INSM-Positionen
INSM-Position

Nachhaltigkeit ins Grundgesetz

Wie nachhaltig Politik handelt, zeigt sich am Schuldenstand eines Landes, am ökologischen Fußabdruck und an den Versprechungen für die Gesellschaft, die zukünftige Generationen zu erfüllen haben. Für eine bessere Politik braucht es ein Nachhaltigkeitsprinzip im Grundgesetz. Damit erfüllt sich „Wohlstand für Alle“.

22. Mai 2019

INSM-Position herunterladen (PDF)

Bisher ist die Gesetzgebung weitgehend auf die Gegenwart ausgerichtet, weniger auf die Vorsorge für die Zukunft. Aufgabe der Politik in der Demokratie ist es aber, die Gemeinschaftsinteressen dauerhaft und nicht nur heute zu befriedigen. Umfassend geht das nur, wenn alle drei Bereiche der Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden. Denn Nachhaltigkeit umfasst die Schnittmenge aus Sozialem, Ökologie und Finanzpolitik.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) fordert deshalb,

  • die Schuldenbremse zu erhalten, um künftige Generationen nicht übermäßig zu belasten.

  • die Klimaziele einzuhalten, damit die ökologischen Grundlagen für weltweites Wohlstandswachstum erhalten bleiben.

  • die soziale Dimension von Nachhaltigkeit im Sinne der Generationengerechtigkeit zu beachten. Eine ausdrückliche Verpflichtung auf umfassende Nachhaltigkeit, auf die Sozialpolitik ausgedehnt, gehört ins Grundgesetz.

Schuldenbremse erhalten

Die Schuldenbremse im Grundgesetz garantiert solide Staatsfinanzen in Deutschland. Dank ihr ist die Staatsverschuldung von über 80 Prozent auf mittlerweile gut 65 Prozent der Wirtschaftsleistung zurückgeführt worden.

Die Schuldenbremse bietet Spielraum für konjunkturbedingte Kreditaufnahmen oder außergewöhnliche Notsituationen. Zwar wäre es wünschenswert, dass mehr in Deutschland investiert wird, um nachhaltig für künftige Generationen vorzusorgen. Dass das Gros der Steuermehreinnahmen für konsumtive Ausgaben - und damit im Heute aufgewendet wird - liegt an der Gegenwartsvorliebe der Politik und nicht an der Schuldenbremse.

Klimaziele einhalten

Die ökologische Dimension von Nachhaltigkeit ist bereits im Grundgesetz in Artikel 20a verankert, wonach der Staat auch die Verantwortung hat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Für die Umsetzung von ökologischer Nachhaltigkeit sind das Pariser Klimaabkommen und nationale Ziele aber nur erste Schritte. Es muss noch viel geschehen, damit die Welt in gleichem oder besserem Zustand an die nächste Generation übergeben werden kann.

Das europäische Emissionshandelssystem muss gestärkt und reformiert werden, damit eine Lenkung nicht nur über die Menge, sondern auch über den Preis erfolgt. Ergänzend ist der Emissionshandel in Europa und der Welt umfassend auf alle Sektoren auszuweiten, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen.

Verfassungsnovellierung: Nachhaltigkeit vervollständigen

Viele Menschen vertrauen im Sozialbereich auf langfristige öffentliche Zusagen, zum Beispiel auf ihre Rentenanwartschaften für die Altersvorsorge. Jedoch führt der demografische Wandel bei derzeitigen Leistungsversprechen künftig zu wachsenden Lücken in den öffentlichen Haushalten, steigenden Schulden und zu einem deutlich eingeschränkten Handlungsspielraum des Staates. Reformerfolge wie der „Nachhaltigkeitsfaktor“ bei der Rente oder das höhere Renteneintrittsalter zeigen, wie die Nachhaltigkeit verbessert wird. Analog braucht es Reformen der Beamtenversorgung. Dagegen haben die jüngsten Rentenpakete der Bundesregierung die Finanzierungsprobleme erheblich vergrößert.

Die demokratiestaatliche Aufgabe der dauerhaften Befriedigung von Gemeinschaftsinteressen ist nicht nur eine ökologische und finanzpolitische, sondern auch eine sozialpolitische. Dies spricht dafür, die Staatsziele im Grundgesetz nicht nur für Teilbereiche der Ökologie und der Finanzpolitik, sondern umfassender auch auf die Sozialpolitik auszudehnen und durch eine Verfassungsnovellierung zu ergänzen. Diese Ergänzung könnte alle staatlichen Gewalten ausdrücklich darauf verpflichten, die Gemeinschaftsinteressen nachhaltig und dauerhaft zu befriedigen.

Quellen und Informationen