Von Hans-Peter Klös und Holger Schäfer, Insitut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)
Die Gewerkschaften fordern, Werkverträge einer stärkeren Regulierung auszusetzen. Angeblich seien Werkvertragsbeschäftigte größeren wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt und sie nicht klar von Scheinselbständigen abzugrenzen. Bisher wurde die Disskussion im wesentlichen ohne konkrete Zahlen und Fakten geführt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) bietet nun eine Grundlage. Die Studie widerlegt klar die Annahme, dass es sich bei Werkvertragsnehmern um prekär Beschäftigte handelt. Auch wird die These, dass selbständige Werkvertragsnehmer häufig Scheinselbständige seien, durch die Forscher als falsch ermittelt.
14. September 2015hier die Studie herunterladen positionspapier WerkverträgePressemeldung zur Studie
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde das Ziel formuliert, den „Missbrauch von Werkverträgen [zu] verhindern“ (S. 49). In ihrer ersten Bundestagsrede formulierte die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihren Anspruch: „Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ist ein anderer Punkt, den wir uns vorgenommen haben. Dabei geht es uns um die Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere bei Werkverträgen.“ Vor einigen Tagen startete die IG Metall eine breit angelegte Initiative gegen den angeblichen Missbrauch von Werkverträgen. Im Zentrum der Kritik stehen vor allem solche Werkverträge, die von Unternehmen in Auftrag gegeben werden, bei denen der Auftragnehmer erstens andere Tarife anwendet als der Auftraggeber und bei denen zweitens Tätigkeiten ausgeführt werden, die zum Kerngeschäft des beauftragenden Unternehmens gehörten.