Regierungspolitik im Deutschland-Check
Deutschland-Check Juni 2011

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im Deutschland Check Juni von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie, sowie die Novellierung des EEG.

18. Juni 2011

Wirtschaftsentwicklung: Fulminantes erstes Quartal
„Deutsche Wirtschaft in glänzender Verfassung“ – so kommentierte der neue Bundeswirtschaftsminister, Dr. Philipp Rösler, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im ersten Quartal 2011. Saisonbereinigt gegenüber dem ersten Quartal war das reale BIP überraschend stark um 1,5 Prozent gewachsen. Gemessen am Vorjahresniveau betrug der Zuwachs 5,2 Prozent. Der durch die schwerste Nachkriegsrezession ausgelöste scharfe Einbruch der realen Wirtschaftsleistung wurde damit bereits im 1. Vierteljahr 2011 wieder übertroffen. In den bis dato vorliegenden Konjunkturprognosen wurde dies erst für Mitte bis Ende 2011 erwartet. Erfreulich auch: Treibende Kraft für das gute Ergebnis war die Binnennachfrage, insbesondere die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten. Auch die Konsumausgaben zogen an. Der Aufschwung steht somit auf einem breiten Fundament und wird nicht mehr allein vom Export getragen. Insofern wundert es nicht, dass die Kritik aus dem Ausland am „Geschäftsmodell Deutschland“ mittlerweile verstummt ist. Deutschland hat sich zur Konjunkturlokomotive in Europa gemausert und sorgt über steigende Importe auch für zusätzliche Nachfrage in unseren Nachbarländern. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln geht nunmehr davon aus, dass das reale Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 3 ½ Prozent ansteigt und genauso stark wächst wie im Nachkrisenjahr 2010.

Das hohe Wachstumstempo des ersten Quartals, auch begünstigt durch Nachholeffekte wegen des frühen und strengen Winters, wird allerdings im zweiten Quartal nicht zu halten sein. Dies signalisieren auch die Entwicklungen des Arbeitsmarkt- und Wachstumsindex im Mai. Der Aufwärtstrend des Arbeitsmarktindex verlor etwas an Tempo, beim Wachstumsindex sind sogar leichte Verluste zu verzeichnen.

Die Mai-Ergebnisse im Einzelnen:

Im Mai trugen beide Teilindikatoren zum Anstieg des Arbeitsmarktindex bei. Allerdings hat sich das Entwicklungstempo im Mai gegenüber den Vormonaten abgeschwächt:

  • Die Zahl der Arbeitslosen ging im Mai saisonbereinigt nur noch um 8.000 Personen zurück, das ist der schwächste Anstieg seit Dezember 2010. Aber erfreulich ist, dass die Arbeitslosenzahl damit zum zweiten Mal in Folge unter der 3-Millionen-Grenze liegt.
  • Auch die Entwicklung der Zahl der gemeldeten offenen Stellen hat im Mai Dynamik eingebüßt. Während im April der Zuwachs noch 13.000 Stellen betrug ging er im Mai auf ein Plus von nur noch 2.000 Stellen zurück. Ob es sich nur um eine vorübergehende Beruhigung der Arbeitsnachfrage handelt, lässt sich anhand eines einzelnen Monatswertes nicht beurteilen. Die zunehmenden Klagen der Unternehmen über Fachkräfteengpässe und die ebenfalls zunehmenden Meldungen über Produktionsbehinderungen wegen fehlenden Personals lassen eher vermuten, dass die Zahl der von den Unternehmen gemeldeten offenen Stellen in den nächsten Monaten weiter ansteigen wird.
  • Insgesamt stieg der Arbeitsmarktindex im Mai nur um 0,6 Punkte oder 2,1 Prozent. Einen Anstieg unter 1 Prozent hatte es zuletzt im Februar 2010 gegeben. In der Folgezeit bewegte sich die Dynamik in einem Bereich von 1 bis 3 Prozent pro Monat. Trotz der verlangsamten Gangart bleibt der Arbeitsmarkt im Mai im Vorwärtsgang.

Die gute Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes in und nach der schweren Rezession und die Diskussion über zunehmende Fachkräfteengpässe am deutschen Arbeitsmarkt zeigen, dass hohe Arbeitslosigkeit nicht unser Schicksal sein muss und Vollbeschäftigung keineswegs eine unerfüllbare Illusion bleiben muss. Um dem Vollbeschäftigungsziel Nachdruck zu verleihen, wird mit dieser Ausgabe des D-Checks der Arbeitsmarktindex um einen Zieltrichter erweitert und grafisch umgesetzt (siehe Abb. Arbeitsmarktindex). Der Zieltrichter ist so konstruiert, dass bei einer Bewegung des Arbeitsmarktindexes innerhalb des Trichters bis Mitte 2015 eine Arbeitslosenquote zwischen 3 Prozent (oberer Trichterrand) und 4 Prozent (unterer Trichterrand) erreicht wird. Bleibt der Arbeitsmarktindex innerhalb des Trichters wäre der Arbeitsmarkt somit auf Vollbeschäftigungskurs. Vollbeschäftigung ist nicht erst bei einer Arbeitslosenquote von null Prozent erreicht. Allein schon wegen der natürlichen Fluktuation auf einem funktionierenden Arbeitsmarkt liegt die Quote deutlich höher. Denn ein dynamischer und flexibler Arbeitsmarkt ist immer in Bewegung, Arbeitsplätze gehen verloren und neue entstehen. Die Frage, bei welcher Arbeitslosenquote Vollbeschäftigung genau erreicht ist, lässt sich kaum eindeutig beantworten und ändert sich im Zeitablauf. Der Zieltrichter trägt dieser definitorischen Ungenauigkeit Rechnung, indem er eine Spanne vorgibt.

Der Startpunkt für den Zieltrichter wurde auf den Wendepunkt des Arbeitsmarktindex im Juli 2009 gelegt. Die Entwicklung zeigt, dass die Entwicklung in den ersten Monaten knapp unterhalb des unteren Trichterrands verlief. Im September 2009 setzte dann eine merkliche Beschleunigung des Arbeitsmarktindex ein mit der Folge, dass er sich seit Mai 2010 innerhalb des Zieltrichters in Richtung oberen Rand bewegt.

Wachstumsindex
(Anmerkung: Das Ifo-Institut hat mit Wirkung vom Mai 2011 die Gewichtung seines Index einer aktualisierten Wirtschaftszweigklassifikation angepasst. Zudem wurde das Basisjahr von 2000 auf 2005 verändert. Beide Änderungen wurden hier übernommen. Durch diese Revision hat sich der Wachstumsindex, in der Ifo-Lage-Index mit einem Viertel eingeht, rückwirkend leicht verändert, ohne jedoch die bisherigen Bewertungen stark zu beeinflussen).

Der Wachstumsindex tendierte im Mai negativ:

  • Die Entwicklung an den Börsen zeichnet dafür verantwortlich. Der DAX-Performance-Index ist im Mai regelrecht eingebrochen. Zwischen Ende April und Ende Mai verlor der Index 220 Punkte oder umgerechnet 2,9 Prozent. Mit 7.294 Punkten bleibt er allerdings deutlich oberhalb der 7.000-Grenze, die er im Januar 2011erstmals seit Mai 2008 durchbrechen konnte.
  • Der Ifo-Lage-Index stieg im Mai um 0,3 Prozent an. Die Neuberechnung (siehe obige Anmerkung) hatte für den Vormonat eine Korrektur von +0,4 auf 0 Prozent gebracht. Daran gemessen ist der Anstieg im Mai als Erfolg zu werten. Die Unternehmen bewerten ihre Geschäftslage nach wie vor als ausgesprochen gut.
    • Auch die Industrieproduktion tendierte zuletzt eher schwach. Für den Monat April meldete das Statistische Bundesamt einen saisonbereinigten Rückgang von 0,6 Prozent. Die Prognose für Mai liefert einen leichten Anstieg, allerdings ohne kräftige Dynamik.
  • Insgesamt verlor der Wachstumsindex im Mai 1,3 Prozent. Die positive Entwicklung der beiden anderen Indikatoren – Ifo-Lage-Index und Industrieproduktion – konnten den Rückgang beim DAX nicht kompensieren.
    Ein Blick auf die fünf Einzelindikatoren zeigt ein unverändertes nur marginal verändertes Bild bei den beiden Arbeitsmarktindikatoren. Durch die Neuberechnung des Ifo-Geschäftsklimaindex hat der Ifo-Lage-Index trotz des leichten Plus im Mai etwas an Boden verloren, liegt aber nach wie vor deutlich über dem Vorkrisenniveau. Deutlicher abgerutscht ist der DAX-Performance-Index. Nach wie vor gilt, dass nur die Industrieproduktion den Vorkrisenwert noch nicht wieder erreicht hat.

Ein Blick auf die fünf Einzelindikatoren zeigt ein unverändertes nur marginal verändertes Bild bei den beiden Arbeitsmarktindikatoren. Durch die Neuberechnung des Ifo-Geschäftsklimaindex hat der Ifo-Lage-Index trotz des leichten Plus im Mai etwas an Boden verloren, liegt aber nach wie vor deutlich über dem Vorkrisenniveau. Deutlicher abgerutscht ist der DAX-Performance-Index. Nach wie vor gilt, dass nur die Industrieproduktion den Vorkrisenwert noch nicht wieder erreicht hat. 

Was ist geplant?
Die Bundesregierung plant als Reaktion auf das Reaktorunglück in Japan und die öffentliche Forderung nach einem Ausstieg aus der Kernenergie eine drastische Verkürzung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke. Die acht im Zuge des Moratoriums vom März vorläufig stillgelegten Kraftwerke sollen dauerhaft stillgelegt werden. Eines dieser Kraftwerke soll bis zum Winter 2012/2013 als Reserve vorgehalten werden. Die anderen Kernkraftwerke sollen bis 2022 schrittweise abgeschaltet werden.

Damit vollzieht die Bundesregierung hinsichtlich der Kernenergienutzung eine grundlegende Kehrtwendung gegenüber dem Energiekonzept aus dem Herbst 2010, in dem die Laufzeiten der Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert wurden. Sie bezieht sich dabei nicht auf eine materielle Veränderung der Situation der Kraftwerke in Deutschland, sondern auf eine durch die Ereignisse in Japan verursachte neue gesellschaftliche Wertung von Risiken.

Andere Rahmenbedingungen des Energiekonzepts bleiben davon unberührt. Die Festlegung auf eine weitgehende Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts bleibt bestehen. Damit werden lediglich die mittelfristigen Entwicklungen auf dem Weg dorthin verändert. Um die Versorgungssicherheit laufend zu sichern, soll der Bau von Kraftwerken und Leitungsnetzen beschleunigt werden. Energieintensive Industrien sollen bis zu 500 Millionen Euro als Kompensation für höhere Strompreise erhalten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch energiepolitische Entscheidungen zu gefährden.

Bewertung durch das IW Köln: 1 von 5 Sternen

Begründung:
Die Bundesregierung basiert ihre Entscheidung, die Nutzung der Kernenergie schneller als bisher zu beenden, auf einer veränderten Risikobewertung in der Gesellschaft. Diese ist maßgeblich geprägt durch das Unglück in Japan, auf das die Bundesregierung mit einem vorübergehenden Abschalten von insgesamt acht Reaktoren reagiert hat. Diese Entscheidung kann rückblickend eher als Vorfestlegung zur Zukunft der acht Kraftwerke angesehen werden denn als Startpunkt einer ergebnisoffenen Diskussion.

Die Wertenscheidung zum Umgang mit nicht auszuschließenden Restrisiken der Kernenergie, die durch niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit aber hohen denkbaren Schaden charakterisiert sind, kann zugunsten oder zulasten der Technologie gefällt werden. Dabei müssen jedoch technische Voraussetzungen und ökonomische Auswirkungen klarer benannt und berücksichtigt werden, als dies in dem engen Zeitfenster der letzten Wochen geschehen konnte. Auch die Arbeit der Ethikkommission musste aufgrund der knappen Zeit vor der Beantwortung zahlreicher wichtiger Fragen beendet werden.

Verschiedene Aspekte des beschleunigten Ausstiegs erscheinen besonders problematisch:

  • Der Verzicht auf Strom aus Kernkraftwerken ist mit hohen Kosten verbunden, da auf teurere Stromquellen und Stromimporte zurückgegriffen werden muss. Diese Kosten schlagen sich in höheren Preisen, niedrigeren Steuereinnahmen und verschlechterten Ergebnissen der Energieversorgungsunternehmen nieder.
  • Steigende Strompreise gefährden die Produktion in energieintensiven Industrien in Deutschland. So ist der Großhandelspreis für Strom durch das Moratorium um über 10 Prozent angestiegen. Diese Kostensteigerungen können energieintensive Grundstoffindustrien, die auf internationalen Märkten tätig sind, nicht an ihre Kunden weiterreichen. Unklar ist, ob die angedeutete Entlastung tatsächlich zusätzlich kommt, oder ob sie mit der Kompensation für Zusatzkosten aufgrund des Emissionshandels verrechnet wird.
  • Der notwendige beschleunigte Bau fossiler Kraftwerke und insbesondere von Stromnetzen ist wünschbar, aber nicht absehbar. Die Realisierung den für die Sicherung der Stromversorgung notwendigen Projekte erscheint eher unsicher zu sein und ist keine verlässliche Basis für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie.
  • Mit dem beschleunigten Verzicht auf Kernkraftwerke werden verstärkt fossile Erzeugungskapazitäten genutzt. Dies widerspricht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und wird sich in steigenden CO2 Kosten für die Industrie niederschlagen.
  • Das Abschalten deutscher Kernkraftwerke bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die europäischen Nachbarländer. Durch die grenzüberschreitenden Märkte steigen auch hier die Großhandelspreise für Strom und CO2. Gleichzeitig werden auch dort Erzeugungsreserven reduziert, wenn diese stattdessen für die Stromproduktion für deutsche Abnehmer verwendet werden. Damit werden Risiken des beschleunigten Ausstiegs auf Nachbarländer abgewälzt.
  • Die neue Energiepolitik basiert im Unterschied zum Energiekonzept im Herbst 2010 nicht auf einem durchgerechneten Szenario mit klaren Abschätzungen der Kostenfolgen. Eine Wirkliche Abwägung von Kosten und Nutzen kann so nicht stattfinden.

Positiv zu würdigen ist die Ankündigung der Bundesregierung, eine übermäßige Belastung energieintensiver Unternehmen zu verhindern. Ob es tatsächlich gelingt, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen durch den beschleunigten Kernenergieausstieg nicht zu gefährden, wird von der konkreten Ausgestaltung möglicher Kompensationen abhängen.

Was ist beabsichtigt?
Das EEG wird regelmäßig evaluiert und an neue Entwicklungen und Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft angepasst. Die nächste EEG-Novelle soll am 1.01.2012 in Kraft treten. Sie zielt im Wesentlichen auf drei Entwicklungen ab. Die wichtigsten Maßnahmen:

(1) Erneuerbare Energien (EE) sollen zunehmend direkt an der Strombörse vermarktet werden. Das Preissignal des Marktes soll die relevante Rolle für die Entwicklung der erneuerbaren Energien spielen. Insbesondere fluktuierende EE – wie Wind- oder Sonnenkraft – sollen dabei stärker in den Strommarkt integriert werden.

(a) Einführung einer Marktprämie
Die Marktprämie deckt die Differenz aus dem Verkaufserlös direkt an der Strombörse vermarkteten EEG-Stroms (Direktvermarktung) und der EEG-Vergütung ab. Sie kann vom Anlagenbetreiber optional anstelle der gesetzlich garantierten EEG-Vergütung gewählt werden. Durch die Direktvermarktung zusätzlich entstehende Kosten (z.B. für die Handelsteilnahme oder Prognosen) werden technologiespezifisch berücksichtigt.

(b) Anpassung des Grünstromprivilegs
Energieversorgungsunternehmen sind im Falle der Direktvermarktung von der Zahlung der EEG-Umlage bis zu einer Höhe von maximal 2 ct/kwh befreit wenn, sie mehr als 50 % ihres Stroms aus erneuerbaren Energien liefern (Grünstromprivileg). Das Grünstromprivileg kann in Zukunft nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 25 % des Stroms aus fluktuierenden Energiequellen stammen.

(c) Einführung einer Kapazitätskomponente für Biogasanlagen
Um erneuerbaren Strom bedarfsgerecht zu erzeugen, wird die „Zusatzleistung“ einer Biogasanlage bei Direktvermarktung mit 130 € pro kw und Jahr vergütet. Die Zusatzleistung wird anhand der Auslastung der Anlage ermittelt.

(2) Die technologiespezifischen Vergütungssätze bzw. -strukturen werden den Entwicklungen in der EE-Branche angepasst. Die wesentlichen Kostentreiber des EEG sind die Photovoltaik (PV) und die Biomasse. Die Anpassungen für diese Technologien werden daher näher betrachtet.

(a) Photovoltaik
Die Vergütungssätze wurden aufgrund des unerwartet hohen Zubaus von PV-Anlagen bereits gesondert vor Inkrafttreten der Novelle abgesenkt. Ebenso wurde vor der Novelle die zubauabhängige jährliche Degression (atmender Deckel) beschleunigt. Mit der Novelle 2012 ist des Weiteren eine halbjährliche Anpassung der Degression vorgesehen. PV-Anlagen werden außerdem ins Einspeisemanagement der Netzbetreiber mit einbezogen.

(b) Biomasse
Die Vergütung wird um durchschnittlich 10 – 15 % abgesenkt. Insbesondere Kleinanlagen sind davon betroffen. Die Degression wird von 1 auf 2 % erhöht. Diverse Boni werden gestrichen. Dem steht die Einführung neuer Ausnahmen und Boni entgegen. Der 2009 eingeführte Gülle-Bonus wird für jene Anlagen halbiert, die vor 2009 in Betrieb gingen.

(3) Energieintensive Unternehmen sollen durch die Kosten des EEG nicht ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Die besondere Ausgleichsregelung befreit stromintensiv produzierende Unternehmen teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage auf verbrauchten Strom.

(a) Senkung der Anforderungen für die Nutzung der besonderen Ausgleichsregelung. Einführung einer gleitenden Komponente
Die besondere Ausgleichsregelung (teilweise Befreiung von der EEG-Umlage für energieintensiv produzierende Unternehmen) kann statt wie bisher ab 10 Gwh nun ab einem Verbrauch von 5 Gwh in Anspruch genommen werden. Aufgrund der gleitenden Komponente muss ab einem Verbrauch von 5 Gwh noch für 100 %, ab einem Verbrauch von 10 Gwh nur noch für 10 % der verbrauchten Strommenge die volle EEG-Umlage bezahlt werden.

Bewertung durch das IW Köln: 2 von 5 Sternen

Begründung:
Zu 1.

  • Die Marktintegration erneuerbarer Energien ist entscheidend für einen langfristigen Ausstieg aus dem Fördersystem. Ihr kommt eine hohe Priorität zu. Die optionale Marktprämie ist so ausgelegt, dass sich Anlagenbetreiber durch einen Wechsel von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung besser stellen, wenn sie an der Börse für ihren Strom einen Preis erzielen, der über dem Durchschnittspreis liegt. Die Möglichkeit jederzeit in die EEG-Vergütung zurückzukehren, birgt die Gefahr von Mitnahmeeffekten. Anreize für langfristige Investitionen für eine Direktvermarktung, z.B. in Speichertechnologien, existieren nicht.
  • Das Grünstromprivileg ist nicht technologiespezifisch ausgerichtet. Seine Nutzung lohnt sich besonders bei Technologien mit geringer EEG-Vergütung. Erst ab einer hohen EEG-Umlage lohnt sich die Direktvermarktung teurer EEG-Technologien wie bspw. der Photovoltaik. Dann aber sind Mitnahmeeffekte bei den günstigen EEG-Alternativen zu erwarten. Zwar wurden mit der Begrenzung der EEG-Umlagenbefreiung auf 2 ct/kwh und einem Anteil von mindestens 25 % fluktuierendem EEG-Stroms die möglichen Mitnahmeeffekte eingeschränkt. Darunter leidet allerdings die Attraktivität der Direktvermarktung über das Grünstromprivileg.
  • Die Kapazitätsprämie ist nicht daran geknüpft, dass die „Zusatzkapazität“ tatsächlich für eine flexible Stromerzeugung genutzt wird. Es drohen daher Mitnahmeeffekte. Zudem geht sie mit Ausnahmeregelungen für Biogasanlagen einher. Ihre Wirkung kann nur schwer eingeschätzt werden.
  • Eine richtig konzipierte Marktprämie sowie die Streichung des Grünstromprivilegs setzen Anreize zur Direktvermarktung und vermeiden Mitnahmeeffekte. Das EEG würde zudem vereinfacht und damit der bürokratische Aufwand reduziert. Auf die Kapazitätsprämie sollte verzichtet werden.

Zu 2.

  • Die frühzeitig vorgenommenen Kürzungen der Vergütung sowie die beschleunigte zubauabhängige Degression waren wichtige Schritte um die Vergütungsstruktur des EEG den Entwicklungen in der PV-Branche anzupassen. Die Einführung der unterjährigen Degression stellt sicher, dass rasch auf neue Entwicklungen reagiert wird. Allerdings ist ab einem Zubau von über 7.500 MW kein weiterer Degressionsschritt mehr vorgesehen. Es fehlt an einer Begrenzung der Förderung im Fall eines sehr hohen Zubaus. Die Teilnahme von PV-Anlagen am Einspeisemanagement ist aufgrund der stark gewachsenen Bedeutung der PV für die Netzstabilität (hohe Zuwächse der installierten Leistung) sinnvoll.
  • Durch die Kürzungen der Vergütungen wird die Überförderung der Biomasse korrigiert. Zudem wirkt sich die erhöhte Degression kostensenkend auf neue Anlagen aus. Die Vereinfachung der Vergütungsstruktur ist zwar ein guter Ansatz. Er wird allerdings durch neue Regelungen konterkariert. So wird z.B. eine anteilige Vergütung (gemäß der eingesetzten Rohstoffe) eingeführt und zusätzliche Rohstoffvergütungsklassen (Bioabfälle, bestimmte Waldrestholzsortimente) werden ergänzt. Die Komplexität der bisherigen Vergütungsstruktur wird sich also kaum verringern. Der Gülle-Bonus ist falsch konzipiert. Ein Anlagenbetreiber erhält den Bonus erst ab einem Gülleanteil von 30 %, dann allerdings für die gesamte Stromproduktion. Damit wird nicht ein Anreiz zu einem (gewünschten) möglichst hohen Einsatz von Gülle bei der Stromerzeugung gesetzt, sondern ein Anreiz zu einem Gülleanteil von 30 Prozent. Die Halbierung des Güllebonus mindert zwar die negativen Folgen, geht das Problem aber nicht an der Wurzel an.
  • Eine Deckelung der Förderung wäre nicht nur für die PV, sondern für alle EEG-Technologien sinnvoll. Dies könnte z.B. zubauabhängig durch eine unbegrenzte Degression oder eine maximale förderfähige Leistung pro Jahr geschehen. Die Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien könnten so wirksam begrenzt werden. Auf den Gülle-Bonus in seiner derzeitigen Form sollte verzichtet werden.

Zu 3.

  • Der gleitende Einstieg für die besondere Ausgleichsregelung verstetigt die Kostenbelastung für energieintensiv produzierende Unternehmen und beseitigt den Sprung bei der Schwelle von 10 Gwh. Der Novellierungsvorschlag greift allerdings zu kurz. So existiert an der Schwelle vom teil- zum vollbegünstigten Unternehmen (100 Gwh) weiterhin ein Sprung. Die Sprungstelle stellt einen Anreiz dar, Energie-Effizienzmaßnahmen zu unterlassen, wenn das Unternehmen dadurch den Status der Vollbegünstigung verliert. Zwar ist eine Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeinsparpotenzialen vorgesehen. Wie diese Verpflichtung konkret umgesetzt wird ist allerdings noch offen.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen der gleiche Beitragssatz. Mit der Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes sollte der Wettbewerb unter den Kassen angekurbelt werden. Zuvor konnten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitragssatz noch selbst festlegen. Kam es früher zu finanziellen Engpässen, so wurden die Krankenkassenbeiträge einfach erhöht, um einen höheren Finanzierungsbedarf im Notfall auffangen zu können. Eine Krankenkasse, die gut wirtschaftet, kann ihren Versicherten Geld zurückzahlen, das sie vorher über den Gesundheitsfonds erhalten hat. Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Seit 1. Januar 2011 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wurde hierbei auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der Arbeitnehmeranteil beträgt aktuell 8,2 Prozent. Zudem dürfen die gesetzlichen Krankenkassen bei defizitärem Wirtschaften einkommensunabhängige Zusatzbeiträge bei den Arbeitnehmern jetzt frei und ohne Obergrenze festsetzen. Die Krankenkassen sind lediglich aufgefordert, die Höhe des Zusatzbeitrages pauschal und nicht prozentual festzusetzen.

Im Rahmen einer Kurzumfrage wurden Mitte Mai 2011 1.000 Arbeitnehmer um ihre Meinung zum Thema Zusatzbeiträge befragt.
Konkret gefragt wurde:

  • Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
  • Zahlen Sie aktuell einen Zusatzbeitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse?
  • Haben Sie schon aufgrund von Zusatzbeiträgen die Krankenkasse gewechselt?
  • Ab welchem monatlichen Zusatzbeitrag würden Sie wahrscheinlich die Krankenkasse wechseln?

Einige gesetzliche Krankenkassen nutzen aktuell die Möglichkeit, ihre Mitglieder an sich zu binden, indem sie garantieren, in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge einzuführen. Die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer wird laut IW-Arbeitnehmervotum in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge an ihre Krankenkasse leisten müssen:

  • Immerhin mehr als ein Viertel der gesetzlich versicherten Angestellten hat bereits eine Garantie von ihrer Krankenkasse erhalten, dass in diesem Jahr auf jeden Fall keine außerordentlichen Zahlungen fällig werden.
  • Lediglich etwas mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Arbeitnehmer rechnet in diesem Jahr mit einem zusätzlichen monatlichen Obolus. Darunter geben 18 Prozent der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerschaft an, dass sie bereits heute diese extra Zahlungen leisten. Die übrigen neun Prozent sind bereits von ihrer Krankenkasse über noch in 2011 anstehende Zusatzbeiträge informiert worden.
  • Gleichzeitig geben beträchtliche zwei Fünftel der Arbeitnehmer an, dass ihre gesetzliche Krankenkasse bisher keine Zusatzbeiträge erhebt, dies in diesem Jahr auch nicht plant bzw. angekündigt hat.

Nur eine Minderheit hat bisher die Kasse wegen Zusatzbeiträgen gewechselt
Die Mehrheit der Arbeitnehmerschaft hat sich bisher noch nicht wegen Zusatzbeiträgen für eine andere Krankenversicherung entschieden. Allerdings haben Arbeitnehmer aktuell häufiger Wechselpläne, wenn sie in diesem Jahr bereits Zusatzbeiträge leisten bzw. noch damit rechnen müssen:

  1. Lediglich 13 Prozent haben bisher einen Kassenwechsel vorgenommen. Elf Prozent der Arbeitnehmer haben sich in diesem Zuge für eine andere gesetzliche Kasse entschieden, weitere zwei Prozent haben den Schritt in das private Versicherungssystem gemacht.
  2. Einen Kassenwechsel planen derzeit fünf Prozent der Arbeitnehmerschaft.
  3. Bei etwa sechs Prozent ist das Thema irrelevant, da sie schon länger privat versichert sind.

Betrachtet man lediglich die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, dann zeigt sich ein sehr ähnliches Bild wie in der Gesamtarbeitnehmerschaft. Mit 14 Prozent haben gesetzlich versicherte Angestellte etwas häufiger zu einer anderen gesetzlichen Kasse gewechselt.

Lediglich jeder zehnte gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, der bereits heute einen monatlichen außerordentlichen Obolus zahlen muss, hat in der Vergangenheit die GKV aufgrund von Zusatzbeiträgen gewechselt. Allerdings spielt in dieser Gruppe jeder fünfte Arbeitnehmer mit dem Gedanken dies zu tun. Bei Arbeitnehmer, die von ihrer gesetzlichen Kassen bereits über anstehende Zahlungen in 2011 benachrichtigt worden sind, hat jeder Fünfte bereits in der Vergangenheit die Kasse gewechselt und jeder Zehnte zieht dies aktuell in Erwägung.

Jeder fünfte Arbeitnehmer, der von seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Garantie erhalten hat, dass in diesem Jahr keine Zusatzzahlungen fällig werden, ist zu dieser Kasse aufgrund von Zusatzbeiträgen bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse gewechselt.

Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die keine Zusatzzahlungen in diesem Jahr planen bzw. dies sogar teilweise garantiert haben, erwägen nur sehr selten, ihre Versicherung zu wechseln.

Monatlicher Zusatzbeitrag bis 19 Euro akzeptabel
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erwägen erst ab einem monatlichen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 19 Euro, ihre Krankenkasse zu wechseln. Bis zu diesem Betrag wollen die Arbeitnehmer ihrer jetzigen Krankenkasse treu bleiben:

  • Besonders hoch ist hier die Zahlungsbereitschaft mit durchschnittlich 24 Euro bei Angestellten, die bereits monatliche Zusatzbeiträge entrichten bzw. noch in diesem Jahr damit rechnen müssen.
  • Arbeitnehmer, die dieses Jahr garantiert keine Zusatzbeiträge zahlen sollen, sind nur bereit monatlich 14 Euro im Durchschnitt mehr zu zahlen, bevor sie sich für eine andere Kasse entscheiden.