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Mindestlohn im Bundesrat

Gut gemeint, schlecht gemacht, Gegenteil bewirkt

Die Folgen eines staatlich festgesetzten Mindestlohns werden seine Befürworter enttäuschen. „Bekanntermaßen ist ‘gut gemeint’ das Gegenteil von ‘gut’. Mit einem staatlichen Mindestlohn wird absehbar das Gegenteil von dem erreicht, was versprochen wird“, kommentiert Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) die Bundesratsinitiative.

1. März 2013

Pressemeldung als Download Positionspapier "Mindestlohn"Alle INSM-PositionenGerechtigkeit 2013

Die historisch hohe Beschäftigungsquote könnte daher schon bald genauso der Vergangenheit angehören, wie die ausgeglichenen Sozialkassen, so Pellengahr weiter. 

Ein Mindeststundenlohn von 8,50 Euro entspräche etwa 53 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland – im internationalen Vergleich ein hoher Wert. Pellengahr: „In Frankreich entspricht der Mindestlohn 48 Prozent des durchschnittlichen Lohns - dort steigt die Jugendarbeitslosigkeit und ist mit aktuell 25 Prozent dreimal so hoch wie in Deutschland.“ Besonders junge Arbeitnehmer wären von einer Anhebung des Mindestlohns betroffen: Käme ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, würde sich der Lohn für jeden zweiten in dieser Gruppe erhöhen. Die Folge: durch den Wegfall vieler Stellen würde einem großen Teil des Nachwuchses der Berufseinstieg verbaut.  

„Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark gelten als vorbildliche Sozialstaaten. Sie haben eines gemeinsam: es gibt dort keinen gesetzlichen Mindestlohn“, so Pellengahr. Da ein gesetzlicher Mindestlohn die arbeitsplatzschaffenden Kräfte der Sozialen Marktwirtschaft aushebelt, sei mit einer wachsenden Zahl von Langzeitarbeitslosen und mit mehr arbeitslosen Geringqualifizierten zu rechnen. Die Lohnsumme würde sich nicht erhöhen, sondern lediglich auf weniger Arbeitsplätze verteilen.

Pellengahr: „Hundertausende werden statt des erhofften Mindestlohns, ausschließlich Arbeitslosengeld oder Hartz IV auf ihrem Konto sehen. Ein staatlicher Mindestlohn ist ungerecht. Er verbaut die Einstiegschancen vieler Jugendlichen und gering Qualifizierten und passt nicht zum Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft.“ 

Pressekontakt
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174; hennet@insm.de