Studien
Studie zur Eurorettung

"Schuldenbremse zur Sanierung der Euro-Staaten geeignet"

Nationale Schuldenbremsen mit Verfasssungsrang sind geeignet, die Staatsverschuldung in Europa nachhaltig abzubauen. Das ist ein zentrales Ergebnis der Studie "Anforderungen an die Sanierung der Euro-Staaten - Schuldenbremse plus Nebenbedingungendes", welche das Centrum für Europäische Politik im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt hat. CEP-Chef Prof. Dr. Lüder Gerken fordert zudem den Bundestag auf, seine Zustimmung zu Auszahlungen von Finanzhilfen im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) davon abhängig zu machen, dass der um Hilfe bittende Staat bereits vor Beantragung der Hilfe eine Schuldenbremse in seiner Verfassung verankert hat. 

19. September 2011

Welche Regeln braucht Europa? Die CEP-Studie von Prof. Dr. Lüder Gerken, Dr. Bert Van Roosebeke und Dr. Jan S. Voßwinkel kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung von nationalen Schuldenbremsen mit Verfasssungsrang eine Möglichkeit darstellt, die Staatsverschuldung in Europa nachhaltig abzubauen.

Eine Schuldenbremse sei aber keine hinreichende Bedingung. Wichtiger als die konkrete Gestaltung verfassungsrechtlicher Schuldenbremsen sei die Akzeptanz im politischen Tagesgeschäft, so die Autoren.

National verankerte Schuldenbremsen seien um so wichtiger, da die vorgesehene grundlegende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die die Staaten zur Sanierung ihrer Staatsfinanzen zwingen würde, gescheitert sei. 

Schuldenbremse

Die Kernpunkte der CEP-Studie

Die wesentlichen Ursachen für die Euro-Krise liegen in einer unverantwortlichen Verschuldungspolitik der betroffenen Euro-Staaten sowie in realwirtschaftlichen Strukturen, die die Kreditfähigkeit nicht nur dieser Staaten, sondern ganzer Volkswirtschaften bedroht.

Eine nachhaltige Lösung der Euro-Krise ist nur möglich, wenn

  • die Euro-Staaten ihre Staatsfinanzen sanieren,
  • die Euro-Staaten realwirtschaftliche Reformen durchführen,
  • die Too-big-to-fail-Problematik bei Finanzinstituten gelöst wird und
  • die Kreditvergabe gerade auch an Staaten risikogerecht erfolgt.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) hat bei der Sicherstellung solider Staatsfinanzen versagt. Die vorgesehene grundlegende Reform des SWP, die die Staaten zur Sanierung ihrer Staatsfinanzen zwingen würde, ist gescheitert. Eine Alternative ist die Einführung von Schuldenbremsen auf nationaler Ebene.

Die Verankerung von Schuldenbremsen in der jeweiligen nationalen Verfassung ist grundsätzlich geeignet, die Staaten zu einem Abbau nicht nachhaltiger Schulden zu veranlassen.

Sie ist aber keine hinreichende Bedingung. Wichtiger als die konkrete Gestaltung verfassungsrechtlicher Schuldenbremsen ist ihre Akzeptanz im politischen Tagesgeschäft.

Schuldenbremsen können nur wirken, wenn sie flankiert werden:

  • Insolvenzbedrohte Staaten müssen dringend realwirtschaftliche Reformen beschließen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und dadurch ihre Leistungsbilanzdefizite abzubauen. Nur so lässt sich der gesamtwirtschaftliche Kreditbedarf – von dem der staatliche nur ein Teil ist – auf ein tragfähiges Niveau reduzieren. Erforderlich sind die Senkung überhöhter Lohnstückkosten sowie der Abbau von Bürokratie und Überregulierung.
  • Das Risiko, dass systemrelevante Finanzinstitute vom Staat gerettet werden müssen, untergräbt die Fähigkeit zur Einhaltung von Schuldenbremsen. Es ist daher, insbesondere durch ausreichende Eigenkapitalanforderungen und europäische Regeln zur Abwicklung insolventer Institute, zu minimieren.
  • Die Kreditvergabe durch Finanzinstitute muss sich am Risiko orientieren. Die Kapitalhinterlegungsregeln müssen so geändert werden, dass Finanzinstitute auch bei Investitionen in Staatsanleihen das Ausfallrisiko mit Eigenkapital hinterlegen.

Der Bundestag sollte seine Zustimmung zu Auszahlungen von Finanzhilfen im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) davon abhängig machen, dass der um Hilfe bittende Staat bereits vor Beantragung der Hilfe eine Schuldenbremse in seiner Verfassung verankert hat und ernsthafte realwirtschaftliche Reformen in die Wege geleitet hat.