Die gegenwärtig diskutierten Konzepte zur Besteuerung von Vermögen halten einer juristischen Überprüfung nicht stand. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, welches Prof. Dr. Hanno Kube, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im Auftrag der INSM erstellt hat.
30. April 2013Pressemeldung als Download Gutachten von Prof. Kube INSM Positionspapier zur VermögensteuerVideo mit Prof. Kube
Das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht lässt eine Vermögensteuer, die die Vermögenssubstanz angreift, nicht zu. Die volkswirtschaftlich erwägenswerte Privilegierung von Betriebsvermögen würde kaum eingrenzbare Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, die zu neuen Ungerechtigkeiten führen würden.
Zusammenfassend stellt Prof. Kube fest: „Eine Vermögensteuer würde zu einer effektiven Ertragsteuerbelastung von bis zu 100 Prozent führen, bei Unternehmen mit geringer Ertragslage sogar zu echten Substanzverlusten. Die Bewertungsprobleme wären kaum zu bewältigen, eine sozialverträgliche Ausgestaltung nicht zu gewährleisten. Die Einführung einer Vermögensteuer wäre deshalb verfassungswidrig.“
Auch für eine Vermögensabgabe, wie sie von den Grünen gefordert wird, fehlen nach Überzeugung von Prof. Kube die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Prof. Kube: „Das Grundgesetz lässt einmalige Vermögensabgaben nur unter Voraussetzungen zu, die mit dem Kriegslastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg vergleichbar sind. Davon sind wir – zum Glück – weit entfernt.“
INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr hält die Pläne zur Besteuerung von Vermögen für Wahlkampfklamauk ohne juristische und ökonomische Grundlage. „Der Staat hat genug, nie zuvor gab es in Deutschland höhere Steuereinnahmen. Um Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur zu finanzieren, wäre die Streichung von Subventionen gerechter, die zudem die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft nicht gefährden würde.“