Steuern & Finanzen
Steuern und Finanzen

Was ist Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 in Deutschland eingeführt werden soll. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem Sie Ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung angeben müssen. Damit wird für Kapitalerträge, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt.

30. Oktober 2006

Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge (Anlage KAP und SO der Steuererklärung) sind Zinseinnahmen, ausgezahlte Dividenden oder so genannte Veräußerungsgewinne. Zinseinnahmen erhalten Sie aus Sparanlagen oder Rentenpapieren. Dividenden sind jährliche Auszahlungen von Aktiengesellschaften an deren Aktionäre, die aber nicht zwingend erfolgen müssen. Veräußerungsgewinne erzielen Sie, wenn Sie Wertpapiere zu einem höheren Preis verkaufen als Sie sie eingekauft haben.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Auf alle drei Arten von Kapitalerträgen wird eine einheitliche Steuer von 25 Prozent erhoben. Diese ist unabhängig vom individuellen Steuersatz. Ihre Kapitaleinkünfte sind damit in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung. Statt über den jährlichen Einkommensteuer-Bescheid wird diese Steuer bereits direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Das Verfahren bedeutet eine deutliche Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen. 

Wie funktioniert das bisherige Verfahren?

Nach derzeitigem Recht werden die Kapitaleinkünfte über die von den meisten Bürgern jährlich auszufüllende Einkommensteuererklärung versteuert. Dann wird für Löhne und Gehälter, Kapitalerträge und sonstige Einkünfte ein individueller Steuersatz ermittelt. Die Höhe dieses Steuersatzes hängt davon ab, ob man verheiratet ist oder nicht, ob man Kinder hat etc. Erst wenn dieser persönliche Satz feststeht, kann errechnet werden, wie hoch die Steuer auf die Kapital- und sonstigen Einkünfte ist. 

Verändert sich mit der Abgeltungssteuer die individuelle Steuerhöhe?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Sehr vereinfacht gesagt, werden diejenigen, die Zinserträge haben, ab 2009 besser gestellt. Diejenigen, die Dividenden oder Veräußerungsgewinne beziehen, können dagegen schlechter gestellt werden. Allerdings wird es ein so genanntes Veranlagungswahlrecht geben. Danach kann man wählen, ob man nach der neuen oder der alten Methode besteuert werden möchte. Diejenigen, deren Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, dürften sich für die bisherige Methode entscheiden.

Mit der Abgeltungssteuer aber ändern sich noch zwei weitere Parameter. Zusammen mit der Einführung der Abgeltungssteuer entfallen die Spekulationsfrist (bis dato sind Gewinne aus Wertpapier-Verkäufen steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens ein Jahr liegt) und das Halbeinkünfteverfahren (von Dividenden und Gewinnen auf Aktienveräußerungen wird nicht mehr wie bisher nur ein Anteil von 50 Prozent versteuert. Besteuert werden die vollen 100 Prozent.). Bereits ab 2007 wurde der Sparerfreibetrag halbiert. Somit wird der zu versteuernde Betrag aus Kapitalerträgen für jeden steigen.

Unter dem Strich kann nur jeder selbst für sich überprüfen, ob er mit der Abgeltungssteuer ab 2009 mehr Steuern oder weniger Steuern auf Kapitaleinkünfte zahlen muss. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass die neue Steuer die Steuerzahler in der Summe um 1,73 Mrd. Euro entlasten wird. Die Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz dagegen befürchtet deutlich höhere Steuerzahlungen, auch für Kleinanleger.

Muss ich ab 2009 die Abgeltungssteuer-Methode anwenden?

Nein. Man bekommt ab 2009 ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt, kann also wählen, ob man nach der neuen Abgeltungssteuermethode besteuert werden möchte oder nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungssteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.