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Auch für Hartz-IV-Empfänger muss sich mehr Leistung mehr lohnen

Die aktuelle Hinzuverdienstregelung macht Leistungssteigerung für Empfänger von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) äußerst unattraktiv. Ein zum Mindestlohn arbeitender Hartz-IV-Empfänger, der seine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche auf 40 Stunden erhöht, bekommt pro zusätzliche Stunde 70 Cent netto. Das ist kein Leistungsanreiz. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) schlägt vor, das spürbar zu ändern. Das Ziel: Statt wie bisher vor allem Einkommen aus geringfügigen Tätigkeiten und Minijobs zu fördern, soll der Zuverdienst aus Vollzeit- oder vollzeitnaher Beschäftigung attraktiver werden.

10. Mai 2019

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Im Auftrag der INSM hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen entsprechenden Reformvorschlag erarbeitet. Die Grundidee besteht darin, dass der Freibetrag für vollzeitnahe Einkommen erhöht wird. Im Gegenzug wird der Freibetrag für geringe Einkommen, wie sie typischerweise bei Beschäftigungsverhältnissen mit geringer Stundenzahl entstehen, gekürzt. Ein Vollzeitbeschäftigter mit 40 Wochenstunden würde über rund 100 Euro im Monat mehr verfügen. Dafür hätte ein Alleinstehender, der 10 Wochenstunden zum Mindestlohn arbeitet, rund 100 Euro weniger verfügbares Einkommen als im Status quo. Ein zum Mindestlohn arbeitender Hartz-IV-Empfänger, der seine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche auf 40 Stunden erhöht, bekäme pro zusätzliche Stunde dann 2,44 Euro. Ein spürbarer Leistungsanreiz.

Dazu der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr: „Auch für Hartz-IV-Empfänger muss sich mehr Leistung mehr lohnen. Mit unserem Vorschlag würde das System der Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die Füße gestellt.“