Zwischen der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und der Dauer der Arbeitslosigkeit existiert ein in der Arbeitsmarktforschung gut belegter Zusammenhang. Es ist daher kein Versehen, dass die rot-grüne Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2010 die ALG-Bezugsdauer gekürzt hat. Was Arbeitslosen wirklich hilft, ist eine aktivierende Vermittlungsbetreuung. – Ein Standpunkt von INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.
21. Februar 2017Eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I) ist das Falscheste, was man älteren Arbeitslosen antun kann. Zwischen der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und der Dauer der Arbeitslosigkeit existiert ein in der Arbeitsmarktforschung gut belegter Zusammenhang: Eine lange Bezugsdauer führt zu einer langen Arbeitslosigkeitsdauer. Das liegt nicht immer an den Arbeitslosen, sondern auch an denen, die ihnen bei der Arbeitsplatzsuche helfen sollen. Fakt ist: Arbeitslose mit der Aussicht auf zwei Jahre Arbeitslosengeld werden mit einem erkennbar geringeren Erfolg in einen neuen Job vermittelt, als wenn schon nach zwölf Monaten der Übergang in Hartz IV droht.
Menschen ab 50 dürfen weder von Arbeitgebern, noch von Gesetzgebern zum alten Eisen gezählt werden. Wer sie – sicher mit den besten aller Absichten – in sozialpolitische Watte packt, erreicht das Gegenteil des erhofften Effekts. Gerade weil Ältere nicht so leicht in einen neuen Arbeitsplatz zu vermitteln sind, muss bei der Jobsuche von Anfang an Vollgas gegeben werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der kritische Punkt überschritten wird, ab dem Langzeitarbeitslosigkeit vorliegt und nach dem sich die Integrationschancen noch einmal deutlich verschlechtern. Wer aus älteren Arbeitslosen keine Langzeitarbeitslosen machen will, muss sie professionell unterstützen statt sie finanziell ruhig-zu-stellen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von seinerzeit bis zu 32 Monaten im Zuge der Agenda 2010 mit Bedacht gekürzt. Es sollte Arbeitslosen ein stärkerer Anreiz gegeben werden, schnell eine neue Beschäftigung zu suchen – auch wenn der neue Job vielleicht nicht in jeder Hinsicht den eigenen Wunschvorstellungen entspricht. Die Kürzung betraf vor allem ältere Arbeitslose, die den Bezug von Arbeitslosengeld häufig als Teil einer Frühverrentungsstrategie nutzten. Die Entwicklung in den Jahren nach der Agenda gibt den Reformern von damals recht: Die Arbeitsmarktlage der Älteren hat sich dramatisch verbessert. Während 2005 nur 28 Prozent der 60- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nachgingen, waren es 2015 bereits 53 Prozent.
Wer älteren Arbeitslosen tatsächlich helfen will, muss ihnen die Rückkehr in den Beruf erleichtern und nicht den Verbleib in Arbeitslosigkeit. Ansatzpunkte dafür gäbe es durchaus. Leider werden derzeit ältere Arbeitslose eher aus dem Arbeitsmarkt hinausgedrängt, als dass ihnen besondere Hilfestellung für die Wiedereingliederung angeboten würden. Statt Arbeitslose ab 58 aus der Statistik zu streichen, müsste die Vermittlungsbetreuung spürbar erhöht werden. Dazu könnte in einem ersten Schritt die Betreuungsrelation für ältere Arbeitslose erhöht werden. Während sich derzeit laut Sozialgesetzbuch ein Arbeitsvermittler um 150 Leistungsberechtigte kümmern muss, sollte sich bei älteren Arbeitslosen (wie bereits bei den unter 25-Jährigen) ein Vermittler nur um 75 „Kunden“ kümmern müssen. Mit konsequenter Begleitung und Aktivierung ist den älteren Arbeitssuchenden eher gedient, als mit einer weiteren staatlichen Stillhalteprämie. Sozial ist nicht, was Arbeitslosigkeit zementiert, sondern was Arbeit schafft.