Die Argumente der Mindestlohnbefürworter lassen sich nahezu ausnahmslos widerlegen. Bei einer Dialogveranstaltung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) heute Vormittag in Berlin, knöpfte sich der Forschungsdirektor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI), Prof. Dr. Michael Bräuninger, die zentralen Behauptungen zum Mindestlohn vor.
26. Juni 2014
So werde behauptet, dass Deutschland in Europa hinterherhinke, 21 EU-Staaten hätten bereits einen Mindestlohn. Dem hält Bräuninger entgegen, dass sich in keinem europäischen Land die Beschäftigung in den vergangenen Jahren so positiv entwickelt habe wie in Deutschland.
Auch das Argument, dass Mindestlöhne Armut verhinderten, ist nach Meinung des Wissenschaftlers falsch. So entspräche bei 40 Wochenstunden der Mindestlohn einem Einkommen von 1350 Euro brutto, die Armutsgrenze für eine dreiköpfige Familie läge jedoch bei 1406 Euro netto. Ein 18-jähriger, der noch bei seinen Eltern lebe, sei mit 1350 Euro brutto hingegen nicht notwendig arm.
Bräuninger ist überzeugt, dass sich für viele Aufstocker kaum etwas ändern werde. Sie würden auch mit Mindestlohn Aufstocker bleiben und hätten keinen Einkommensgewinn.
Auch in der Regierungskoalition gibt es nach wie vor große Zweifel an den Versprechungen der Mindestlohnbefürworter, wie sich in der lebhaften Diskussion nach Prof. Bräuningers Vortrag zeigte. Mark Hauptmann, MdB (CDU): „Es herrschen nach wie vor strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West. Unsere Aufgabe als Union ist es, den Mindestlohn so zu gestalten, dass dieser sich nicht als Job-Killer in den Neuen Bundesländern entlarvt. Die Union steht zum Koalitionsvertrag. Der Mindestlohn ist vereinbart und daran halten wir uns. Wir müssen jedoch über entscheidende Details, wie die Ausnahmen für Praktikanten oder die Haftungsregel für Subunternehmer, noch verhandeln“.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM betonte, dass der Mindestlohn keine Probleme löse, sondern welche schaffe. Pellengahr: „In der Mindestlohndebatte geht es um deutlich mehr als um die Frage nach Beschäftigungseffekten und Einkommensverteilung. Der gesetzliche Mindestlohn bricht faktisch mit dem Grundprinzip der Sozialen Marktwirtschaft, wonach der Staat die Spielregeln der Wirtschaft festlegt, die Ergebnisse in Form konkreter Löhne und Preis aber nicht bestimmen darf. Der Mindestlohn ist die Axt am Fundament unseres Wohlstandes - der Sozialen Marktwirtschaft.“
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