Pressemeldungen
Studie

Arbeitsmarkt entscheidet über Zukunft der Rentenversicherung

Die Erwerbsbeteiligung älterer Personen hat einen bedeutenden Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Studie "Demografie und Rente - Effekte einer höheren Erwerbstätigkeit Älterer auf die Beitragssätze zur Rentenversicherung" des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Zusammenarbeit mit Prof. Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen sowie dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). 

18. Juni 2013

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Entwickeln sich Erwerbsbeteiligung, Arbeitslosigkeit und die Arbeitszeit Älterer (54+) in günstiger Weise ("Best Case Szenario"), dann wird sich der Rentenbeitragssatz bei einer Anpassung des Rentenniveaus gemäß der Nachhaltigkeitsformel bis zum Jahre 2030 auf lediglich 20,9 Prozent (2050: 23,3 Prozent) erhöhen, so ein Ergebnis der Studie.

„An der wachsenden Zahl der Älteren hängt der Wohlstand Deutschlands", so der INSM-Kuratoriumsvorsitzende Wolfgang Clement, "denn nur wenn es uns gelingt, vor allem die Altersgruppe 54plus noch wesentlich besser als derzeit in den Arbeitsmarkt zu integrieren, können wir negative Wohlstandsfolgen durch geringe Geburtenraten und gleichzeitig steigende Lebenserwartung kompensieren.“

Besonders deutlich wird die Auswirkung unterschiedlicher Erwerbsbeteiligungen Älterer, wenn man das Rentenniveau von heute konstant hält (46 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns). Hierbei ergibt sich für das Jahr 2030 im Best Case Szenario ein Rentenbeitragssatz von 22,6 Prozent (2050: 27,2 Prozent), dem stehen 29,1 Prozent (2050: 33,5 Prozent) im Stillstandsszenario gegenüber.

Des Weiteren zeigen die Modellrechnungen der Ökonomen, dass die „Rente mit 69“ einen deutlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Rentensystems leisten könnte. Hierfür wurde in der Modellberechnung das Renteneintrittsalter ab dem Jahre 2030 von 67 auf 69 Jahre angehoben. Mit dieser Maßnahme könnte der Rentenbeitragssatz bei Anwendung der Nachhaltigkeitsformel ab 2030 bei knapp unter 23 Prozent stabil gehalten werden. Gleichzeitig könnte das Bruttorentenniveau bei knapp unter 40 Prozent stabilisiert werden (heute 46 Prozent).

Die Wissenschaftler empfehlen aufgrund der Studienergebnisse die wirtschaftspolitischen Anstrengungen zu erhöhen, um insbesondere die Erwerbsquote älterer Personen zu steigern.

Die INSM fordert drei Veränderungen:

  • Alle Formen staatlich geförderter Frühverrentung sind einzustellen.
  • Das Renteneintrittsalter ist kontinuierlich mittels eines Automatismus an die steigende Lebenserwartung anzupassen. So kann ein Teil der hinzugewonnenen Lebensjahre aktiv am Arbeitsmarkt verbracht werden.
  • Es muss darüber nachgedacht werden, das faktisch einmalige Kündigungsrecht der Arbeitgeber bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters um ein jährlich wiederkehrendes Sonderkündigungsrecht zu erweitern.

Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174; hennet@insm.de 

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