlagen, würden die Ausbauziele weitaus kostengünstiger erreicht werden. Im nächsten Schritt sollte das WEE auf den europäischen Binnenmarkt ausgeweitet werden. So ließen sich weitere Effizienzpotenziale heben. Eine europäische Lösung würde laut Schätzungen Einsparpotenziale von 360 Milliarden Euro bis 2050 allein in Deutschland mit sich bringen.

Literatur:
- Bardt, Hubertus; Kempermann, Hanno (2013): Folgen der Energiewende für die deutsche Industrie, IW-Positionen Nr. 58, Köln
- Frondel, Manuel; Schmidt Christoph; aus dem Moore, Nils (2012): Marktwirtschaftliche Energiewende: Ein Wettbewerbsrahmen für die Stromversorgung mit alternativen Technologien, RWI-Projektbericht im Auftrag der INSM, Essen
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2012): Position Energiewende. Energiewende braucht Marktwirtschaft
- McKinsey Deutschland (2013): Die goldenen Zwanziger - Wie Deutschland die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts meistern kann
- Monopolkommission (2011): Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten, Sondergutachten Energie, Bonn
- Sachverständigenrat (2011): Verantwortung für Europa wahrnehmen, Jahresgutachten für 2011/2012, Wiesbaden


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18. Gemeinsam statt einsam: Klimaverhandlungen zur Lösung des grenzüberschreitenden Klimawandels forcieren

Wer das Klima schützen will, muss den CO2-Ausstoß begrenzen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland führt unter dem Strich aber gerade nicht zu einer Reduktion der CO2-Emissionen. Um den Treibhausgasausstoß effizient zu begrenzen, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Da Klimaeffekte an Ländergrenzen nicht haltmachen, braucht es erstens länderübergreifende, am besten globale Verhandlungen und Vereinbarungen. Zweitens: Das vermeintlich kostenlose Gut Umwelt muss einen Preis erhalten. Nur dann wird es in der Kalkulation von Unternehmen und Verbrauchern eine Rolle spielen, und zwar in dem Sinne, dass der CO2-Verbrauch reduziert wird.

Das Kyoto-Protokoll ist das bisher einzige verbindliche internationale Abkommen zum Klimaschutz. Weil aber in der Vereinbarung Entwicklungs- und Schwellenländer ohne Reduktionsverpflichtungen bleiben und weil etwa die USA nicht mitmachen, werden in diesem Jahrzehnt 85 Prozent der globalen Emissionen ohne verbindliche Reglementierung sein. Die Erfahrungen zeigen, wie schwierig es ist, internationale Vereinbarungen für grenzüberschreitende Umweltverschmutzungen zu finden. Und dennoch: Sie sind der einzig gangbare Weg.

Wir fordern, internationale Vereinbarungen zum Schutz des Klimas zu forcieren, und unterstützen die Vereinbarung der Weltklimakonferenz in Durban, bis 2015 ein neues globales Klimaabkommen zu schließen, das ab dem Jahr 2020 in Kraft treten soll. Wir benötigen außerdem einen CO2-Zertifikate-Handel, der alle Emittenten einschließt. Andere vermeintlich klimalenkende Steuern und Abgaben, zum Beispiel die Stromsteuer, sind zu streichen. Außerdem ist eine Harmonisierung der weltweit existierenden Handelssysteme für Emissionszertifikate anzustreben. Nationale und europäische Alleingänge sind nicht nur weitgehend ökologisch unwirksam, sondern erzeugen auch Ineffizienzen, welche die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimaschutzes, wie den Verlust von Arbeitsplätzen, in die Höhe treiben.

Literatur:
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2012): Position Klima. Herausforderung Klimaschutz, Berlin
- Löschel, Andreas (2011): Weltklimakonferenz in Durban: Über Inhalte einigen wir uns später, Wirtschaftsdienst, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Hamburg, bit.ly/Wirtschaftsdienst-Weltklimakonferenz


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Europa

Europa bietet die Chance, dass auch kommende Generationen ihren Wohlstand weiter ausbauen können. Dafür müssen aber Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen wiederhergestellt werden.

Erst wenn die Eurokrise und deren Ursachen bewältigt sind, kann Europa wieder wachsen. Verbindliche Stabilitätskriterien für die Mitgliedsstaaten und ein strenges System aus Kontrolle und Sanktionierung sind die Voraussetzung für Verlässlichkeit im gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum. Dies gilt auch für die europäischen Geldinstitute. Straffe Regeln müssen dafür sorgen, dass systemrelevante Banken ihr Erpressungspotenzial gegenüber der Allgemeinheit nicht mehr ausspielen können.

Daraus ergeben sich für die Politik folgende Anforderungen:

 

19. Zurück zu Risiko und Haftung: Staaten müssen ihre Schulden selbst verantworten

Neue Stabilität und Sicherheit müssen dazu beitragen, dass sich auch kommende Generationen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Fortschritt erarbeiten können. Durch nachhaltiges Wachstum entstehen Wohlstand und Lebensqualität, an denen jeder in der Gesellschaft partizipieren kann. Neue Stabilität im Euro-Raum kann entstehen, wenn die Ursachen der Krise bewältigt werden.

Wir fordern deshalb die Beseitigung finanzpolitischer Fehlentwicklungen. Die im Vertrag von Maastricht festgelegten Regeln zur Begrenzung der Staatsdefizite wurden wiederholt und sanktionslos verletzt. Notwendig ist jetzt, robuste Stabilitätskriterien zu verankern sowie handlungsfähige Institutionen zu schaffen, die für die Durchsetzung des Regelsystems sorgen. Dazu gehören die Stärkung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank sowie
die Möglichkeit von Staatsinsolvenzen innerhalb der Eurozone und der EU. Dafür muss die Gefahr der Ansteckung zwischen Staaten und Finanzinstituten eliminiert werden. Es ist daher unter anderem notwendig, dass Staatsanleihen mit Eigenkapital unterlegt werden müssen und nicht länger als risikolose Anlage klassifiziert werden.

Literatur:
- Gerken, Lüder; Kullas, Matthias, Roosebeke, Bert van (2013): Die Euro-Reform: Eine neue Ordnung für die Euro-Zone, Centrum für Europäische Politik, Freiburg
- Gerken, Lüder; Roosebeke, Bert van; Voßwinkel, Jan S. (2011): Anforderungen an die Sanierung der Euro-Staaten. Schuldenbremse plus Nebenbedingungen, Centrum für Europäische Politik, Freiburg
- Hüther, Michael (2011): Die Euro-Zone korrigiert ihre Geburtsfehler, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Gastbeitrag in: Handelsblatt, 12. Dezember 2011
- Hüther, Michael et al. (2013): Ein Plädoyer für den Euro, in: Süddeutsche Zeitung, 01. Juni 2013
- Klodt, Henning (2011): Ist die Währungsunion zu retten? Kernelemente für einen anreizeffizienten Krisenmechanismus, Zentrum Wirtschaftspolitik am Institut für Weltwirtschaft, Kiel
- Kullas, Matthias (2011): Kann der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt den Euro retten?, Centrum für Europäische Politik, Freiburg


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20. Systemisches Risiko verhindern: Banken müssen für risikoreiche Geschäfte haften

Mit dem Ausbruch der Bankenkrise im Herbst 2008 hat Deutschland – wie andere europäische Staaten – mit mehreren Rettungspaketen Banken und Versicherungen vor der Pleite bewahrt, um so einen möglichen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern. In der Folge sind die Schulden vieler Staaten weltweit in bedenkliche Höhen geschnellt. Noch mehrere Jahrzehnte werden die Steuerzahler die Schulden infolge der Bankenrettungen abtragen müssen. Mittlerweile versuchen die Regierungen in Europa und in den USA, die Wiederholung einer solchen Krise durch neue Regulierungsvorschriften zu verhindern und Banken und Versicherungen nachträglich an den Folgekosten der Krise zu beteiligen.

Wir fordern, dass der Staat den Finanzmarkt straff regelt und effizient kontrolliert. Aber der Staat ist nicht der bessere Unternehmer und Banker. Das zeigen die Milliardenverluste vor allem bei den Landesbanken. Um zukünftig Bankenkrisen zu verhindern, ist es notwendig, den Bankensektor so zu regulieren, dass Insolvenzen von Finanzinstituten und Versicherungen möglich sind, ohne die Stabilität des gesamten Finanzmarktes zu gefährden. Alle Finanzinstitute müssen in aller Regel ohne staatliche Beteiligung abgewickelt werden können. Für die Insolvenz von Finanzinstituten gibt es eine klare Haftungsfolge. Zuerst müssen Eigen- und Fremdkapitalgeber, dann die Kreditwirtschaft und dann die Einleger einstehen. Nachrangig muss der betroffene Staat die Mittel bereitstellen.

Literatur:
- Gerken, Lüder; Kullas, Matthias; Roosebeke, Bert van (2013): Die Euro-Reform: Eine neue Ordnung für die Eurozone, Centrum für Europäische Politik (CEP), Freiburg
- Sachverständigenrat (2012): Stabile Architektur für Europa – Handlungsbedarf im Inland, Hauptgutachten 2012/2013, Wiesbaden.


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21. Es trifft die Falschen: Börsensteuer verhindern, Altersvorsorge stärken

Die geplante Finanztransaktionssteuer schadet der Gesellschaft mehr, als sie nützt. Sie belastet in hohem Maße die private Altersvorsorge der Bevölkerung, die durch den demografischen Wandel immer wichtiger wird, und hat keinerlei Lenkungswirkung, um vor zukünftigen Banken- und Finanzkrisen zu schützen. Konkret: Eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent führt zu einer Einbuße bei den auszahlbaren privaten Renten in der Größenordnung von 2,5 bis 5,5 Prozent. Zur Verdeutlichung: Damit würde die staatliche Förderung für Riester-Verträge durch die Steuer überkompensiert werden.

Wir fordern, auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu verzichten, weil sie nicht dazu geeignet ist, zukünftig Banken- und Finanzkrisen zu verhindern, und weil sie keine gezielte Lenkungswirkung entfaltet. Hingegen belastet sie in hohem Maße die private Altersvorsorge der Bevölkerung. Außerdem käme sie ausschließlich innerhalb der EU zum Tragen, was eine Abwanderung von Finanzinstituten ins Ausland wahrscheinlich macht.

Literatur:
- Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (2013): Position Finanztransaktionssteuer
- Kaserer, Christoph (2013): Finanztransaktionssteuer und Altersvorsorge – Wirkungen und Nebenwirkungen


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