Im vergangenen Winter konnte ein Stromblackout nur knapp verhindert werden. Damit dies nicht wieder geschieht, hat die Regierungskoalition ein Gesetz "Energiewirtschaftliche Vorschriften" entworfen, das von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP leicht überarbeitet wurde. Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben das Gesetzesvorhaben untersucht und bewerten es mit lediglich einem von fünf Sternen. Unter anderem, weil den Stromversorgern Entschädigung zu Lasten der Stromkunden gezahlt werden sollen.
30. Oktober 2012
Im Rahmen der energiepolitischen Entscheidungen des Jahres 2011 wurden insbesondere Abschaltdaten für die bestehenden Kernkraftwerke beschlossen. Etwa die Hälfte der Kraftwerke wurde sofort und endgültig stillgelegt. Die damit stillgelegten Kapazitäten konnten nicht ausgeglichen werden. Ein paralleler Zubau fand weder bei fossilen Kraftwerken noch bei Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien in ausreichendem Maße statt. Dies stößt aus zwei Gründen an Grenzen. Der Zubau der erneuerbaren Energien, der mit erheblichem finanziellem Aufwand betrieben wird, ist nicht in der Lage, in ausreichender Menge gesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen, die sicher jederzeit verfügbar ist. Fossile Kraftwerke stehen heute insbesondere vor dem Problem, dass ihre Wirtschaftlichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn in einer zunehmenden Zahl von Stunden erneuerbare Energien das Stromangebot stellen und die fossilen Kraftwerke nicht zum Einsatz kommen.
Auch wenn insgesamt die notwendigen Kapazitäten in Deutschland zur Verfügung stehen, gibt es regionale Engpässe. Durch den Einsatz zusätzlicher Kapazitäten, die von der Bundesnetzagentur im In- und Ausland akquiriert wurden, konnte im letzten Winter verhindert werden, dass es zu Netzausfällen kam. Die Regierungskoalition will (zum Gesetzentwurf) nun verhindern, dass es zu einer weiteren Verknappung der Stromerzeugungskapazitäten und damit zu weiteren Risiken eines Blackouts kommt.
Dafür sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
Fazit: Die Maßnahmen sind ein weiterer Schritt in Richtung einer staatlich gelenkten Stromerzeugung. Während die erneuerbaren Energien durch öffentliche Unterstützung in den Markt gebracht werden, wird für die fossilen Kraftwerke praktisch eine weitgehende staatliche Planung und Betriebsanordnung durchgeführt. Die fehlende zeitliche Begrenzung der Sonderregeln lässt eine dauerhafte Entwicklung hin zu weiteren staatlichen Detailanordnungen in der Stromerzeugung befürchten. So notwendig einzelne Maßnahmen sein können, sie drohen doch ein Schritt weg von einer marktwirtschaftlichen Stromwirtschaft in Richtung staatlicher Planung der Stromversorgung zu sein.
Dieser Gesetzescheck ist Bestandteil des Deutschland-Checks, eine monatlich erscheinende Dauerstudie der INSM und der WirtschaftsWoche. Insgesamt besteht der Deutschland-Check aus drei Teilen: Die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung, einer Beurteilung neuer Gesetze und einer Umfrage unter Wirtschaftsexperten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.