Pressemeldungen
Grundrentengesetz im Bundestag

Leistungsfeindlich, ungerecht und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig

Das heute im Bundestag zur Abstimmung stehende Grundrentengesetz kritisiert der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Hubertus Pellengahr, als leistungsfeindlich ungerecht und wahrscheinlich verfassungswidrig.

2. Juli 2020

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„Je mehr jemand selbst fürs Alter vorgesorgt hat, desto geringer fällt die Grundrente aus. Das ist leistungsfeindlich. Wer 32 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf Grundrente, wer 33 Jahre halbtags gearbeitet hat, kann Grundrente beziehen. Das ist ungerecht. Wer mit einem besser abgesicherten Rentner verheiratet ist, bekommt keine Grundrente, wer unverheiratet zusammenlebt, kann trotzdem Grundrente erhalten. Das ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Kurz: die allermeisten, die die Grundrente bekommen, brauchen sie nicht, die meisten, die sie gebrauchen könnten, bekommen sie nicht. Die Grundrente hat so viele Konstruktionsfehler, dass sie schnellstmöglich durch ein zielgenaueres, gerechteres und vor allem verfassungsmäßiges Konzept ersetzt werden muss. Um diesen Prozess zu beschleunigen, wird sich die INSM mit allem Nachdruck für eine schnelle verfassungsrechtliche Überprüfung der Grundrente einsetzen.“