Regierungspolitik im Deutschland-Check

Deutschland-Check August 2010

Im Deutschland-Check August 2010 von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln die Eckpunkte zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das Restrukturierungsgesetz für den Finanzsektor mit der so genannten "Bankenabgabe".

14. August 2010

Konjunkturkurven

Am deutschen Konjunkturhimmel zeigen sich im August 2010 keine dunklen Wolken. Sowohl der Arbeitsmarkt- als auch der Wachstumsindex konnten im Juli Positionsgewinne verzeichnen. Sowohl Unternehmen als auch Konsumenten sehen optimistisch in die nähere Zukunft. Mit Besorgnis muss man allerdings die aufkommenden Forderungen um kräftige Lohnerhöhungen sehen. Die aktuellen Erfolge auf den Weltmärkten, die gute Entwicklung der Industrieproduktion und die überaus positiven Nachrichten vom Arbeitsmarkt sind auch das Ergebnis einer Lohnpolitik mit Augenmaß in den zurückliegenden Jahren. Dieser erfolgreiche Weg sollte beibehalten werden. Unkalkulierbare Kostensteigerungen würden die erreichten Erfolge gefährden.

Der Arbeitsmarktindex legte im Juli um 2,4 Prozentpunkte oder 1,8 Prozent zu, nach einem Plus von 1,1 Prozent im Vormonat. Der Aufwärtstrend wird von beiden Teilindikatoren getragen: Der Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl fiel mit 20.000 Personen exakt genauso stark aus wie schon im Juni. Im Juli waren damit nur noch 3,21 Millionen Arbeitnehmer als arbeitslos gemeldet. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote betrug 7,6 Prozent und war damit um 0,6 Prozentpunkte niedriger als im Juli des Vorjahres. Die Zahl der saisonbereinigten offenen Stellen hat sich im Juli nicht nur weiter erhöht, sondern auch das Tempo des Anstiegs hat zugenommen. Wurden im Juni ein Plus von 6.000 offenen Stellen gemeldet, waren es im Juli mit 11.000 Stellen fast doppelt so viele. Ergänzend meldet die Bundesagentur für Arbeit, dass 88 Prozent der offenen Stellen sofort zu besetzen sind. Erfreulicherweise hält auch der rückläufige Trend bei der Kurzarbeit an. Auch beim Wachstumsindex gab es einen Schub von 3,5 Prozent. Der Ifo-Lage-Index legte im Juli um stolze 5,5 Prozent zu. Der Ifo-Geschäftsklimaindex, der neben der aktuellen Lage auch die Erwartungen der Unternehmen für die nächsten sechs Monate abbildet, machte laut Ifo den größten Sprung seit der Wiedervereinigung. Die Kapazitätsauslastung der Industrie nähert sich allmählich wieder der Normalauslastung. Der DAX-Performance-Index stieg im Juli um beachtliche 182 Punkte.

Eckpunkte für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Finanzierung der GKV vorgestellt, die zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden sollen. Danach wird der kasseneinheitliche Beitragssatz von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Der Beitragssatz von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern steigt jeweils um 0,3 Prozentpunkte, aber nur der Arbeitgeberanteil wird per Gesetz auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Zukünftige Ausgabensteigerungen sollen ausschließlich über einkommensunabhängige Zusatzprämien finanziert werden. Die werden kassenindividuell erhoben und nicht gedeckelt. Allerdings soll der durchschnittliche Wert der Zusatzprämie das beitragspflichtige Einkommen nicht höher als mit 2-Prozent belasten. Höhere Belastungen werden aus Steuermitteln kompensiert.

In der Bewertung des IW Köln überwiegen die Kritikpunkte. Zwar könnte sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen beleben, weil die Zusatzbeiträge der Versicherten künftig nicht mehr gedeckelt sind. Grundsätzlich bleiben mit diesen Maßnahmen aber die Fehlanreize infolge der lohnsteuerähnlichen Wirkung der Beitragsfinanzierung erhalten. Unverändert hängt der individuelle Beitrag maßgeblich von der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens ab und spiegelt nicht die Kosten unterschiedlich teurer Versorgungsformen.

In Folge der Beitragssatzerhöhung steigen auch die Lohnnebenkosten. Bei unveränderten Nettolohnerwartungen beeinträchtigt das die Beschäftigungschancen insbesondere der Menschen, die in den ersten Arbeitsmarkt hinein wollen. Denn die müssen neben den Bruttolöhnen nun auch den Wert der gestiegenen Lohnnebenkosten erwirtschaften. Darüber hinaus bleiben alle unerwünschten Mitnahmeeffekte im Rahmen des Beitragsrechts bestehen. Eine Kompensation unzumutbarer Belastungen wird den Staatshaushalt zusätzlich belasten. Damit vergibt die schwarz-gelbe Koalition die Chance, den bisher pauschal gezahlten Bundeszuschuss bedarfsgerecht zu adressieren. Derzeit fließen 15,7 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds, mit deren Hilfe der Beitragssatz rechnerisch von 16,5 auf 14,9 Prozent herunter subventioniert wird. Davon profitieren auch die Leistungsfähigen.

Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten

Ziel des Gesetzes ist, ein geordnetes Verfahrens zur Sanierung und Abwicklung von in Schwierigkeiten geratenen Banken (Insolvenzverfahren) zu schaffen und die Instrumente zur Krisenprävention zu stärken. Hierzu soll die Finanzdienstleistungsaufsicht schon in einem frühen Stadium notfalls auch ohne Zustimmung der Betroffenen Maßnahmen ergreifen dürfen. Die zur Restrukturierung erforderlichen Finanzmittel sollen zukünftig nicht mehr von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden, sondern vom Finanzsektor selbst. Dazu soll ein Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute in Form eines Sondervermögens des Bundes neu eingerichtet werden, in den alle Kreditinstitute einzahlen müssen - die so genannte "Bankenabgabe".

Das Sanierungs- und Regorganisationsverfahren ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Zwar wird möglicherweise unmittelbar in Eigentumsrechte eingegriffen, was ordnungspolitisch prinzipiell problematisch ist, man käme aber zukünftig ohne den noch stärkeren Eingriff einer Enteignung aus. Hängepartien wie bei der Sanierung der Hypo Real Estate sollen damit zukünftig verhindert werden. Umstritten ist hingegen die geplante Bankenabgabe: Bei dem geplanten Aufkommen von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro ist es unmöglich, in einem überschaubaren Zeitrahmen ein ausreichendes Finanzpolster für Krisensituationen anzulegen. Auf lange Zeit müssten wohl weiterhin der Staat und damit der Steuerzahler bei Finanzkrisen einspringen.

Das zentrale Argument gegen die Bankenabgabe aber ist, dass sie die zugrunde liegenden Probleme nicht löst, möglicherweise sogar weiteres Fehlverhalten provoziert. Ein Rettungsfonds wirkt wie eine Versicherung gegen finanzielle Schieflagen. Die Aussicht, dass bei Fehlspekulationen Gelder aus dem Fonds fließen, könnte dazu verleiten, höhere Risiken einzugehen. Laut Gesetz sollen die Bankenabgabe Kreditinstitute zahlen. Hedge Fonds, die ebenfalls zur Destabilisierung des Finanzsystems beitragen können, blieben abgabenfrei. Gemessen an der Zielsetzung des Gesetzes wäre das nicht nachvollziehbar. Andererseits sollen auch Kreditinstitute wie z. B. die Sparkassen und Raiffeisenbanken, mit der Fondsabgabe belastet werden, obwohl sie über eigene Sicherungssysteme verfügen, die in der jüngsten Finanzkrise ihre Sicherungsfunktion erfüllt haben. Zudem hätten die genossenschaftlichen Banken und die kleinen Sparkassen, die in der Regel nicht systemrelevant sind, nie Zugang zu den Mitteln des Fonds, müssten aber Beiträge zahlen.