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Arbeitsmarktreformen

Wiedereinstellung erleichtern, Arbeitsplatzschaffung beschleunigen

Viele der in Deutschland verloren gegangenen Arbeitsplätze werden nach der Corona-Krise zurückkehren – voraussichtlich aber sehr langsam.

19. Juni 2020

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Das Konjunkturpaket der Bundesregierung allein kann diesen Prozess nur begrenzt beschleunigen. Damit die milliardenschwere Starthilfe effizient und möglichst schnell funktioniert, müssten gleichzeitig die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt strukturell verbessert werden. Das ist das Fazit einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Ein Hemmschuh für Neueinstellungen ist derzeit das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot. Beschäftigte, die betriebsbedingt gekündigt werden mussten, dürfen derzeit wegen des Vorbeschäftigungsverbots nicht vom gleichen Arbeitgeber sachgrundlos befristet wieder eingestellt werden. Aufgrund der aktuellen Lage ist aber davon auszugehen, dass viele Unternehmen das Risiko einer unbefristeten Einstellung scheuen werden. Studienautor Holger Schäfer schlägt daher vor, das Vorbeschäftigungsverbot für eine befristete Zeit aufzuheben und so Menschen, die ihren Arbeitsplatz krisenbedingt verloren haben, die Rückkehr auf ihre alte Stelle zu ermöglichen.

Unsichere Wachstumsperspektiven reduzieren die Einstellungschancen der Arbeitslosen. Flexible Beschäftigungsformen erhöhen sie. Um Arbeitsplatzverluste zu reduzieren und Neubeschäftigung zu erleichtern, schlägt das IW vor, die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit abzuschaffen und – im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie – von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Ein direkter Lohnkostenzuschuss kann zwar auch helfen, es sind aber Streuverluste durch Mitnahme- und Drehtüreffekte zu erwarten.

„Die Bundesregierung muss das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik so effizient wie möglich einsetzen und dabei alles auf eine schnelle und nachhaltige Wirkung ausrichten. Nur mit Geld ist das nicht zu schaffen. Die vorübergehende Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots wäre daher sowohl zielgerichtet als auch angemessen“,

so der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr.