Regierungspolitik im Deutschland-Check
Deutschland-Check

Was bringt die Marktransparenzstelle für Benzin?

Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Damit soll eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung auf der Großhandelsstufe sichergestellt werden. Damit sollen Fälle von Marktmachtmissbrauch und Marktmanipulation verhindert werden. Eine Ergänzung zum Gesetzentwurf erweitert den Aufgabenbereich der Markttransparenzstelle auf den Kraftstoffmarkt und führt umfangreiche Informationspflichten für den Handel mit Autotreibstoff ein. Ob der zusätzliche Aufwand ohne konkrete Anhaltspunkte einer Untersuchung angemessen ist, muss zumindest angezweifelt werden, sagen die IW-Experten.

18. Mai 2012

Was ist geplant?

Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Damit soll eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung auf der Großhandelsstufe sichergestellt werden. Beim Bundeskartellamt sollen Daten zum börslichen und außerbörslichen Handel mit Strom und Gas gesammelt werden. Ziel ist es, mögliche Rechtsverstöße besser erkennen und verfolgen zu können. Damit sollen theoretisch mögliche Fälle von Marktmachtmissbrauch und Marktmanipulation verhindert werden. Die Markttransparenzstelle für Strom und Gas war bereits im Referentenentwurf vom 27. März niedergelegt.

Eine Ergänzung zum Gesetzentwurf erweitert den Aufgabenbereich der Markttransparenzstelle auf den Kraftstoffmarkt und führt umfangreiche Informationspflichten für den Handel mit Autotreibstoff ein. So müssen für Raffinerien Daten über produktbezogene Preise und Preisveränderungen, die dazu gehörenden jeweiligen Abnahmemengen und die abnehmenden Tankstellen gemeldet werden. Tankstellen müssen ebenso Preisveränderungen und dazu gehörende Abnahmemengen differenziert nach Kraftstoff melden. Die genaue Definition der Daten, die Form der Übermittlung und die Einrichtung von Bagatellgrenzen liegt in der Hand der Markttransparenzstelle. Diese muss die Vertraulichkeit der empfangenen Informationen sicherstellen.

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Bewertung und Begründung

Die Informationspflichten an die neue Markttransparenzstelle ist insbesondere in Bezug auf die Kraftstoffversorgung kann mit zusätzlichem Aufwand für die meldenden Unternehmen verbunden sein. Dieser Mehraufwand ist insbesondere bei zweifelhaftem Nutzen der Maßnahme kritisch zu sehen. Die bisherigen Untersuchungen der Wettbewerbsbehörden hatten keine rechtswidrigen Verhaltensweisen der Unternehmen nachweisen können. Ob der zusätzliche Aufwand ohne konkrete Anhaltspunkte einer Untersuchung angemessen ist, kann zumindest angezweifelt werden.

Besonders problematisch ist jedoch die Möglichkeit des Umgangs mit den gesammelten Daten. Dies ist insbesondere im Großhandel mit Kraftstoff kritisch. Während Letztverbraucher an den Tankstellen den ausgewiesenen Preis (abzüglich möglicher Rabatte aufgrund von Kundenbindungsprogrammen) zahlen, können im Absatz der Raffinerien parallel unterschiedliche Preise bestehen. Dies liegt daran, dass Treibstoff auf Basis von langfristigen Verträgen mit entsprechenden Preisvereinbarungen gehandelt werden kann. Gleichzeitig wird Treibstoff am Spotmarkt mit laufenden Marktpreisen gehandelt. So können beispielsweise die langfristigen Preise in bestimmten Situationen niedriger sein als Spotmarktpreise. Auf den ersten Blick könnte dies als Preisdiskriminierung gewertet werden, was jedoch aufgrund der unterschiedlichen vertraglichen Möglichkeiten marktkonform erklärbar ist. Die Betrachtung von Mengen und Preisen ohne Berücksichtigung der dahinter liegenden Vertragsstrukturen – die explizit nicht gemeldet werden sollen – führt zu fehlerhaften Ergebnissen, weil nicht vergleichbare Preise miteinander verglichen werden.

Die massenweise Datenauswertung ohne ausreichende Berücksichtigung der konkreten vertraglichen Hintergründe birgt die Gefahr grundlegender Fehleinschätzungen. Im Rahmen eines konkreten Wettbewerbsverfahrens oder einer Sektoruntersuchung durch das Bundeskartellamt könnten die notwendigen Daten ebenfalls zur Verfügung gestellt und die entsprechenden spezifischen Bedingungen angemessen diskutiert werden.

Auch wenn die Wettbewerbsbehörden in umfangreichen Verfahren zum Kraftstoffmarkt keine Rechtsverstöße feststellen konnten, werden die handelnden Unternehmen vorsorglich unter eine umfassende Kontrolle gestellt. Der zeitliche Ablauf der Entstehung der Gesetzesvorlage, d.h. die Ergänzung des Referentenentwurfs zu einer Zeit einer recht aufgeregten Diskussion um Benzinpreise vor Ostern spricht dafür, dass die geplante Regelung zu einem nicht geringen Anteil politische Gründe hat.

Der Gesetzescheck ist Bestandteil des Deutschland-Checks, eine monatlich erscheinende Dauerstudie der INSM und der WirtschaftsWoche. Insgesamt besteht der Deutschland-Check aus drei Teilen: Die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung, einer Beurteilung neuer Gesetze und einer Umfrage unter Wirtschaftsexperten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.