In Deutschland federt die Grundsicherung („Hartz IV“) Armut ab und sichert damit das Existenzminimum. Wessen Einkommen unterhalb der Grundsicherung liegt, kann „aufstocken“. Im Sinne der Gemeinschaft ist es, Steuergelder nach Bedürftigkeit und nicht mit der Gießkanne zu verteilen. Entgegen den derzeit diskutierten Vorschlägen sollte Hartz IV mit den Elementen „Fördern“ und „Fordern“ beibehalten werden.
2. Januar 2019Die Grundsicherung hat die Aufgabe, einen materiellen Mindestlebensstandard sicherzustellen. Dieses Existenzminimum garantiert in der Sozialen Marktwirtschaft ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe für jeden, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
In der konkreten Ausgestaltung von Hartz IV muss der gesellschaftliche Mindeststandard, gemessen am Wohlstandsniveau des Landes, gefunden werden. Gleichzeitig sollten Anreize geschaffen werden, die Lebenssituation durch eigene Anstrengung – wo dies möglich und zumutbar ist – zu verbessern.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft verlangt deshalb,
„Fördern und Fordern“ beibehalten
Die deutsche Grundsicherung wurde 2005 grundlegend reformiert. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ war dabei wegweisend. Die Idee dahinter ist, dass der Staat die (Wieder-)Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt fördert und gleichzeitig Eigeninitiative von den Hilfebedürftigen einfordert.
Die Reform der Grundsicherung hat sich bewährt: Die Arbeitslosigkeit ist seitdem rückläufig. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist deutlich gesunken. In den letzten 15 Jahren haben immer mehr Menschen Arbeit gefunden.
Besser fördern
Qualifikationen ermöglichen dann Erwerbstätigkeit, wenn die Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Im Umkehrschluss heißt das: Weiterbildungen um ihrer selbst willen, finanziert über die Arbeitsagentur, helfen wenig. Gefragt sind passgenaue Weiterbildungen, die an bereits erworbene Qualifikationen von Arbeitslosen anknüpfen. Priorität sollte die Förderung von versäumten Schul- bzw. Berufsabschlüssen haben. Schlussendlich müssen auch die Träger und deren Weiterbildungsmaßnahmen standardisiert evaluiert werden, um die investierten Steuergelder effizient einsetzen zu können.
Arbeitslose sollten zudem in den Jobcentern individuelle Betreuung und Beratung bei der Maßnahmenauswahl und bei der Arbeitsvermittlung erhalten. Gerade jüngere und ältere Arbeitslose brauchen bessere Betreuungsquoten.
Eigenverantwortung auch weiterhin mit Sanktionen einfordern
Als Gegenleistung für die Grundsicherung wird von den Hartz-IV-Empfängern die Bereitschaft vorausgesetzt, ihre Lage aus eigener Kraft zu verbessern. Zeichen des guten Willens sind etwa die Pünktlichkeit bei Terminen im Jobcenter und die Kooperationsbereitschaft gegenüber Fallmanagern. Wenn dieses Minimum an Eigenverantwortung nicht erkennbar ist, drohen als letztes Mittel Sanktionen, das heißt, Sozialleistungen werden gekürzt. Selbst eine drohende, (noch) nicht vollzogene Sanktion kann bereits disziplinieren. Unter anderem eine wissenschaftliche Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, belegt die positive Wirkung von tatsächlich ausgesprochenen Sanktionen auf die Betroffenen. Sanktionen erhöhen die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme und die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Sanktionierten.
Nur drei Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden überhaupt sanktioniert. Am häufigsten geahndet wird das unentschuldigte Nichterscheinen bei Terminen in den Jobcentern. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument der Fallmanager. Eine Grundsicherung ohne das Bemühen der Leistungsempfänger, ihre Situation zu verbessern, widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit in Deutschland.
Hinzuverdienstmöglichkeiten für Leistungsempfänger verbessern
Aktuell sind die ersten hinzuverdienten 100 Euro in der Grundsicherung anrechnungsfrei, das heißt, es werden keine Transferleistungen abgezogen. Bei Einkommen über 100 Euro steigt der Entzug von Transfers auf bis zu 100 Prozent je verdienten Euro an. Die Folge der hohen Transferentzugsraten: Mehrarbeit lohnt sich finanziell für „Aufstockende“ kaum, weil der Einkommensunterschied im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten mit geringer Qualifikation nicht groß genug ist.
Mehrarbeit muss sich auch für „Aufstockende“ lohnen. Sie wird dann attraktiver, wenn die Logik der Hinzuverdienstmöglichkeiten umgekehrt wird: Die Raten, mit denen Transferleistungen gekürzt werden, wenn das Einkommen steigt, sollten zu Beginn besonders hoch sein und dann schrittweise kleiner werden.