Regierungspolitik im Deutschland-Check
Deutschland-Check März 2010

4. SGB IV-Änderungsgesetz und Bürokratieabbau

Im Deutschland-Check März 2010 von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, welche ökonomischen Auswirkungen das 4. SGB IV-Änderungsgesetz zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und der Kabinettsbeschluss zum Bürokratieabbau haben.

12. März 2010

 Nur der Wachstums-Index konnte sich im Februar knapp auf dem Niveau des Vormonats behaupten. Der Arbeitmarkt-Index signalisierte dagegen eine leichte Eintrübung am Arbeitsmarkt. Der war gleich von zwei Seiten in Bedrängnis gekommen: Die Zahl der Arbeitslosen stieg saisonbereinigt um 7.000 Personen an und die Zahl der offenen Stellen ging um 4.000 zurück.

Gleichwohl ist dies insgesamt ein erfreuliches Ergebnis, wenn man bedenkt, wie weit die Unternehmen noch von einer Normalauslastung ihrer Kapazitäten entfernt sind; zudem hat sich die Kurzarbeit seit ihrem Höhepunkt im Mai 2009 bis Ende des Jahres 2009 fast halbiert. Die Kurzarbeit scheint also die ihr zugedachte Brückenfunktion am Arbeitsmarkt zu bestätigen.

Dass sich der Wachstums-Index auf dem Vormonatsniveau behaupten konnte verdankt er einzig der industriellen Produktionsentwicklung, die im Januar real und saisonbereinigt um fast ein Prozent zulegte. Da die Auftragseingänge der Industrie im Januar kräftig anzogen, spricht vieles dafür, dass die positive Produktionstendenz weiter anhält.

Das Gesetz zur Änderung des vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Im Zuge mehrerer Reformen der Arbeitsförderung wurden einige experimentelle Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit befristeter Gültigkeit eingeführt. Unter anderem sind dies die „Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“, die älteren Arbeitslosen 2 Jahre lang den Lohn aufstockt, und der „Eingliederungszuschuss“ für Betriebe, die ältere, schwer vermittelbare Arbeitslose einstellen. Außerdem geht es um Zuschüsse zur privaten Arbeitsvermittlung, Maßnahmen zur Berufsorientierung für junge Menschen und die Weiterbildung von Beschäftigten. Das 4. SGB IV-Änderungsgesetz sieht vor, die Befristungen dieser Instrumente um ein Jahr zu verlängern.

Die Bewertung dieses Gesetzes durch das IW Köln fällt überwiegend positiv aus. Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben sich zumindest zum Teil bewährt. Dem Vermittlungsgutschein und Lohnkostenzuschüssen im Allgemeinen wurden von der wissenschaftlichen Evaluation eine positive Wirkung auf die Wiedereingliederung Arbeitsloser bescheinigt. Grundsätzlich ist die Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung sinnvoll. Dass die Befristung nur um ein Jahr verlängert wird, ist jedoch recht kurz. Weniger sinnvoll ist nur die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, die nicht zu den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung zählt.

Der Kabinettsbeschluss zum Bürokratieabbau

Die Bundesregierung hat Ende Januar Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen. Die Informationspflichten für Unternehmen sollen bis 2011 um ein Viertel gesenkt werden. Mit dem Kabinettsbeschluss bekräftigt die Bundesregierung das Netto-Abbauziel von 25 Prozent gegenüber der Rechtslage des Jahres 2006. Konkrete Bereiche, in denen die Wirtschaft entlastet werden soll, betreffen steuer- und zollrechtliche Nachweispflichten. Die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten nach dem Handels-, Steuer- und Sozialrecht sollen verkürzt werden und Anträge auf gesetzliche Leistungen für Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie für insolvenzbedrohte Unternehmen vereinfacht werden. Bis 2011 sollen damit die in der Wirtschaft auferlegten Bürokratiekosten im Umfang von rund 12 Milliarden Euro im Vergleich zu 2006 reduziert werden.

Auch wenn es sich bei dem Beschluss um eine Fortsetzung der Bürokratieabbaustrategie aus der vorherigen Legislaturperiode handelt, stellt er im Urteil des IW Köln doch einen nennenswerten Fortschritt gegenüber dem bisher Erreichten dar. Mit der Festlegung, dass es sich um einen Nettoabbau der Aufwendungen durch administrative Pflichten handelt, wird zudem der Druck erhöht, auf neue Gesetzesvorlagen mit hohem bürokratischen Aufwand zu verzichten. Allerdings bedarf die konkrete Umsetzung noch der Gesetzgebung bzw. Regelung durch die betreffenden Ressorts, deren Ausgestaltung dann über den Erfolg der Maßnahmen zum Bürokratieabbau entscheiden wird.