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„Mütter- und Zuschussrente schützen nicht vor Altersarmut“

Wer die Beschäftigten von heute vor Altersarmut schützen möchte, muss dafür sorgen, dass die Beitragszahler von morgen die Belastungen schultern können. Jede Reform des Rentensystems muss daher die Realitäten des Umlageverfahrens anerkennen: Die Beschäftigten von heute zahlen für die Rentner von heute. Es wird kein Kapitalstock für die eigene Rente gebildet. Da die Renten der heute Erwerbstätigen von den Beitragszahlern der nächsten Generation getragen werden müssen, lassen sich heute allzu vollmundig gemachte Versprechungen höchstwahrscheinlich nicht halten, da der demografische Wandel deren Finanzierung unmöglich macht. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) fordert in ihrem Reformkonzept Chance2020 auch künftig eine Balance zwischen Rentenbeiträgen und Rentenzahlungen sicherzustellen und so für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.

19. November 2013

Reformpapier "Chance2020"

 Die derzeit diskutierten Ideen wie Mütter- und Zuschussrenten führen nach Meinung der INSM in die falsche Richtung. Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Eine nachträgliche Aufwertung von Versicherungszeiten mit niedrigen oder gar keinen Beitragszahlungen ist ein Irrweg. Es drohen teure Mitnahmeeffekte, da auch Rentenanwartschaften von Personen erhöht werden, die bereits ausreichend versorgt sind und gar keiner zusätzlichen Hilfe bedürfen. Weder Mütter- noch Zuschussrente können treffsicher vor Altersarmut schützen, würden aber viele Milliarden Euro kosten und durch hohe Beitragszahlungen Arbeitsplätze gefährden. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist aber nach wie vor die größte Armutsgefahr. Die Bundesregierung sollte daher alles tun, um Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.“

Statt das Geld heutiger Beitragszahler künftigen Rentnern zu versprechen, sollte sich die nächste Bundesregierung vordringlich um die Demografiefestigkeit des Rentensystems kümmern. „Eine Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung führt zu mehr Gerechtigkeit und Verlässlichkeit. Aktuelle Überschüsse der Rentenkassen gehören den Beitragszahlern und sind kein Füllhorn, aus dem Wahlversprechen der Parteien bezahlt werden dürfen“, so Pellengahr. 

Pressekontakt
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174; hennet@insm.de 

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