Werkverträge und Zeitarbeit
Studie

Kritik an Werkverträgen: Viel Lärm um nichts

Von Hans-Peter Klös und Holger Schäfer, Insitut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

 

Die Gewerkschaften fordern, Werkverträge einer stärkeren Regulierung auszusetzen. Angeblich seien Werkvertragsbeschäftigte größeren wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt und sie nicht klar von Scheinselbständigen abzugrenzen. Bisher wurde die Disskussion im wesentlichen ohne konkrete Zahlen und Fakten geführt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) bietet nun eine Grundlage. Die Studie widerlegt klar die Annahme, dass es sich bei Werkvertragsnehmern um prekär Beschäftigte handelt. Auch wird die These, dass selbständige Werkvertragsnehmer häufig Scheinselbständige seien, durch die Forscher als falsch ermittelt.

14. September 2015

hier die Studie herunterladen positionspapier WerkverträgePressemeldung zur Studie

Worüber wird derzeit diskutiert?

Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde das Ziel formuliert, den „Missbrauch von Werkverträgen [zu] verhindern“ (S. 49). In ihrer ersten Bundestagsrede formulierte die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihren Anspruch: „Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ist ein anderer Punkt, den wir uns vorgenommen haben. Dabei geht es uns um die Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere bei Werkverträgen.“ Vor einigen Tagen startete die IG Metall eine breit angelegte Initiative gegen den angeblichen Missbrauch von Werkverträgen. Im Zentrum der Kritik stehen vor allem solche Werkverträge, die von Unternehmen in Auftrag gegeben werden, bei denen der Auftragnehmer erstens andere Tarife anwendet als der Auftraggeber und bei denen zweitens Tätigkeiten ausgeführt werden, die zum Kerngeschäft des beauftragenden Unternehmens gehörten. 

 

Zitat Hans-Peter Klös

 

 

Was ist ein Werkvertrag?

Bei einem Werkvertrag handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung einer Sache oder eines „durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolges“ und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Geschuldet wird vom Auftragnehmer der Erfolg. Wie er diesen herbeiführt, liegt in seinem eigenen Ermessen. Der Auftragnehmer kann Solo-Selbstständiger sein oder ein Unter-nehmen, das seinerseits abhängig Beschäftigte mit der Erstellung des Werkes betraut. Ein beauftragtes Unternehmen kann auch weitere Unter-Auftragnehmer beauftragen, etwa bei komplexen Bauvorhaben. Möglich ist auch, dass das beauftragte Unternehmen keine eigenen Mitarbeiter zur Erstellung des Werkes einsetzt, sondern überlassene Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens. Der Auftraggeber des Werkvertrages hat mithin keine arbeitsvertragliche Beziehung, weder zu den direkt Beschäftigten des Auftragnehmers noch zu von diesem eingesetzten überlassenen Arbeitnehmern eines dritten Unternehmens.

 

 

Was sagt die Empirie?

Die Datenlage zur Nutzung von Werkverträgen ist zu dünn, um daraus belastbare Rückschlüsse auf einen relevanten Umfang von Missbrauchsfällen zu ziehen. Ohne belastbare empirische Basis und unter Zuhilfenahme anekdotischer Evidenz wird ein Bild gezeichnet, dass durch Werkverträge, Tarifverträge, Mitbestimmung und arbeitsrechtliche Vorschriften umgangen würden und es zu einer Ausbreitung und Verfestigung prekärer Beschäftigung und Satellitenbelegschaften komme. Registerdaten, die mit Werkverträgen befasste Erwerbstätige erfassen würden, gibt es nicht. Bisher gab es nur einige Befunde aus dem IAB-Betriebspanel, das Betriebe danach fragt, ob und wie viele „freie Mitarbeiter mit Werk- oder Dienstverträgen“ zum Stichtag beschäftigt waren. Daraus ergeben sich zwar einige Hinweise auf den Umfang der Nutzung von Werkverträgen, die Betriebe haben aber naturgemäß keinerlei Informationen über den sozioökonomischen Hintergrund der Erwerbstätigen. Zudem werden mit der Fragestellung nur direkt als freie Mitarbeiter tätige Werkvertragsnehmer erfasst, nicht aber solche, die als Erfüllungsgehilfen abhängig bei Unternehmen beschäftigt sind, die Werkvertragsnehmer sind.

Um die Debatte um die Werkverträge und ihren behaupteten Missbrauch zu versachlichen, hat das IW Köln eine Auswertung des Sozioökonomischen Panels (SOEP) vorgenommen, das erstmals im 2013 auch die Frage enthielt: „Schließen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit auch Werkverträge als Vertragsnehmer?“. Die Frage richtet sich ausschließlich an Personen, die bei der vorgeschalteten Frage nach der Stellung im Beruf angegeben haben, entweder selbstständiger Landwirt, Freiberufler, sonstiger Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger zu sein. Damit kann zwar nur ein Teilsegment des Bereiches der Werkverträge empirisch untersucht werden, dafür ist es aber erstmals möglich, Aussagen über persönliche Eigenschaften von Werkvertragsnehmern zu treffen. Bei den Auswertungen werden drei Gruppen von Erwerbstätigen unterschieden: Selbständige mit Werkverträgen, Selbständige ohne Werkverträge und abhängig Beschäftigte. Die wichtigsten Ergebnisse:

 

Geschlecht und Alter: Selbstständige Werkvertragsnehmer sind überwiegend Männer. Die Altersstruktur der Selbstständigen unterscheidet sich ebenfalls stark von der abhängig Beschäftigter: Unter den Selbstständigen finden sich vergleichsweise wenige Personen, die jünger als 30 Jahre sind. Dafür ist der Anteil der mittleren, vor allem aber der höheren Altersgruppen deutlich erhöht.

Tätigkeitsschwerpunkte: Schwerpunkte der Beschäftigung von Werkvertragsselbständigen sind die Unternehmensleitung kleinerer Unternehmen, zweitens akademisch geprägte Berufe auf technischem, wirtschaftlichem und künstlerischem Gebiet und drittens Facharbeiter im Baubereich. Gegenüber den Selbstständigen, die keine Werkverträge abschließen, sind die akademisch geprägten technischen Berufe sowie Tätigkeiten im Baubereich deutlich häufiger anzutreffen. Werkvertragsnehmer sind damit keineswegs überwiegend Personen, die in betrieblichen Hierarchien an der untersten Stelle der Randbelegschaften stehen. Die Befunde zur Tätigkeitsstruktur korrespondieren mit denen zur Branchenstruktur.

Weisungsabhängigkeit: Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal von (Schein-) Selbstständigen und Arbeitnehmern ist die Frage, inwieweit sie eigenverantwortlich das beauftragte Werk erstellen oder weisungsabhängig vom Auftraggeber sind. Werkvertragsnehmer weisen eine weit höhere Autonomie am Arbeitsplatz auf als abhängig Beschäftigte und erreichen vergleichbar hohe Werte für die berufliche Autonomie wie andere Selbstständige auch.

Qualifikation: Werkvertragsnehmer weisen häufiger einen Hochschulabschluss auf und haben seltener keine abgeschlossene Berufsausbildung als abhängig Beschäftigte. Auch im Vergleich zu den Selbstständigen ohne Werkverträge sind sie formal besser qualifiziert. Dies kann als ein zentrales Indiz für die These angesehen werden, dass es sich bei den Werkvertragsnehmer gerade nicht um eine benachteiligte und daher besonders schützenswerte Gruppe von Erwerbstätigen handelt. Selbstständige mit Werkvertrag sind zudem zu 82 Prozent vollzeitbeschäftigt, während es bei den abhängig Beschäftigten nur 73 Prozent sind.

Qualifikationspassung: Unter den Werkvertragsnehmern finden sich gegenüber abhängig Beschäftigten häufiger Personen, deren Tätigkeit ihrem erlernten Beruf entspricht. In dieser Hinsicht schneiden die Werkvertragsnehmer auch besser ab als andere Selbstständige. Zudem gaben weniger Personen an, gar keinen Beruf erlernt zu haben. Dies schafft gute Voraussetzungen dafür, vorhandenes Humankapital auch in entsprechendes Einkommen umzusetzen.

Einkommen: Das Einkommen ist neben der Qualifikation der wichtigste Indikator für Prekaritätspotenziale einer Erwerbstätigkeit. Das monatliche Einkommen ist deutlich höher als bei abhängig Beschäftigten, der Mittelwert liegt sogar 39 Prozent über dem Vergleichswert von Arbeitnehmern. Auch bei den Stundenverdiensten liegen Werkvertragsnehmer deutlich vor abhängig Beschäftigten, allerdings hinter anderen Selbstständigen. Gleiches gilt auch bei den Nettoäquivalenzeinkommen, das mit der Haushaltsgröße gewichtete Haushaltsnettoeinkommen.

 

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Der Arbeitsmarktexperte des IW Köln, Holger Schäfer, über die Bedeutung von Werkverträgen

  

 

Was folgt daraus?

Die verfügbare Empirie zum Thema Werkverträge bietet bisher keine Belege, dass Werkverträge auf dem Vormarsch sind, dass sie ihren Charakter verändern und immer breiter in Kernbereiche der industriellen Wertschöpfung vordringen sowie den Trend zu immer mehr prekärer Beschäftigung verstärken. Vielmehr zeigen zentrale sozioökonomische Strukturindikatoren auf eine höhere Qualifikation, höhere Einkommen sowie eine bessere Arbeitsmarktpassung von Werkvertragsselbständigen im Vergleich zu abhängig Beschäftigten hin.

Arbeitsteilung, Spezialisierung, Vorleistungsaustausch und Veränderungen der Fertigungstiefe sind die Basis für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Die Arbeitsteilung zwischen Unternehmen intensiviert sich: Der Anteil der Vorleistungen am Produktionswert aller Wirtschaftszweige ist von 47 Prozent 1995 auf inzwischen rund 53 Prozent gestiegen, im Automobilbau sogar von rund 64 auf rund 78 Prozent. Diese markanten Veränderungen sind eine unverzichtbare Strategie zur Balancierung von Arbeitskosten und Produktivität in Anbetracht von Einstiegslöhnen von 14,50 € für Ungelernte in der Metall- und Elektroindustrie. Will Deutschland seine komparativen Geschäftsmodell-Vorteile im internationalen Wettbewerb bewahren, sollte die Einrichtung einer neuen Regulierungsbaustelle beim Einsatz von Werkverträgen dringend vermieden werden.

 

Weitere Informationen:

 Zum Positionspapier "Werkverträge"