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Autor der INSM-Studie nennt Vorwürfe „substanzarm“

Köln. - Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Der Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund, Prof. Andreas Hoffjan, bezeichnet die heutigen Anmerkungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu seiner vor einem Jahr für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellten Studie zu den Folgen des All-gemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als "substanzarm".

13. August 2008

Hoffjan zeigte sich "überrascht", dass die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle mit einem von Wissenschaftlern ausgearbeiteten Kommentar zu seiner Untersuchung an die Öffentlichkeit gehe, ohne zuvor Kontakt zu ihm gesucht zu haben, um sich "sachkundig" zu machen. "Die Kommentatoren haben bis dato keinen einzigen Datensatz bei mir nachgefragt. Somit handelt es sich bei dem Bericht um eine reine Ferndiagnose", so Hoffjan.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, Dr. Martina Köppen, hat heute die im Jahr 2007 erstellte INSM-Studie im Rahmen einer Pressekonferenz kommentiert. Darin hat sie die Ergebnisse von Hoffjan als "nicht haltbar" bezeichnet. Insbesondere seien die indirekten Kosten nur geschätzt und der Nutzen des AGG nicht ausreichend gewürdigt worden.

Für die INSM-Studie hatten vor einem Jahr mehr als 500 Unternehmen Fragebögen beantwortet. Zusätzlich waren 27 Experten persönlich befragt worden. Bis zum heutigen Tag - ein Jahr nach Studienveröffentlichung - liegt keine andere Expertise zum Thema vor, die ein ähnlich großes Sample vorweisen kann. 

Zum Vorwurf der "geschätzten indirekte Kosten" erklärt Prof. Hoffjan:

"Neben den in der Studie mit zwölf Prozent bezifferten "direkten Kosten" verursacht das AGG auch so genannte indirekte Kosten. Solche indirekten Kosten - wie beispielsweise die "verlorene" Arbeitszeit von Mitarbeitern für Schulungen und Dokumentationen von Bewerbungsprozessen - werden in der wissenschaftlichen Methodik generell geschätzt. Das dafür unter anderem angewandte Standardkostenmodell verwendet zum Beispiel auch der Normenkontrollrat bei seinen auf Schätzungen beruhenden Berechnungen der Gesetzesfolgekosten. Dass das AGG indirekte Kosten produziert, steht außer Frage." 

Zu dem Vorwurf eines angeblich nicht einbezogenen AGG-Nutzens erklärt Prof. Hoffjan:

"Der Vorwurf der Kommentatoren, die ökonomisch deklinierbaren Vorteile des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssten in eine Studie einbezogen werden, trifft ins Leere. Mit dem Nutzen ist das so genannte Diversity Management in Unternehmen gemeint. Jedoch auch ohne AGG nutzen die Unternehmen diese Vorteile von Pluralität.

Das belegt die von Dr. Stefan Süß von der Fern-Universität Hagen durchgeführte Studie. Er hat die Verbreitung des Diversity Management in deutschen Unternehmen untersucht. Im Untersuchungszeitraum April bis Juni 2006, also vor Einführung des AGG, hatten 39,4 Prozent der Unternehmen ein Diversity Management institutionali-siert. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2007, nach der 44 Prozent der Unternehmen Diversity Management implementiert haben.

Zudem habe ich in meiner Studie die Unternehmen sehr wohl zum Nutzen des AGG befragt. Indes konnten nur 6,8 Prozent der Befragten eine insgesamt positive Einschät-zung mit dem Gesetz bestätigen. Diese betreffen die Schärfung des Bewusstseins und die Sensibilisierung für die Thematik." 

Zum Vorwurf des angeblich manipulativen Anschreibens erklärt Prof. Hoffjan:

"Das Anschreiben zum Fragebogen ist nicht Teil des Fragebogens, sondern ein gängiger Leseanreiz. Nichtsdestotrotz wurde das Schreiben neutral formuliert. Aus dem Satz: Helfen Sie uns bei der Quantifizierung der Bürokratielasten. Von den Berechnungen können wichtige Impulse für die zukünftige Gesetzgebung ausgehen, lässt sich beim besten Willen ein Anstiften zum Überschätzen nicht ableiten.

Zudem wurden die Daten auf Response Bias (Verzerrungen im Antwortverhalten) untersucht. Ein Vergleich zwischen Früh- und Spätantwortenden lässt Rückschlüsse zu auf unterschiedliche Meinungen von Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern der Befragung." 

Zum Vorwurf der angeblichen Minderbeachtung kleinerer Unternehmen erklärt Prof. Hoffjan:

"Die AGG-Belastungen sind für kleinere und mittlere Unternehmen größer. Insofern ist ein differenzierter Ausweis der Kosten der Beschäftigten in den verschiedenen Unternehmen geboten. Beim Diversity Management gibt es nachweislich einen Größeneffekt, den es hier auch zu berücksichtigen gilt.

In meiner Untersuchung waren 36 Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und 188 Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern vertreten. Damit werden die Aussagen auch durch eine statistisch hinreichende Grundgesamtheit kleiner und mittlerer Unternehmen gestützt."

"Schlussendlich wundere ich mich", so Hoffjan, "dass es der Kommission der Bundesregierung in einem Jahr nicht gelungen ist, eigene Daten zu erheben."

Pressekontakt: Ronald Voigt, Tel.: (0221) 4981-418, E-Mail

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist eine überparteiliche Reformbewegung von Bür-gern, Unternehmen und Verbänden für mehr Wettbewerb und Arbeitsplätze in Deutschland.