Wolfgang Franz

Wege zu mehr Beschäftigung

Plädoyer des Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz: Deutschland sei ein sehr solider und ausbaufähiger Wirtschaftsstandort, den man nicht schlecht reden solle. Allerdings müsse man auch die Defizite aufzeigen, um daraus Handlungsempfehlungen für einen noch besseren Wirtschaftsstandort abzuleiten.

15. April 2009

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Franz Der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Franz vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel

Eine der wichtigsten Reformbaustellen sei der Arbeitsmarkt und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, lautet das Plädoyer von Prof. Wolfgang Franz vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für mehr Wachstum und Beschäftigung.

Unser Hauptproblem sind zwei Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt, nämlich die Geringqualifizierten und die Langzeitarbeitslosen. Unter Geringqualifizierten verstehen wir Menschen, die nicht über eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung verfügen und daher außerordentlich schwer zu vermitteln sind. Sie machen rund die Hälfte aller Arbeitslosen aus. Um die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter zu bekämpfen, brauche ich eine Doppelstrategie.

Der erste Teil besteht darin, Arbeitsplätze für Geringqualifizierte bereitzustellen. Solche Arbeitsplätze sind zum Teil längst vorhanden, allerdings in der Schattenwirtschaft. Das heißt, es kommt darauf an, diese Arbeitsplätze in den ersten Arbeitsmarkt zu überführen. Arbeitsplätze werden nur dann geschaffen oder erhalten, wenn die Arbeitskosten nicht höher sind als die Produktivität auf diesem betreffenden Arbeitsplatz. Gegen diese einfache Wahrheit haben wir jahrzehntelang verstoßen, etwa in der Lohnpolitik - wenn auch nicht als Alleinschuldige -, indem sie die unteren Lohngruppen überproportional erhöht oder in einigen Fällen ganz hat wegfallen lassen.

Diese Tendenz muss umgekehrt werden, das heißt, die qualifikatorische Lohnstruktur muss nach unten weiter gespreizt werden, die Löhne im unteren Bereich müssen so lange sinken, bis die vergleichsweise niedrige Produktivität mindestens so hoch ist wie die Lohnkosten. Wenn das dort erzielte Arbeitseinkommen nicht ausreicht, dann sollte der Staat einen Lohnzuschuss zahlen, bis sie ein genügend hohes Einkommen beziehen. Ich halte das für die wesentlich bessere Strategie, als den Arbeitslosen einfach nur etwas zu bezahlen und sie auf der Straße sitzen zu lassen.

Die zweite Säule besteht darin, diese Arbeitslosen auf die geschaffenen Arbeitsplätze zu bringen. Wir haben in den vergangenen Jahren alles getan, um das zu verhindern. Beispielsweise lag bei einem gering qualifizierten Arbeitnehmer, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, die seinerzeitige Sozialhilfe, einschließlich Wohngeld und sonstiger Zahlungen, in vielen Fällen höher als das, was er auf dem ersten Arbeitsmarkt hätte verdienen können. Warum hätte er arbeiten gehen sollen? Aber es kommt noch schlimmer.

Wenn die Leute dann trotzdem gearbeitet haben, dann wurde ihnen im seinerzeitigen System, abgesehen von einem Freibetrag, das erzielte Arbeitseinkommen voll auf die Sozialhilfe angerechnet. Das heißt, sie haben einen Steuersatz von 100 Prozent bezahlt, und kein Mensch arbeitet für einen Steuersatz von 100 Prozent. Deshalb war die Reform Arbeitslosengeld II von der Zielrichtung her gut. Sie beruhte zum Teil auf Vorschlägen des Sachverständigenrates, aber wir wären gerne noch einen Schritt weiter gegangen; und der ist auch noch notwendig. Dabei ist zu beachten, dass es das Arbeitslosengeld II nur für Arbeitsfähige gibt. Wer aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten kann, bekommt kein Arbeitslosengeld, sondern Sozialhilfe.

Der Vorschlag geht dahin, die Instrumentarien des Arbeitslosengeldes noch anreizkompatibler zu machen, indem wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten großzügiger gestalten, aber gleichzeitig die regulären Zahlungen des Arbeitslosengeldes II so weit senken, wie es aus verfassungsrechtlicher Sicht möglich ist. Damit wird erreicht, dass der arbeitende Arbeitslosengeld-II-Empfänger sich wesentlich besser steht als der Nichtarbeitende. Wenn wir das Arbeitslosengeld II etwas weiter reformieren und auch die Vorschriften konsequent anwenden, die im Hartz-IV-Paket vorgesehen sind, dann ist das nichts anderes als ein Kombilohn. Zusammengefasst kann man sagen, dass die beiden wichtigsten Wege zu mehr Beschäftigung von Geringqualifizierten zunächst einmal die Lohnpolitik ist, die die Lohnstruktur weiter spreizen muss, und zweitens die Sozialpolitik, die dafür zuständig ist, dass die entsprechenden Anreize geschaffen werden, damit die arbeitslosen Geringqualifizierten diese Arbeitsplätze auch annehmen.

Neben den Geringqualifizierten gibt es unter den Arbeitslosen noch eine zweite problematische Gruppe, die Langzeitarbeitslosen. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, braucht man Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, also Regelungen, die es erlauben, dass die Arbeitslosen dieselben Chancen auf einen Arbeitsplatz bekommen wie die Arbeitsplatzbesitzer. Auch hier haben wir in der Vergangenheit Fehler gemacht, beispielsweise in Form des Kündigungsschutzes. Das Problem ist nicht einmal das Kündigungsschutzgesetz als solches.

Problematisch ist es, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit dies interpretiert hat. Das ist zwar ihre Aufgabe, aber in vielen Fällen wurden recht fragwürdige Urteile gefällt. Ich möchte das an einem Beispiel aus Mannheim aufzeigen. Dort gab es einen Arbeitnehmer, der in 21 Monaten 104 Mal zu spät zur Arbeit gekommen war, und zwar nicht nur ein paar Sekunden, sondern ein paar Minuten. Gleichzeitig ist er unerlaubt früher gegangen. Da er auch nach einigen Abmahnungen sein Verhalten nicht geändert hat, ist ihm letztlich gekündigt worden.

Das Arbeitsgericht Mannheim hat in seinem Urteil gesagt, dass zwar prinzipiell bei einem solchen Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine Kündigung gerechtfertigt sei, aber in diesem speziellen Fall nicht. Das Unternehmen habe es versäumt, gerichtsfest nachzuweisen, dass ihm aufgrund der Abwesenheit des Arbeitnehmers überhaupt ein Schaden entstanden sei. Wenn man so etwas hört, dann kommt man nicht umhin festzustellen, dass der ökonomische Sachverstand einzelner Arbeitsrichter noch steigerungsfähig ist. Zur Ehrenrettung der Arbeitsgerichtsbarkeit muss gesagt werden, dass in der nächsten Instanz das Urteil wieder revidiert worden ist.

Die Urteile der Arbeitsgerichte sind also kaum zu prognostizieren und entbehren manchmal des ökonomischen Sachverstandes. Unternehmen reagieren auf diesen Umstand, indem sie sich mithilfe von Abfindungszahlungen vom Kündigungsschutz freikaufen. Sie zahlen auch an die Arbeitnehmer, die überhaupt keinen Anspruch auf Abfindungszahlungen haben. Dadurch steigen die Arbeitskosten, und ein Anstieg der Arbeitskosten birgt immer das Risiko in sich, dass Arbeitsplätze vernichtet werden.

Deshalb hat der Sachverständigenrat auch eine Reform des Kündigungsrechtes vorgeschlagen und zwar in zwei Varianten. Betriebsbedingte Kündigungen sind generell erlaubt unter der Voraussetzung, dass vorab eine Abfindungsregelung getroffen wurde.

Dieser Vorschlag hat den Nachteil, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die den Betrieb dazu zwingen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, durch die Abfindungszahlungen möglicherweise verschlimmern. Die zweite Variante besteht darin, dass der Arbeitnehmer zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses freiwillig auf seinen Kündigungsschutz verzichten kann und dafür eine höhere monatliche Entlohnung erhält. Auf jeden Fall brauchen wir eine weiter gehende Reform des Kündigungsschutzes, als es die letzte Bundesregierung sehr zaghaft, wie sie selbst sagt, angegangen ist. 

Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Franz

Wolfgang Franz, geboren 1944, studierte an der Universität Mannheim Volkswirtschaftslehre, arbeitete dort anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 1974 mit einer Arbeit über Arbeitsmarktanalysen. Es folgten ein zweijähriger Aufenthalt an der Harvard University und am National Bureau of Economic Research in den USA. 1981 habilitierte er sich mit einer Arbeit über Jugendarbeitslosigkeit. Professor Franz nahm dann einen Ruf an die Universität Mainz und 1984 einen Ruf an die Universität Stuttgart an. 1989 folgte er einem Ruf an die Universität Konstanz. Seit 1997 ist er Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) in Mannheim und Inhaber eines Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Darüber hinaus ist Professor Franz Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und der Akademie Leopoldina. Seit 1. März 2003 ist er Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem er bereits von 1994 bis 1999 angehörte. Des Weiteren ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit.