Regierungspolitik im Deutschland-Check
Deutschland-Check Februar 2010

Wachstumsbeschleinigungs- und Entflechtungsgesetz

Der erste Deutschland-Check von INSM und WiWo ist im Februar 2010 erschienen. Darin bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, welche ökonomischen Auswirkungen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das geplante Entflechtungsgesetz haben.

20. Februar 2010

Während im Dezember 2009 noch beide Zielgrößen der Wirtschaftspolitik - Arbeitsmarkt und Wachstum - kräftig aufholten, konnte im Januar 2010 nur der Arbeitsmarkt-Index seinen Aufwärtstrend bestätigen. Erwartet hätte man eher eine umgekehrte Entwicklung: Angesichts des starken Rückgangs des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2009 hätten mittlerweile deutlichere Bremsspuren am Arbeitsmarkt erkennbar sein müssen.

Der Wachstums-Index wurde durch die schlechte Entwicklung des Finanzmarktes ins Minus gedrückt: Die Börse verlor im Laufe des Januar 5,9 Prozent. Die Unternehmen meldeten jedoch im Januar eine verbesserte Geschäftslage. Das spricht dafür, dass sich die Erholung tendenziell fortsetzen wird.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Die Bundesregierung hat gleich nach der Regierungsbildung ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ auf den Weg gebracht. Bürger und Unternehmen sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2010 dauerhaft um jährlich 8,5 Milliarden Euro entlastet werden.

In der Bewertung des IW Köln verdienen nur die Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung überhaupt das Attribut "wachstumsbeschleunigend." Sie korrigieren Fehler der Unternehmenssteuerreform 2008. Diese Verbesserung entspricht aber nur 28 Prozent des gesamten Entlastungspaketes oder 2,4 Milliarden Euro. Der überwiegende Teil des Entlastungspakets kommt Familien zugute und ist somit eher unter der Rubrik Sozialpolitik und nicht Wachstumspolitik zu verbuchen.

Mit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen wird sogar ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, der die öffentlichen Haushalte jährlich mit fast einer Milliarde Euro belastet, obwohl mit Blick auf die notwendige Hauhaltskonsolidierung gerade ein Abbau von Subventionen das Gebot der Stunde wäre.

Die Unternehmensbefragung durch die IW Consult ergab, dass nur sehr wenige Firmen (7 Prozent) von einer positiven Wirkung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ ausgehen. Die meisten Unternehmen nehmen an, dass das Gesetzespaket keine Auswirkungen auf ihr Geschäft hat (49 Prozent) oder können dies bisher noch nicht beurteilen (36 Prozent).

Das Entflechtungsgesetz

Die Wissenschaftler des IW Köln fragen sich in der Bewertung, welches Problem mit dem Gesetz überhaupt gelöst werden soll. Denn im Falle eines Missbrauchs kann das Kartellamt aber heute schon wirkungsvoll tätig werden. Für die Bereiche Post, Telekommunikation und Energie braucht der Wirtschaftsminister das Gesetz nicht, denn sie unterliegen bereits einer staatlichen Regulierung. Auch für die Finanzwirtschaft wird das Gesetz nicht benötigt, denn sie unterliegt dem Kreditwesengesetz, das weit reichende Eingriffe in die Geschäftsführungen bis zur Entlassung vorsieht.

Eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens ist für sich genommen unproblematisch, sofern die Marktmacht nicht missbraucht wird, etwa zur „Ausbeutung“ der Kunden. Im schlimmsten Fall kann das Entflechtungsgesetz dazu führen, dass erfolgreiches internes Wachstum von Unternehmen bestraft wird. Und schließlich ist eine zwangsweise Entflechtung ein schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Ein solcher Eingriff ohne das Vorliegen von Marktmissbrauch beschädigt die marktwirtschaftliche Ordnung und könnte aus diesem Grund verfassungswidrig sein.