Drei Monate Mindestlohn

"Anpassungsdruck bereits spürbar"

Seit dem 1. Januar 2015 wird der Mindestlohn in Deutschland schrittweise eingeführt. Experten sehen langfristig bis zu 570.000 Arbeitsplätze bedroht. Was aber sind die ersten Auswirkungen nach drei Monaten Mindestlohn? Die beiden Ökonomen Prof. Dr. Andreas Knabe und Prof. Dr. Ronnie Schöb haben nach drei Monaten Mindestlohn in Deutschland die ersten Effekte beobachtet und in dem Paper "Unternehmen unter Anpassungsdruck" aufgeschrieben. Im Folgenden die Kernthesen des Papers.  

26. März 2015

Paper zum Mindestlohnzur Pressemeldung

Prof. Schöb bei der Vorstellung des Papers zum Mindestlohn beim Frühstücksdialog der INSM in Berlin

1. Anpassungsdruck bei den Unternehmen spürbar

In vielen Unternehmen sind die Personalkosten stark angestiegen, im Hotel- und Gaststättengewerbe etwa um neun bis 13 Prozent. Preissteigerungen, die im Bereich Personenbeförderung (+10,1%) und Friseurdienstleistungen (+3,3%) bereits deutlich zu spüren sind, dokumentieren den entsprechenden Anpassungsdruck, ebenso wie Anpassungen durch die Auslagerung an selbstständige Subunternehmer (z.B. im Taxigewerbe), die Streichung von Sonderregelungen oder die Verkürzung von Öffnungszeiten und Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten.

2. Volle Wirkung entfaltet sich erst langfristig

Auch wenn Unternehmen bereits frühzeitig begonnen haben, ihre Beschäftigungs- und Investitionsentscheidungen anzupassen, die volle Wirkung wird der Mindestlohn erst langfristig entfalten. Aufgrund großer Unsicherheiten, wie Verbraucher und Wettbewerber auf den Mindestlohn reagieren, verhalten sich viele Firmen abwartend. Statt Preis- und Beschäftigungsanpassungen vorzunehmen, nehmen sie kurzfristig niedrigere Gewinne in Kauf. Das führt mittel- bis langfristig zu einem Verdrängungswettbewerb zwischen Firmen. Einige werden überleben und gut zurechtkommen, andere werden aus dem Markt ausscheiden.

3. Aktuelle Arbeitsmarktzahlen: Noch lange keine Entwarnung

Auch wenn die Arbeitslosenquote Anfang 2015 saisonbereinigt gesunken ist, bedeutet das nicht, dass der Mindestlohn nicht zu Beschäftigungsverlusten geführt hat oder führen wird. Beschäftigungswirkungen werden sich erst langfristig einstellen. Und der Verlust von Minijobs, den man bereits beobachten kann, wirkt sich kaum auf die Arbeitslosenquote aus, wenn sie von Studenten, Rentnern, hinzuverdienenden Ehepartnern oder geringfügig aufstockenden Arbeitslosen ausgeführt wurden.

4. Notwendig: Evaluation des Mindestlohns

Die tatsächliche Wirkung des Mindestlohns kann nur ermittelt werden, wenn man die Frage beantworten kann, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Hierzu braucht die Arbeitsmarktforschung längere Datenreihen, um letztlich überzeugende Identifikationsstrategien zu entwickeln.