Steuern senken – jetzt
Solidaritätszuschlag

Soli JETZT stoppen: Warum eine Abschaffung gerecht ist

Der Soli wird nicht mehr gebraucht. Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat er seine Existenzberechtigung verloren. Die Politik klammert sich weiter an ihn und will den Soli über das Jahr 2019 hinaus beibehalten. Dabei ist es gerechter, das Geld den Bürgern zurückzugeben. Sie haben es verdient - aus vier Gründen.

19. November 2018

INSM-Position Solidaritätszuschlag

1) Soli wird nicht mehr benötigt

Der 1991 erstmals eingeführte Solidaritätszuschlag (Soli) hat den Aufbau Ost finanziert. In den vergangenen Jahren wurden aber immer weniger der Soli-Einnahmen (Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer) in die neuen Bundesländer investiert. Das ist auch zunehmend weniger nötig, weil der wirtschaftliche Aufbau Ost größtenteils abgeschlossen ist und Ostdeutschland teilweise eine modernere Infrastruktur als der Westen hat.


Der Solidaritätszuschlag ist daher ein Etikettenschwindel. Die Einnahmen übersteigen die Ausgaben. Zwischen 2010 und 2015 gingen aufgrund des Soli mehr als 83 Milliarden Euro an den Staat. Die Förderung der neuen Länder durch den Solidarpakt II betrug im gleichen Zeitraum jedoch weniger als 65 Milliarden Euro. Der Bund macht jedes Jahr ein Milliarden-Plus. Die Konsequenz aus dieser Entwicklung: Was nicht mehr benötigt wird, gehört abgeschafft.

 

2) Staat hat genug Geld

Nie haben die Deutschen mehr Steuern gezahlt. Die Einnahmen des Staates steigen seit Jahren. In den 15 Jahren von 2002 bis 2017 sind die Steuereinnahmen um insgesamt gut 66 Prozent gestiegen, während sich die Wirtschaftskraft um gut 47 Prozent erhöht hat.

Folge: Die Steuerquote - also der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt - liegt mit 22,6 Prozent so hoch wie seit den 1980er-Jahren nicht mehr. Der Trend wird sich vermutlich fortsetzen. Die Quote wird bis zum Jahr 2022 auf mehr als 23 Prozent steigen. Höchste Zeit, den Bürgern ihr Geld zurückzugeben. Zumal wenn es um die Glaubwürdigkeit der Politik geht. Die Bundesregierung hat versprochen, den Soli nur so lange zu erheben, wie er gebraucht wird. Wer hier nicht Wort hält, verspielt Vertrauen.

 

 

3) Fortführung des Soli verstößt gegen Verfassung

Der Solidaritätszuschlag ist eine so genannte Ergänzungsabgabe (nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz). Eine solche Abgabe darf nur erhoben werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: ein zusätzlicher Finanzbedarfs muss benannt, dieser Bedarf regelmäßig von der Politik gerechtfertigt werden und der Wegfall des Grundes muss offensichtlich sein.

Der Solidaritätszuschlag hatte diese Bedingungen erfüllt. Aber mit der finanziellen Vollendung der Wiedervereinigung, die sich im Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 zeigt, sind diese nicht mehr gegeben. Der Erhebungsgrund, die Finanzierung des Glücksfalls der deutschen Einheit, trägt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Deshalb wäre eine Weiterführung des Solidaritätszuschlags über das Jahr 2019 hinaus aus verfassungsrechtlicher Sicht mehr als fragwürdig.

 

 

4) Soli-Ende ist gerecht

Es war die besonders sozialverträgliche Gestaltung des Solidaritätszuschlags, die dafür gesorgt hat, dass Menschen mit wenig Geld nicht zusätzlich belastet werden. Hier wurde ein Vierteljahrhundert lang Solidarität gefordert und Solidarität geleistet. Fällt nun der Grund für die Erhebung des Solidaritätszuschlages weg, “profitieren” logischerweise diejenigen am meisten, die auch den nominell größten Solidaritätsbeitrag geleistet haben.

 

Solidarität zu fordern, wenn sie nicht gebraucht wird, widerspricht dem Gedanken der Solidarität. Der Soli sollte deshalb weder über eine Freigrenze noch einen Freibetrag beibehalten werden. Er wird nicht mehr benötigt, und seine selektive Fortsetzung würde ihn zu einer zusätzlichen Steuer für Unternehmen und relevante Teile der Mittelschicht umfunktionieren. Der Soli hat deshalb vollumfänglich zu entfallen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat einen Rechner entwickelt, mit dem jeder seine persönliche Einkommensteuer mit und ohne Soli berechnen kann. Probieren Sie es doch aus, um zu sehen, wie stark Sie durch einen Wegfall des Solis entlastet würden:

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