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Konsolidierungs-Check 2013

Baden-Württemberg und NRW bei Schuldenabbau nicht entschlossen genug

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gehen den Schuldenabbau nicht entschlossen genug an. Beide Länder versäumen es, konkrete Einsparmaßnahmen zu benennen, mit denen sie ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen wollen. Das ist eines der Ergebnisse des „Konsolidierungs-Check Bundesländer 2013“, einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

4. Dezember 2013

Unter den westdeutschen Flächenländern schafft es allein Bayern, den nachhaltigen Kurs zu halten und den Haushalt 2014 sogar mit einem Überschuss abzuschließen.

Obwohl die Haushaltskonsolidierung in Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit nicht die höchste Priorität hatte, können inzwischen erste Erfolge beim Abbau der Neuverschuldung verbucht werden. Der Beweis, ob die Finanzplanungen bis 2020 ausreichend solide sind, steht aber noch aus.

Hamburg macht beim Abbau des Defizits konkrete Fortschritte und wird voraussichtlich 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.

Mit Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen fünf Bundesländer unter besonderer Beobachtung, da sie Konsolidierungshilfen erhalten. Berlin und Sachsen-Anhalt sind für den konsequenten Abbau der Neuverschuldung besonders hervorzuheben. Berlin gelingt ab 2014 ein ausgeglichener Haushalt, Sachsen-Anhalt sogar ein struktureller Überschuss.

Auch die Finanzplanung Schleswig-Holsteins erfüllt die Vorgaben der Schuldenbremse. Das strukturelle Defizit wird reduziert und 2016 können strukturelle Überschüsse erzielt werden. 

Einen mühsamen Weg haben Bremen und das Saarland vor sich. Zwar haben sie beim Abbau des strukturellen Defizits Fortschritte gemacht, es bleibt aber fraglich, ob sie diesen Kurs ohne weitere finanzielle Hilfe beibehalten können.

Auf die Herausforderungen der Schuldenbremse haben Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg richtig reagiert: Sie schließen schon jetzt ihre Haushalte ausgeglichen oder sogar mit Überschüssen ab. Am Ziel sind sie deswegen noch lange nicht, da sie ab 2019 ohne Mittel aus dem Solidarpakt auskommen müssen. Die jährlichen Zahlungen gehen zwar bereits jetzt zurück, trotzdem sind anhaltende Sparanstrengungen unumgänglich.

Was für die ostdeutschen Bundesländer die Risiken durch sinkende Mittel aus dem Solidarpakt sind, sind für fast alle westdeutschen Bundesländer die Belastungen künftiger Personal- und Versorgungsleistungen.

„Die Versorgungsausgaben sind ein Haushaltsposten, der sich nicht abbauen lässt. Damit künftige Budgets nicht von Beamtenpensionen erdrückt werden, ist schon jetzt eine kluge Personalpolitik unumgänglich. Wenn nicht jede frei werdende Stelle neu besetzt wird, wird immerhin der weitere Anstieg der Pensionslasten gebremst“, stellen die Autoren Ralph Brügelmann und Dr. Thilo Schaefer fest.

Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Insgesamt zeigt sich, dass das Instrument der Schuldenbremse Wirkung zeigt. Im Grundsatz haben alle Bundesländer erkannt, dass sie nun die nötigen Anpassungen vornehmen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzminister ihre Finanzplanungen mit der nötigen Ernsthaftigkeit verfolgen und Sparanstrengungen nicht vor sich her schieben. Nun gilt es, Ross und Reiter zu nennen und konkrete Sparmaßnahmen zu beschließen.“

Damit die Sparbemühungen besser vergleichbar sind, wäre es vorteilhaft, dass sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Berechnungsverfahren zur Messung des strukturellen Defizits einigen. Außerdem ist zu klären, mit welchen Konsequenzen Bundesländer bei Nichteinhaltung der Schuldenbremse zu rechnen haben. Zu wünschen wäre, dass die Bundesländer aus eigenem Antrieb Vorkehrungen treffen und zeitnah die Schuldenbremse in ihre Landesverfassungen aufnehmen.

Info zur Studie

Der Konsolidierungscheck bewertet die Konsolidierungserfolge der Länder. Wie in den Bestimmungen zur Schuldenbremse festgelegt, werden dabei strukturelle, das heißt um konjunkturelle Einflüsse bereinigte, Defizite untersucht. Die Untersuchung ist zweigeteilt. Zum einen kann aus dem Vergleich mit dem strukturellen Defizit des Ausgangsjahres 2010 abgelesen werden, inwieweit ein Land bereits erste Konsolidierungsanstrengungen unternommen hat. Zum anderen lässt sich anhand der aktuellen Haushaltspläne, Planentwürfe und mittelfristigen Finanzplanungen ersehen, ob die Länder kontinuierlich ihre Defizite abbauen werden.

In jedem Falle sind dazu Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verpflichtet. Sie erhalten vom Bund Konsolidierungshilfen. In dem dazugehörigen Gesetz werden sie gleichzeitig dazu verpflichtet, in jedem Jahr ein Zehntel ihres strukturellen Defizits aus dem Jahr 2010 abzubauen. Daran orientiert sich der Konsolidierungscheck auch bei der Bewertung der anderen Länder: Nur wer mindestens diesen kontinuierlichen Abbaupfad verfolgt, ist bei der Konsolidierung im Soll.
 

Pressekontakt

Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174; hennet@insm.de