Regierungspolitik im Deutschland-Check

Deutschland-Check Juni 2010

Im Deutschland-Check Juni 2010 von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln das Sparpaket der Bundesregierung, das Verbot ungedeckter Leerverkäufe und das Gesetz Europäischen Stabilisierungsmechanismus, das die deutsche Beteiligung an einer EU-Vereinbarung zur Stabilisierung der Währungsunion regelt.

12. Juni 2010

Die Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Mai 2010 wie erhofft fortgesetzt. Saisonbereinigt gab die Zahl der Arbeitslosen weiter um 45.000 Personen nach. Gegenüber dem Vormonat hat sich der Rückgang allerdings verlangsamt. Im April war die Arbeitslosenzahl noch um 67.000 zurückgegangen. Auch die Zahl der gemeldeten offenen Stellen kletterte um 5.000 auf 514.000. Aber auch hier konnte das Tempo des Vormonats nicht gehalten werden. Insgesamt konnte der Arbeitsmarkt-Index im Mai aber um 1,1 Prozent zulegen.

Der Wachstumsindex legte im Mai eine Verschnaufpause ein und verlor leicht um 0,7 Prozent. Ein Blick auf die drei Teilindikatoren zeigt, dass dies einzig an der erneuten Schwäche an den Börsen lag: Der DAX-Performance-Index verlor im Verlaufe des Monats Mai deutliche 2,8 Prozent entsprach. Die beiden anderen Teilindikatoren waren diesmal nicht in der Lage, diesen Rückgang voll zu kompensieren. Die Zeichen stehen aber weiter auf Erholung. Die Weltwirtschaft wird weiter kräftig expandieren und die deutschen Exporte beflügeln. Der schwache Euro stärkt die Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft zusätzlich.

Die Eckpunkte des Sparpakets

Auf einer Klausursitzung hat die Bundesregierung Anfang Juni „Eckpunkte für weitere Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014 beschlossen. Ziel ist es, die Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts spätestens im Jahr 2013 wieder einzuhalten und einen Konsolidierungspfad einzuschlagen, der mit den Vorgaben der Schuldenbremse kompatibel ist.

Unter Wachstumsaspekten sind die Schwerpunkte des Sparpakets richtig gesetzt. Im Wesentlichen wird der Rotstift bei den konsumtiven Staatsausgaben angesetzt, Kürzungen bei Investitionen und Bildung sind nicht vorgesehen. Dieser Ansatzpunkt erhöht die Erfolgsaussichten der Konsolidierung. Das Sparpaket ist auch nicht sozial unausgewogen: Die Sozialleistungen bringen zwar den größten Sparbeitrag, sie stellen aber auch im Bundeshaushalt mit 54 Prozent den größten Einzelposten.

Wenig mutig zeigt sich der Entwurf beim Subventionsabbau. Hier schlummert ein größeres Potenzial als die 2 Mrd. Euro, die für 2011 vorgesehen sind. Insbesondere wünschenswert wäre gewesen, die Liste der Mehrwertsteuer-Ermäßigungen zu lichten und bei der Gelegenheit auch die Mehrwertsteuerentlastung der Hotellerie (1 Mrd. Euro jährlich) wieder rückgängig zu machen. Viele Einzelposten der Sparliste sind reine Absichtserklärungen wie etwa Einsparungen durch eine Streitkräftereform oder die zusätzliche Besteuerung der Kernenergie. Die eingebuchten Einsparungen durch eine Effizienzsteigerung der Arbeitsvermittlung müssen auch noch durch konkrete Maßnahmen unterlegt werden.

Rein rechnerisch werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten. Für das Jahr 2014 gelingt dies allerdings nur durch die Einbuchung einer globalen Minderausgabe von 5,6 Mrd. Euro. Wie dieser Betrag im Einzelnen zusammen kommen soll, bleibt unklar. Um die Schuldenbremse auch in den Jahren danach einzuhalten, muss der Rotstift nochmals angesetzt werden. Das jetzt beschlossene Paket reicht noch nicht, um das strukturelle Defizit des Bundes bis 2016 auf die erlaubten 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken.  

Das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte

Das Gesetz verbietet bestimmte Transaktionen auf den Finanzmärkten, nämlich ungedeckte Leerverkäufe mit deutschen Aktien und Staatspapieren von Staaten der Eurozone sowie ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen. Ziel ist, zu verhindern, „dass diejenigen, die Leerverkäufe und CDS ohne Absicherungszwecke abschließen, zugleich Einfluss auf den Ausgang ihrer Geschäfte nehmen und so eine Abwärtsspirale in Gang setzen.“

Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen ist zwar populär, schießt aber über das Ziel hinaus beziehungsweise daran vorbei. Leerverkäufe, auch ungedeckte, sind nämlich ein wichtiges Instrument zur korrekten Preisbildung an den Finanzmärkten. Das Verbot von Leerverkäufen verringert die Liquidität am Markt und macht ihn auf diese Weise sogar anfälliger für starke Preisschwankungen. Die Begründung des Verbots von Leerverkäufen mit möglichen Marktmanipulationen ist nicht stichhaltig, denn solche Aktionen setzen Insiderwissen voraussetzen, was längst strafbar ist. Zwar könnte abgestimmtes Verhalten vieler Teilnehmer zu einem falschen Preissignal führen, aber gerade auf globalen Finanzmärkten mit zahlreichen Teilnehmern kann man das ausschließen. CDS sind eher ein Frühwarnsystem.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Gesetz die Beteiligung Deutschlands an zwei neuen Instrumenten des Eu-Rates beschlossen. Das erste ist ein Gemeinschaftsinstrument, das im Krisenfall ein maximales Kreditvolumen von rund 60 Milliarden Euro für Mitgliedstaaten, die durch außergewöhnliche Ereignisse ernstlich bedroht sind, gewähren kann. Zweites Instrument ist eine Zweckgesellschaft, die Kredite von bis zu 440 Milliarden Euro gewähren kann, um die drohende Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedstaaten der Währungsunion zu verhindern. Sie stützt sich auf Garantien der Euroländer, die sich an deren EZB-Kapitalanteilen orientieren. Für Deutschland beträgt das Garantievolumen bis zu 123 Milliarden Euro.

Positiv ist: Das Gesetz soll möglicherweise systemisch wirkende Risiken auf den Finanzmärkten des Euroraums infolge eines Zahlungsausfalls eines Mitgliedstaates verhindern. Die Kreditvergabe ist an strenge Auflagen insbesondere durch die Beteiligung des im internationalen Krisenmanagement erfahrenen IWF gekoppelt, was künftig als Abschreckung dienen kann. Einige der betroffenen Länder scheinen inzwischen mit Sparanstrengungen ernst zu machen. Negativ ist: Es fehlt die Gläubigereinbindung, also die Beteiligung der Anleihehalter. Der Ankauf von „Ramschanleihen“ durch die EZB lässt Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit der europäischen Notenbank aufkommen und schürt Inflationsängste. Falls Hilfskredite vergeben und letztlich nicht vollständig zurückgezahlt werden, müssten Euro-Staaten - respektive deren Steuerzahler - für die Schulden anderer Euroländer einstehen.