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Beamten-Pensionen im Steilflug

INSM-Expertise von Professor Winfried Fuest zur Entwicklung der Altersbezüge im Öffentlichen Dienst. Im Jahr 2018 erhält ein Durchschnittspensionär 124,9 Prozent mehr als ein Standardrentner. Professor Fuest fordert deshalb die Übertragung der Rente mit 67 auf alle Pensionen und weitere Reformen in der Altersversorgung des Öffentlichen Dienstes.

27. November 2007

Köln - Ein Durchschnittspensionär erhält in Deutschland nach aktuellen Berechnungen des Ökonomen Professor Winfried Fuest vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) bereits heute 95,6 Prozent mehr Alterseinkommen als ein sogenannter Standardrentner - also jemand, der 45 Jahre durchschnittlich verdient und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wenn die Altersversorgung der Beamten nicht einschneidend reformiert wird, so Fuests aktuelle Expertise für die INSM, wird diese Kluft beim Alterseinkommen bis zum Jahr 2018 auf 124,9 Prozent einer Standardrente anwachsen.

In absoluten Zahlen bietet sich nach der INSM-Expertise folgendes Bild: Ein Durchschnittspensionär erhält aktuell 2300 Euro monatlich. Ein Eckrentner bekommt 1176 Euro. Der Pensionär verbucht demnach 1124 Euro mehr als der Standardrentner (95,6 Prozent mehr).

Im Jahr 2018 wird die Situation nach der aktuellen Expertise von Professor Fuest ohne durchgreifende Reformen der Altersversorgung im Öffentlichen Dienst folgendermaßen aussehen: Ein Standardrentner bezieht dann 1307 Euro Rente. Ein Durchschnittspensionär würde dann 2939 Euro erhalten. Die Differenz zwischen Pensionär und Rentner läge dann bei 1632 Euro. Das entspricht 124,9 Prozent einer Standardrente im Jahr 2018.

INSM-Berater Fuest fordert vor diesem Hintergrund ein radikales Umsteuern, "vor allem den Abbau von Altersversorgungsprivilegien im Öffentlichen Dienst". So müsse auch auf Länderebene umgehend ein höheres Pensionseintrittsalter von 67 Jahren eingeführt werden. Fuest: "Auf Bundesebene ist zum Jahr 2029 die schrittweise Anhebung der Pensionsaltersgrenze von heute 65 auf 67 Jahre auf den Weg gebracht. Nun müssen umgehend die Länder ebenfalls solche Regelungen treffen." Zudem müssten Einschnitte, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung langfristig durch den Nachhaltigkeitsfaktor kommen, durch Kürzungen beim Pensionsniveau nachvollzogen werden.

"Demografisch notwendige Einschnitten bei der Altersvorsorge müssen für alle gelten, deshalb sollte auch der öffentliche Dienst in ausreichendem Maß daran beteiligt werden. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den gesetzlich Versicherten, meint INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer. 

Pressekontakte

Professor Dr. Winfried Fuest, Tel. 0221 4981 752, fuest@iwkoeln.de
Carsten Seim, Tel.: 0179 2043542, E-Mail: seim@insm.de