Der Bundesfinanzhof (BFH) quatscht ins Essen. In bester Loriot-Tradition veröffentlichte der BFH am 24. August 2011 ein Urteil zur feinsinnigen Unterscheidung von Essenslieferung oder Restaurationsleistung und zeigt damit unfreiwillig die Absurdität des deutschen Umsatzsteuersystems.
23. August 2011