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Bürokratiekosten

Bund belastet Unternehmen mit 651 Pflichten

Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, 651 Aufgaben und Tätigkeiten ohne Kostenerstattung für den Staat zu übernehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Studie listet erstmalig alle so genannten Inpflichtnahmen des Bundes auf und rät dem Gesetzgeber, auf weitere Pflichten zu verzichten oder für diese zukünftig den Unternehmen die Kosten zu erstatten. 

27. April 2011

Informations- und Erfüllungspflichten belasten die deutschen Unternehmen mit erheblichen Kosten, die der Staat auf die Wirtschaft ohne Erstattung abwälzt. In der Studie wird präzise vorgerechnet: Die Erfüllung von zehn besonders aufwendigen Arbeitgeberpflichten kostet ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Arbeitnehmern 17.940 Euro pro Jahr.

Auf alle kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland hochgerechnet ergeben sich damit pro Jahr Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro für den Mittelstand. Nicht berücksichtigt sind hier die Kosten aller weiteren Inpflichtnahmen sowie deren Belastung für Großunternehmen.

„Aus unserer Fallstudie können wir für die Gesamtwirtschaft ableiten, dass die Belastung der deutschen Unternehmen durch Inpflichtnahmen weit im zweistelligen Milliarden Euro-Bereich liegt. Das ist eine spürbarer Kostenblock, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen extrem ausbremst“, so der Studienleiter Prof. Dr. Volker Wittberg, Leiter des NZBA an der Fachhochschule des Mittelstands.

Zu den in der Studie erfassten Inpflichtnahmen gehört zum Beispiel die Verpflichtung des Arbeitsgebers, eine Vielzahl an Bescheinigungen für die Bundesanstalt für Arbeit, die Sozialämter und andere Behörden auszustellen. Unternehmen sind zudem gesetzlich verpflichtet, Lohnsteuer an den Staat und Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Alle 651 Pflichten verursachen in den Unternehmen erheblichen administrativen Aufwand und Kosten.

„Zu oft spannt der Staat die Unternehmen für seine eigenen Aufgaben ein – und lässt sie auf den Kosten sitzen. Damit muss Schluss sein“, so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.

Das NZBA schlägt dazu einen Drei-Punkte-Plan zum Bürokratiekosten-Stopp vor: Zum ersten sollte der Gesetzgeber dazu verpflichtet werden, alle neuen Indienstnahmen von Unternehmen in der Gesetzbegründung explizit auszuweisen und deren Kosten zu benennen. Zweitens sollte der Nationale Normenkontrollrat das Recht erhalten, unterlassene Benennungen zu beanstanden und die Kostenangaben zu überprüfen. Drittens sollte es zukünftig für neue Pflichten eine Kostenerstattung durch den Staat geben. „So können wir erreichen, dass der Gesetzgeber den Unternehmen nur dann weitere Bürokratie auferlegt, wenn es unbedingt nötig und die Kostenbelastung verhältnismäßig ist“, so Wittberg.

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