Soziale Marktwirtschaft
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"Poolgüter" als Eigentum der Gemeinschaft

In dieser Konzeption werden Umverteilungen quasi als Mautgebühren für Poolgüter interpretiert und gerechtfertigt. Die Weiterleitung dieser Gebühren an die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft dient dabei strenggenommen nicht der Redistribution, sondern der Restitution.

4. Februar 2006

In jeder einseitigen Mehrnutzung von Gemeinschaftsgütern kann eine Lädierung des (Mit-)Eigentums aller anderen erblickt werden. Solche Lädierungen wären nach den Regeln der herkömmlichen Gerechtigkeitskonzeption zu ahnden.

Die Interpretation von Poolgütern als Mautgüter erscheint auf den ersten Blick plausibel - unter anderem deshalb, weil die Entrichtung von Mautgebühren mit der traditionellen Gerechtigkeitskonzeption verträglich und die Idee der nutzungsabhängigen Mautgebühren eine einleuchtende ist. Gehört zum Beispiel ein Tunnel allen und wachsen dessen Unterhaltskosten in Abhängigkeit von der Nutzung, dann ist es angemessen, jeden Nutzer gemäß seiner Nutzungsfrequenz zur Kasse zu bitten.

Die Behandlung der Poolgüter als Mautgüter enthält jedoch einen gravierenden Konstruktionsfehler. Dieser gründet in der Natur der Poolgüter an sich. Diesen wird irrigerweise unterstellt, Eigentum der Gemeinschaft zu sein. Traditionen, Sitten, Gebräuche sind jedoch bestenfalls im metaphorischen Sinne "Mautgüter". Ihrer Entstehung geht keinerlei Absprache oder Absicht unter den Urhebern voraus, wie das für Mautgüter der Fall ist. Poolgüter entstehen spontan, das heißt, sie sind positive Nebenwirkungen - Externalitäten - früherer Handlungen oder Tauschakte, deren Rechnungen längst beglichen sind oder unentgeltlich und ohne Anspruchsrechte, die daraus erwachsen könnten, geleistet wurden. Sie gehören also nicht allen, sondern niemandem, wie der ungarischstämmige Sozialphilosoph Anthony de Jasay zu Recht betont.

Außerdem führt die Pooltheorie zu einem Ergebnis, das mit ihrer ursprünglichen Umverteilungsintention wohl kaum in Einklang steht: Anders als es für die meisten Privat- oder Gemeinschaftsgüter der Fall ist, nimmt der Nutzen gewachsener Poolgüter durch Gebrauch mehr zu als ab. Da die Nutzung solcher Poolgüter den Wert derselben mehrt, wäre, per impossibile, eine Restitution jener Personen notwendig, die mehr zur Wertsteigerung der Poolgüter beitragen. Anders formuliert: Nur eine Umverteilung von den behäbigen zu den eifrigen Marktakteuren wäre legitimiert, nicht aber eine Redistribution in umgekehrter Richtung. Es bedarf wohl kaum hellseherischer Qualitäten, um zu prognostizieren, daß dieses Ergebnis von den Gründern der Pooltheorie kaum gutgeheißen würde.

Aufgrund all der genannten Differenzen und Probleme lassen die hier dargestellten sozialphilosophischen Theorien den Schluß zu, daß der in ihnen Anwendung findende Begriff "soziale Gerechtigkeit" alles andere als eindeutig und präzise ist. Jedwede sich der empirischen Überprüfung stellende Theorie zur sozialen Gerechtigkeit muß angesichts dieses Ergebnisses als äußerst bedenklich erscheinen. Und jegliche sich auf eine solche Theorie berufende Prognose zu den passenden Maßnahmen, mit denen soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft schlechthin oder in Teilen derselben herbeigeführt werden kann, sollten wir als höchst abenteuerlich erkennen. Das ist um so bedenklicher, als nahezu jede vorgeschlagene wirtschafts- und gesellschaftspolitische Änderung von der fast phrasenhaften Formel begleitet wird, man fordere diese im Namen der sozialen Gerechtigkeit. 

Philosoph und Trainer

"Die soziale Gerechtigkeit ist ein moralisches Prinzip der Kleingruppe, das in der anonymen Großgesellschaft nicht adäquat funktioniert", warnte der Philosoph Hardy Bouillon schon vor einigen Jahren in dieser Zeitung, in Anlehnung an den österreichischen Ökonomen und Sozialphilosophen Friedrich August von Hayek. Der Trierer Wissenschaftler verweist zudem darauf, daß der unscharfe Begriff der sozialen Gerechtigkeit seiner ursprünglichen Bedeutung längst entfremdet ist. Für den griechischen Philosophen Aristoteles, bis zu dem sich die Idee, das traditionelle Gerechtigkeitsverständnis gehöre um eine gesellschaftliche Komponente aufgestockt, zurückführen läßt, ist die Leistung einer Person die Meßlatte für die ihr zu erweisende soziale Gerechtigkeit; die Bedürftigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe spielt bei der Festlegung der aristotelischen Verteilungsgerechtigkeit keine Rolle. Zudem muß für Umverteilungen die Zustimmung der Geber vorhanden sein. Das Leistungskriterium wie auch das Freiwilligkeitskriterium sind den heute geläufigen Theorien der sozialen Gerechtigkeit allerdings völlig abhanden gekommen.

Der 45jährige, stets ausgeglichene, scharf logisch denkende und dabei äußerst humorvolle gebürtige Saarländer lehrt politische Philosophie an der Universität Trier und nimmt seit Jahren diverse Gastprofessuren wahr. Zudem ist er seit 1993 als Unternehmensberater und Kommunikationstrainer selbständig. Daneben amtiert er als "Head of Academic Affairs" des Brüsseler "Centre for the New Europe", eines privaten Think Tank. (orn.)

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