Regierungspolitik im Deutschland-Check

Deutschland-Check April 2011

Im Deutschland Check April von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln das Eckpunktepapier für ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und einen Entwurf für ein Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG

16. April 2011

Wirtschaftsentwicklung: Optimismus trotz wachsender Risiken

Die wirtschaftliche Entwicklung im März wurde überschattet von dem schweren Erdbeben, dem Tsunami und der dadurch ausgelösten Reaktorkatastrophe in Japan. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sind zwar gering, denn nur 1,4 Prozent unserer Exporte gingen 2010 nach Japan und nur 2,7 Prozent unserer Importe kamen von dort. Gleichwohl wird befürchtet, dass direkt oder indirekt auch Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen betroffen sein könnten. Denn obwohl Japans Anteil am Welthandel gemessen an der Wirtschaftskraft dieses Landes eher gering ist, hat Japan bei bestimmten Vorprodukten der Industrie hohe Weltmarktanteile, was bei Produktionsausfällen oder längeren Produktionsengpässen zu Störungen in der heimischen Industrieproduktion führen könnte. Dies gilt beispielsweise für bestimmte elektronische Bauelemente. Nach Angaben des VDMA stammen mehr als ein Sechstel der Weltproduktion dieser Warengruppe aus japanischer Herstellung. Speziell bei der Produktronic hat der japanische Maschinenbau sogar einen Weltmarktanteil von rund 40 Prozent.

Auch die Entwicklungen in Nordafrika stellen ein Risikopotenzial für die globale Wirtschaftsentwicklung dar. Hier wird befürchtet, dass sich die gewachsenen Unsicherheiten vor allem in dauerhaft höheren Ölpreisen niederschlagen.

Trotz der gewachsenen Risiken sehen die Konjunkturprognostiker optimistisch in die Zukunft. In der gerade veröffentlichten Gemeinschaftsdiagnose wird für dieses Jahr in Deutschland ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von beachtlichen 2,8 Prozent erwartet; auch in 2012 soll sich der Wachstumsprozess verlangsamt mit 2,0 Prozent fortsetzen. Bei Consensus Forecasts vom März reicht die Prognosespanne für dieses Jahr von 2,0 bis stolze 3,7 Prozent, im Mittel gehen die meldenden Institute von 2,6 Prozent Wachstum in diesem und 1,9 Prozent im nächsten Jahr aus. Wenn die Prognosen zutreffen, würde das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland etwa zur Mitte des Jahres wieder den Höchststand von vor der Krise erreichen. Die Erholung wäre dann abgeschlossen und der Aufschwung könnte beginnen.

Konjunkturkurven

Arbeitsmarktindex zeigt sich unbeeindruckt

Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte sich von den gewachsenen Risiken im März unbeeindruckt. Beide Teilindikatoren des Arbeitsmarktindex signalisieren eine weitere Verbesserung des Arbeitsmarktes:

Die Zahl der Arbeitslosen ist saisonbereinigt im März um 55.000 Personen gesunken und damit sogar leicht stärker noch als im Vormonat. Die absolute Zahl der Arbeitslosen nähert sich scheinbar unaufhaltsam der 3-Millionen-Markte (März: 3.005 Tsd. Arbeitslose).

Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen legte im März weiter zu – sie stieg von 437.000 im Februar auf 446.000 im März. Der Zuwachs fiel mit einem Plus von 9.000 Stellen allerdings etwas gedämpfter aus als in den Vormonaten. Die zunehmenden Meldungen der Unternehmen über Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden zeigen, dass der Arbeitsmarkt in bestimmten Segmenten bereits sehr angespannt ist.

Insgesamt kletterte der Arbeitsmarktindex im März etwas abgeschwächt gegenüber den beiden Monaten zuvor um 3,1 Punkte oder 1,9 Prozent.

Wachstumsindex verliert erstmals wieder an Boden

Erstmals seit August 2010 verlor der Wachstumsindex im März 2011 wieder an Boden. Diesmal konnten nur zwei der drei Teilindikatoren einen positiven Beitrag leisten, was nicht reichte, um den Index insgesamt auf Erholungskurs zu halten:

Verantwortlich für den Rückgang des Wachstumsindex ist der DAX-Performance-Index, der vor allem auf die Ereignisse in Japan reagierte und im März 231 Punkte einbüßte, was einem Rückgang um 3,2 Prozent entspricht.

Der Ifo-Lage-Index konnte sich von bereits sehr hohem Niveau nochmals um einen Punkt oder 0,8 Prozent verbessern. Allerdings wird die Luft langsam dünner. Dies signalisieren die Erwartungen für die nächsten sechs Monate, die im März 2011 erstmals seit September letzten Jahres wieder leicht rückläufig waren. Die Industrieproduktion stieg laut jüngster Meldung des Statistischen Bundesamtes saisonbereinigt im Februar um beachtliche 1,4 Prozent an. Im März sollte sich der Anstieg fortgesetzt haben. Die gute Entwicklung der Auftragslage spricht dafür.

Insgesamt konnten die positiven Entwicklungen beim Lage-Indikator und bei der Produktion den starken Einbruch beim DAX nicht kompensieren. Insgesamt büßte der Wachstumsindex im März 1,2 Prozent ein.

Das Urteil der Ökonomen

Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Artikel 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)

Was ist geplant?
Wie eine kürzlich von IW Köln und IFOK durchgeführte Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Informationsportals zu ausländischen Qualifikationen bestätigte, basiert die aktuelle Praxis der Bewertung ausländischer Berufsausbildungs- und Berufsfortbildungsabschlüsse auf uneinheitlichen Gesetzesgrundlagen. Diese führen zur Beschränkung des Zugangs zu formalen Bewertungsverfahren auf einzelne wenige Zuwanderergruppen, wobei insbesondere Drittstaatsangehörige davon fast ausgeschlossen sind. Zudem fehlen vielerlei bundesweite und migrantengruppenübergreifende standardisierende Verfahrensvorschriften und -abläufe, was zu fehlender Transparenz, eingeschränkter Effizienz und Effektivität der Verfahren sowie zur Ungleichbehandlung führt.

Der Gesetzentwurf schafft Voraussetzungen für eine beachtliche Verbesserung der aktuellen Bewertungspraxis ausländischer Berufsqualifikationen.
Besonders wichtige Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs sind:
die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit auf alle Personengruppen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Migrationsstatus, die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf nicht-reglementierte Berufe sowie auf Drittstaatsangehörige mit Abschlüssen in reglementierten Berufen, die Berücksichtigung der (nachgewiesenen) Berufserfahrung bei der Bewertung von Berufsqualifikationen, die Ausweitung des Zugangs zu sonstigen Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit sowie – bei reglementierten Berufen – zu Ausgleichsmaßnahmen bei festgestellten wesentlichen Unterschieden.

Bewertung durch das IW Köln: 4 von 5 Sternen

Begründung:

Das Gesetz wird positive Wirkungen haben:
für Zuwanderer mit ausländischen Berufsqualifikationen – durch verbesserte Chancen auf eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt, für Unternehmen als Arbeitgeber – durch erhöhteTransparenz von Qualifikationen ihrer Bewerber mit ausländischen Qualifikationen, für die deutsche Volkswirtschaft – durch die Reduktion von Sozialtransfers und die Erhöhung der Wirtschaftsleistung, die aus einem verbesserten Arbeitsmarktzugang und mehr ausbildungsadäquater Beschäftigung der Zuwanderer entstehen.

Die Zielsetzung des Gesetzes erkennt die Relevanz der Potenziale ausländischer Bildungsabschlüsse für den deutschen Arbeitsmarkt an. Hunderttausende Bildungsausländer sollen Zugang zu einheitlichen Bewertungsverfahren erhalten, was die Verwertung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen zweifelfrei verbessern wird. Der Gesetzentwurf erkennt jedoch nicht nur die Problematik von Bildungsausländern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, sondern auch die der Deutschen mit einer im Nicht-EU-Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die nach der aktuellen Gesetzeslage in der Regel keinen Anspruch auf ein Bewertungsverfahren haben.

Aus der Arbeitsmarktperspektive stellt die Berücksichtigung von Berufserfahrung, sonstigen Berufsqualifikationen inkl. deutscher Ausbildungsnachweise eine wichtige Erweiterung der häufig auf rein formelle Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen orientierten sogenannten Aktenprüfung dar. Denn die häufig bestehenden inhaltlichen oder strukturellen Unterschiede zwischen den deutschen und den ausländischen Ausbildungsgängen können durch eventuelle (ausländische) Berufserfahrung bzw. in Deutschland abgeschlossene „benachbarte“ Ausbildungsgänge ausgeglichen werden.

Zu begrüßen ist ferner, dass die im Hinblick auf Methoden und Kriterien uneinheitliche Bewertungspraxis vereinheitlicht sowie transparenter gemacht werden soll. Auch die Beschränkung der Bewertungsmöglichkeiten auf die reglementierten Berufe wird aufgehoben und die nicht-reglementierten Berufe werden einbezogen (zu den reglementierten Berufen gehören jene, für die zur Ausübung der Nachweis einer bestimmten Qualifikation erforderlich ist wie z.B. für medizinische Berufe oder das Lehramt). Es geht dabei aber nicht um die Ausweitung der Reglementierung, sondern um die Ausweitung des Zugangs zu Bewertungsverfahren, der bisher oft auf reglementierte Berufe beschränkt war.

Entgegen den Befürchtungen wird das Gesetz in dieser Ausgestaltung zu keiner „Inflation der Diplome“ führen, d. h. eine große Anzahl unbegründeter Vergaben deutscher Bildungstitel durch die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist nicht zu befürchten. Denn durch das geplante Gesetz werden gleich strenge Regeln an den Vergleich ausländischer Abschlüsse mit den deutschen Referenzqualifikationen angelegt wie in den bereits existierenden normativen Grundlagen für Spätaussiedler oder EU-Bürger. Der einzige Unterschied ist die Vereinheitlichung der Kriterien für andere Zuwanderergruppen und die Berücksichtigung der Berufserfahrung.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer neuen Bundesstatistik vor. Sie spielt für das Monitoring der Weiterentwicklung dieses Bereiches eine außerordentlich wichtige Rolle und war schon lange überfällig. § 17 „Statistik“ des Gesetzentwurfes schreibt die Sammlung umfangreicher statistischer Daten durch die zuständigen Stellen und ihre Weiterleitung an das Statistische Bundesamt vor. Dies erfolgte in der Vergangenheit nur bezüglich der reglementierten Berufe. Die nach § 18 vorgeschriebenen „Evaluation und Bericht“, die nach 4 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die Durchführung und Auswirkungen des Gesetzes prüfen sollen, sind auf jeden Fall zu begrüßen und machen die Statistik nach § 17 umso zweckmäßiger. Statistische Angaben, Evaluation und der Bericht würden einen bedeutenden Beitrag dafür leisten, die Zweckmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen und es eventuell anzupassen.

Für die Wirtschaft werden durch das geplante Gesetz keine zusätzlichen Informationspflichten eingeführt oder verändert. Den Unternehmen und Arbeitgebern entstehen folglich keine Kosten. Vielmehr sollen sich für die Unternehmen Einsparungen ergeben, insbesondere in Bezug auf einen geringeren Aufwand bei der Einschätzung von Qualifikationen der Bewerber. Durch die eingeführte Informationspflicht entsteht teilweise ein Mehraufwand für die Verwaltung (z. B. zuständige Stellen), es ergeben sich jedoch auch Synergieeffekte durch die bereits bisher durchzuführenden Bewertungsverfahren für beispielsweise Spätaussiedler und EU-Staatsangehörige.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sind jedoch noch der hohe Verwaltungsaufwand und der Anpassungsbedarf auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Systemen zu bedenken und zu regulieren.

Insbesondere werden von der Aufwandssteigerung die zuständigen Stellen betroffen sein, die die Feststellung der Gleichwertigkeit in nicht-reglementierten Berufen sowie die Zulassung zur Ausübung reglementierter Berufe verantworten. Dieser Problematik begegnet der Gesetzentwurf zwar mit konkreten Hilfestellungen, die den Verfahrensablauf, die Fristsetzung, die Inhalte des Bescheids und die erforderlichen Unterlagen beschreiben. Es werden auch Mitwirkungspflichten für die Antragsteller definiert, was die Informationsbeschaffung für die zuständigen Stellen vereinfacht und ihre Kosten in diesen Fällen auf einem niedrigeren Niveau hält. Im Gesetzentwurf bleibt jedoch die Frage offen, welche Institutionen die Ausgleichsmaßnahmen (beispielsweise ein Anpassungslehrgang für einen ausländischen Bäcker, der in seiner Ausbildung in der Heimat einzelne wenige Teigsorten nicht gelernt hat) zur Verfügung stellen sollen.

Schnellerer Ausbau der Stromnetze
Eckpunktepapier für ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz („NABEG“)

Was ist geplant?
Die Energieinfrastruktur steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Die Stromnetze müssen ausgebaut werden. Insbesondere sorgt der Ausbau der erneuerbaren Energien für einen Mehrbedarf an Netzen. Strom aus Windenergie wird zunehmend in Norddeutschland produziert. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die geplanten großen Windparks auf See ans Netz gehen sollen. Die großen Verbraucher sind aber stark in der Mitte und im Süden Deutschlands vertreten. Diese Strecke muss durch entsprechende Netzkapazitäten überbrückt werden. Damit ist der Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend von Erfolgen beim Netzausbau abhängig.

Allein um die Hochspannungsnetze anzupassen, mit denen Strom über weite Strecken übertragen werden kann, müssen zwischen 2015 und 2020 3.600 Kilometer Leitungen neu gebaut werden. Hinzu kommt die Anbindung der Windparks, die vor den Küsten in der Nord- und Ostsee entstehen. Insgesamt müssen dafür laut Berechnungen der Deutschen Energieagentur rund 10 Milliarden Euro investiert werden.

Die Energienetze müssen aber nicht nur konzipiert und finanziert, sondern vor allem auch gebaut werden. Hier gibt es immer stärkere Hindernisse und lange Planungs- und Genehmigungszeiten. Ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien ohne die notwendigen Netze ist jedoch nicht vorstellbar. Daher will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Akzeptanz des Leitungsbaus in der Bevölkerung zu verbessern.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Die Planung soll von der Landesebene in Bundeskompetenz überführt werden. Damit soll eine einheitliche Planung ermöglicht und ein Bundesnetzplan erstellt werden. Die anfallende Bürokratie soll reduziert und Genehmigungsverfahren sollen vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Die Beteiligungsrechte der betroffenen Bevölkerung sollen gestärkt werden. Gleichzeitig soll eine Informationskampagne der Bundesregierung für mehr Akzeptanz für den Leitungsbau werben. Für betroffene Gemeinden soll ein finanzieller Ausgleichsmechanismus etabliert werden.

Der Netzanschluss von Windparks im Meer soll verbessert werden. Grenzüberschreitende Stromverbindungen sollen durch klare rechtliche Rahmenbedingungen gefördert werden.

Bewertung durch das IW Köln: 4 von 5 Sternen

Vollbeschäftigung ab 2015 möglich

 Die Ökonomen, die an der Expertenumfrage teilgenommen haben rechnen mehrheitlich damit, das Deutschland ab 2015 Vollbeschäftigung erreichen kann. Knapp die Hälfte der befragten Experten glaubt, dass die Zwei-Millionen-Marke spätestens im Jahr 2015 erreicht wird. Beinahe jeder Fünfte erwartet dies erst nach 2015. 30 Prozent halten eine Arbeitslosenzahl von zwei Millionen unter den aktuellen ahmenbedingungen für prinzipiell nicht erreichbar.

Einig sind sich die Ökonomen darin, welche Trends dem Weg zur Vollbeschäftigung am meisten Vorschub leisten. Fast alle Ökonomen sehen in der Verbreitung flexibler Arbeitszeitmodelle eine
„positive“ oder „eher positive“ Beschäftigungswirkung. Kein Experte erwartet hier negative Wirkungen. Auch die Wissensintensivierung wird in der Mehrheit der Fälle gut geheißen, um Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Als essentiell für einen dauerhaft hohen Beschäftigungsstand in Deutschland wird von den befragten Experten vor allem die verstärkte Qualifizierung der Gruppen mit unterdurchschnittlicher Erwerbstätigkeit angesehen. Dazu gehören beispielsweise Geringqualifizierte, Ältere, Migranten und Behinderte. Fast jeder zweite Befragte erachtet dies sogar als eine sehr relevante Bedingung.

Daneben sorgen laut den Experten ein ausreichend hoher Lohnabstand sowie der Ausbau flexibler Beschäftigungsverhältnisse für eine dauerhaft hohe Erwerbstätigkeit in Deutschland. Jeweils gut zwei Drittel bewerten diese Bedingungen als „wesentlich“ oder „sehr wesentlich“.

Für das Expertenvotum der IW Consult, einer Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen
Wirtschaft Köln, haben 75 Professoren für Wirtschaftswissenschaften an deutschen Universitäten zwischen dem 22. März 2011 und dem 5. April an einer Online-Befragung teilgenommen.