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Dossier Studiengebühren: Fragen zum Studenten-Kredit

Studienfinanzierung: Studiengebühren müssen von den meisten Studierenden nicht sofort bezahlt werden. Für Studenten, die nicht in der Lage sind, die Studiengebühr privat aufzubringen, bieten die Bundesländer öffentliche Darlehen an, die fast jeder Student beantragen kann.

26. August 2004

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland erheben ab dem Sommersemester 2007 einen Semesterbeitrag in Höhe von bis zu 500 Euro. Seit klar wurde, dass die Studiengebühren anfallen, haben die Länder mit ihren jeweiligen Landesbanken verschiedene Darlehensmodelle entwickelt. Diese sind vor allem dafür gedacht, die Studiengebühren zu bezahlen und wollen kein Bafög-Ersatz sein. Ein komplettes Studium auf Pump erlauben die vielen Angebote der Privatbanken, die gerne unterschiedliche Studentengruppen ansprechen.

Wie erhält man den Darlehensbetrag?

Studenten, denen es nur darum geht, die 500 Euro Studiengebühren und nicht das komplette Studium zu finanzieren, sind meist mit den Angeboten der Länder gut bedient. Vor allem für Bafög-Empfänger sind die so genannten Studienbeitragsdarlehen der Förderbanken vorteilhaft, weil die Höhe der Schulden begrenzt ist.

Je nachdem, wie hoch letzten Endes der Beitrag an der jeweiligen Universität ist, werden maximal 500 Euro pro Semester ausgezahlt. Und das direkt an die Hochschulen. Dort muss in den meisten Fällen auch der Antrag auf das Darlehen gestellt werden. Die Studierenden geben diesen mit der Immatrikulation oder Rückmeldung in den Studiensekretariaten ab. Von dort aus werden die Unterlagen dann an die oft filiallosen Landesbanken weitergeleitet, die das Geld anschließend überweisen.

Wie lange wird das Darlehen gezahlt?

Wenn das Darlehen erst einmal beantragt und genehmigt ist, fließt das Geld so lange, wie man in der Regel studiert. Die Maximalgrenze liegt in allen Bundesländern bei der Regelstudienzeit plus vier Semester. Wer also eine Regelstudienzeit von 9 Semestern hat, der erhält für zwölf Semester das Darlehen. Das Studienfach und die Noten spielen keine Rolle. Es gilt aber zu beachten, dass alle jemals studierten Hochschulsemester zählen.

Wer ist darlehensberechtigt?

Generell erhalten das Darlehen Deutsche, Studierende aus der Europäischen Union und Studierende des Europäischen Raums. Andere Ausländer können ein Darlehen bekommen, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf beziehungsweise drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

So leicht wie jetzt, haben Studenten bisher keinen Kredit bekommen. Der Anspruch auf ein Darlehen ist weder davon abhängig, wie viel man nebenbei verdient noch von dem, was einem die Oma zur Seite gelegt hat. Ebenso wenig spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle. Es muss in der Regel auch keine Bürgschaft vorgelegt werden.

Bevor ein Darlehen in Anspruch genommen wird, sollte man sich grundsätzlich an seiner Universität erkundigen, ob man vielleicht gar keine Gebühren bezahlen muss. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man als Student selbst schon Kinder hat und diese betreut.

Wichtig ist noch, dass es sich bei dem Studium um ein Erststudium handelt. Und zu alt sollte der Studierende auch noch nicht sein. Alle Studienbeitragsdarlehen sehen eine Altersgrenze vor; bezogen auf den Studienbeginn (meist 35, Saarland 40, Hessen 45; in Bayern 40, in Nordrhein-Westfalen 60, bei Bayern und NRW bezogen auf das jeweilige Semester, für das ein Darlehen beantragt werden soll). 

Wie sind die Konditionen für die Darlehen?

Grundsätzlich arbeiten die Landesbanken darauf hin, dass die Effektivzinssätze unter dem Nominalzinssatz liegen. Neben der Verzinsung fallen keine Gebühren - weder für den Vertragsabschluss noch für die Stundung der Zinsen - an. Die gestundeten Zinsen, also die Zinsen, die anfallen, bis die Rückzahlung beginnt, werden nicht verzinst. Zinsen werden lediglich auf das Nominalkapital berechnet.

Die NRW-Bank garantiert beispielsweise aktuell einen Zinssatz von maximal 5,9 Prozent bis Juni 2008. Ein Student, der 5.000 Euro für zehn Semester erhalten hat und zwei Jahre nach Ende des Studiums mit einer Tilgung von 100 Euro pro Monat beginnt, zahlt 7.660,04 Euro in sechs Jahren und vier Monaten an die NRW-Bank zurück. Das entspricht einem Effektivzinssatz von 5,52 Prozent.

Wie und wann muss zurückgezahlt werden?

Nach dem Studium hat man erstmal ein paar Jahre Zeit, bevor es heißt: Geld zurück. Für alle Studenten gehören tilgungsfreie Phasen, so genannte Karenzphasen, zum Standard aller Angebote. In der Regel beginnt die Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, ansonsten maximal elf Jahre nach Aufnahme des Studiums. Die Landesbanken bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen. Jeder Student kann sich aussuchen, ob er 50, 100 oder 150 Euro monatlich tilgt. Das Darlehen muss aber auch nur dann zurückgezahlt werden, wenn man später genug Geld hat. Wer nach dem Studium beispielsweise weniger als 960 Euro verdient (1.440 Euro für Verheiratete und 1.875 Euro bei einer Familie mit einem Kind), muss seine Darlehensschulden vorerst nicht begleichen. Sie werden so lange gestundet.  

Gibt es besondere Regelungen für Bafög-Empfänger?

Wenn die Summe aus Bafög-Schulden und Studienbeitragsdarlehen einen bestimmten Betrag überschreitet, wird die Rückzahlung auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Eine solche Schuldenobergrenze sehen alle Länder vor. Sie liegt zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Und in Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze sogar so, dass Bezieher von hohen BAföG-Sätzen faktisch ganz von den Studiengebühren befreit werden. Sie müssen dazu aber das Darlehen in Anspruch nehmen. Es kann auch sein, dass ein expliziter Antrag auf Gewährung des Erlasses der restlichen Schulden nötig ist (so z.B. in Baden-Württemberg).

Wie viel muss monatlich zurückgezahlt werden?

Große Unterschiede gibt es lediglich bei der monatlichen Ratenhöhe der Rückzahlung. In Baden-Württemberg und Hessen sind nur monatlichen Raten von 50, 100 oder 150 Euro möglich, in Nordrhein-Westfalen "mindestens 50 Euro". In Bayern dagegen beträgt die Mindestrate lediglich 20 Euro monatlich.

Übrigens: Einen Eintrag bei der Schufa haben die Studenten, die ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen, nicht zu befürchten.