Steuern & Finanzen

Bund beschließt Bad Banks

Das Kabinett hat nach langen Diskussionen das „Bad-Bank-Modell“ für Deutschland beschlossen. Damit wird den Banken die Auslagerung ihrer toxischen Wertpapiere in Zweckgesellschaften ermöglicht.

12. Mai 2009

Bund beschliesst Bad Banks Schlechte Bank - schlechte Laune: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD)

Konkret sieht der Plan des Finanzministeriums folgende Punkte vor:

Die risikobehafteten Wertpapiere werden zu ihrem Buchwert, abzüglich einer 10 prozentigen Risikogebühr in eigens gegründete Zweckgesellschaften ausgelagert. Im Gegenzug erhalten die Banken in gleicher Höhe von der SoFFIn garantierte Anleihen an diesen dezentralen Bad Banks.

Die SoFFin garantiert die Auszahlung des Nominalwertes der Anteile an der Zweckgesellschaft nach einer Laufzeit von 20 Jahren. Liegt der vorab festgelegte Fundamentalwert höher als der tatsächliche Wert, greift die Garantie der SoFFin. Dafür wird eine jährliche Gebühr erhoben.

Wird die Garantie der SoFFin in Anspruch genommen müssen die Banken nachträglich den Verlust begleichen. Dies geschieht in dem zukünftige Ausschüttungen einkassiert werden und zwar solange, bis die Differenz aus dem zu Grunde gelegten Fundamentalwert und dem tatsächlichem Wert dem Staat zurückerstattet wurden.

Nach Meinung des Direktors des Centrums für angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Münster, Prof. van Suntum, geht das Modell zwar grundsätzlich in die richtige Richtung. Doch wurde das Konzept mit „zu heißen Nadeln gestrickt.“ „Ich sehe nicht, dass sich das Risiko für die Banken sofort derart abschwächt, dass sie Kredite nun leichter vergeben. Da hätte mehr passieren müssen“, sagte van Suntum gegenüber der dpa. Außerdem bestehe nach wie vor Gefahr, dass das Modell zu Lasten der Steuerzahler geht. Einfacher wäre das Münsteraner Konzept. Gleich wie das Steinbrück Konzept sieht es vor, dass die toxischen Wertpapiere gegen staatliche oder staatlich gesicherte Anleihen getauscht und von einer Zweckgesellschaft verwaltet werden. Es gibt aber weder Grantiegebühren noch Ausgleichszahlungen. Der Unterschied zum aktuell vorgestellten Konzept besteht darin, dass die Papiere auch noch nach deren Veräußerung im Besitz der Bad Bank bleiben. Die erzielten Resterlöse werden am Kapitalmarkt angelegt und zwar so lange, bis die Zinsen und die Restwerte genau dem Nennwert der staatlich garantierten Anleihen, die die Banken jetzt halten, entsprechen. Dies kann einige Jahre oder auch Jahrzehnte dauern.