Rente muss gerecht bleiben
Generationengerechtigkeit

So funktioniert gerechte Rente

Gerechte Rente ist wie ein Puzzle: Damit daraus ein gelingendes Ganzes wird, müssen viele Teile ineinander greifen. Die Politik ist dabei, die Generationengerechtigkeit zu gefährden. Im Folgenden unsere Forderungen, damit Rente finanzierbar, nachhaltig und gerecht bleibt.

14. Oktober 2016

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Keine Wahlgeschenke auf kosten junger Menschen

Die Verhältnisse sprechen eine klare Sprache: Heute kommen auf rund 50 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter 17 Millionen über 65-Jährige, im Jahr 2035 wird es der aktuellen Bevölkerungsprognose des IW Köln zufolge nur noch 45 Millionen potenzielle Arbeitende geben, aber 24 Millionen Rentner. Damit lockt ein Wählerpotenzial von fast sieben Millionen Menschen, die von Rentenreformen begünstigt würden. Auf ihre Stimmen hoffen all jene Politiker, die Altersarmut bekämpfen und Rentner besser stellen wollen.

Doch möglicherweise haben SPD und Co. die Rechnung ohne das Gerechtigkeitsempfinden der Bundesbürger gemacht, denn die haben durchaus einen Sinn für Generationengerechtigkeit, wie das Roman-Herzog-Institut im Jahr 2010 herausgefunden hat: Demnach finden zwar 62 Prozent der Befragten geringere Rentensteigerungen ungerecht und 68 Prozent denken das über eine verlängerte Lebensarbeitszeit. Die meisten aber – nämlich 71 Prozent – sprechen höheren Beitragssätzen die Gerechtigkeit ab. Es sieht also ganz danach aus, als würden die Politiker die Sorge der Älteren um das künftige Auskommen ihre Kinder und Enkel kräftig unterschätzen. Wahlgeschenke auf Kosten junger Menschen sind keine gute Idee.

Gleichwohl steht die Rentenpolitik vor einem Dilemma: Es ist schlichtweg unmöglich, die Beitragssätze niedrig, das Rentenniveau hoch und die Lebensarbeitszeit kurz zu halten. Doch die Lösung ist im Prinzip ganz einfach: Der für alle Generationen finanziell am wenigsten schmerzliche Einschnitt wäre die Kopplung des gesetzlichen Rentenbeginns an die Lebenserwartung

Quellen:
Neue IW-Bevölkerungsprognose,
Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Nachhaltigkeit und Generationenkonflikte – Fragen und Antworten zur Zukunft der Gerechtigkeit,
Institut der deutschen Wirtschaft Köln   

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Keine Anhebung des Rentenniveau

„Statt eines stetig sinkenden Rentenniveaus muss es eine verlässliche Haltelinie geben“, lautet die Devise von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Heute liegen die Renten im Verhältnis zu den Löhnen bei einem Niveau von knapp 48 Prozent – gemeint ist damit immer die Relation der Standardrente eines Musterruheständlers nach 45 Beitragsjahren bei stets durchschnittlichem Verdienst zu den aktuellen Durchschnittslöhnen eines Jahres. Nach aktuellen Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums könnte das Rentenniveau bis 2045 auf 41,6 Prozent sinken. 

Die offizielle Prognose des Rentenversicherungsberichts 2015 reicht bis 2029: Bis dahin soll die Standardrente noch 44,6 Prozent der Durchschnittslöhne betragen – und gemessen in Euro und Cent kräftig steigen: von 1.372 auf 1.874 Euro. Und das bedeutet bei einer Inflation von nicht einmal zwei Prozent ein Verlust an Kaufkraft.

Schon daran erkennt man: Die Forderung nach einer Haltelinie ist viel Tamtam um ein nicht vorhandenes Problem. Umgekehrt wird ein Schuh daraus – im Prinzip existiert bereits eine Haltelinie, und zwar für den Rentenbeitragssatz. Dieser darf bis 2030 dank der Rentenreform von 2001 maximal auf 22 Prozent steigen. Würde das Rentenniveau bei den heutigen 47,7 Prozent eingefroren, durchbräche der Beitragssatz seine Haltelinie voraussichtlich 2027, bei einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50 Prozent knackt der Beitragssatz die 22-Prozent-Marke schon 2020. Damit würden genau jene Menschen (noch) stärker zur Kasse gebeten, die ohnehin schon die Lasten des demografischen Wandels abfangen müssen. Denn schon ab Mitte der 2030er Jahre müssen zwei Erwerbsfähige einen Ruheständler mitfinanzieren, heute verteilt sich diese Aufgabe immerhin noch auf drei Köpfe.

Das Rentenniveau anzuheben ist folglich nicht generationengerecht. Die Rentenreform von 2001 mit ihrer Haltelinie für den Rentenbeitragssatz hat bereits einen angemessenen Ausgleich zwischen Jung und Alt gefunden. 

Quellen:
„Fundament der Alterssicherung bleibt die gesetzliche Rente.“,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Regierung warnt vor drastischem Einbruch des Rentenniveaus,
Spiegel Online

Rentenversicherungsbericht,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) 

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Renteneintrittsalter erhoehen

Länger leben, länger den Ruhestand genießen, länger Rente beziehen und das bei immer weniger Beitragszahlern? Man muss kein Mathegenie sein, um zu wissen: Diese Rechnung geht nicht auf. Ein paar Zahlen: Neugeborene Mädchen können heute damit rechnen, 83 Jahre alt zu werden, Jungen werden rund 78 Jahre. Für die Rentenversicherung ist das nicht folgenlos geblieben. Weil das tatsächliche Rentenzugangsalter nur sehr langsam steigt und dies auch erst in jüngerer Vergangenheit, hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen seit 1960 von 10,6 auf 21,5 Jahre fast verdoppelt, die von Männern ist um gut sieben auf 17 Jahre gestiegen. Deswegen hat die Bundesregierung im Jahr 2007 die Rente mit 67 beschlossen. Das Rentenalter wird seither schrittweise erhöht, bis es ab 2031 für alle Neurentner die neue Grenze erreicht hat.

Doch der Anstieg der Lebenserwartung geht weiter: Experten rechnen bis 2060 mit rund 88 Jahren für Frauen und 85 Jahren für Männer. Vor dem Hintergrund der nach wie vor (zu) niedrigen Geburtenrate und der schrumpfenden Zahl von Menschen im Erwerbsalter muss die Rentenpolitik darauf reagieren – will sie nicht die jungen Generationen zu Gunsten der Älteren ausbeuten. Einer der einfachsten Vorschläge dazu lautet: Koppeln wir das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung, und zwar so, dass das Verhältnis von Erwerbsphase zu Rentenphase gewahrt bleibt. Derzeit liegt die Relation über den Daumen gepeilt bei rund zwei zu eins. Das bedeutet, dass eine um drei Jahre höhere Lebenserwartung mit einem Jahr dem Ruhestand zugutekommen würde und mit zwei Jahren dem Arbeitsleben.

Der renommierte Münchner Ökonom Axel Börsch-Supan hat ausgerechnet, dass sich die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung so langfristig um fünf Milliarden Euro gegenüber 2030 senken lassen und der Beitragssatz dann um das Jahr 2047 herum wieder unter 22 Prozent fallen könnte – zusätzlich unterstützt dadurch, dass die Babyboomer-Generation von da an schon nach und nach aus dem Leben ausscheidet. In den Jahren zuvor könnte der Beitragssatz immerhin um etwa 0,3 Prozentpunkte unter sein Niveau bei Fortbestand der Rente mit 67 gedrückt werden.

Quellen:
Sterbefälle, Lebenserwartung,
Statistisches Bundesamt

Die Rente von morgen,
Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Seite 12-14,
Axel Börsch-Supan: Szenarien für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rente  

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Lebensleistungsrente stoppen

Bundestagswahl 2013, Koalitionsvertrag, Rentenpaket: Von den damals vereinbarten Reformvorschlägen ist ein Punkt übrig geblieben – die Lebensleistungsrente. Und die Regierungsvertreter sowohl des roten als auch des schwarzen Lagers scheinen gewillt, ihr damaliges Koalitionsversprechen bis zur Bundestagswahl umzusetzen. Gedacht war und ist die Lebensleistungsrente als Instrument, um Geringverdiener vor drohender Altersarmut zu schützen und ihnen den Gang zum Amt, also die Mühlen der Bedürftigkeitsprüfung für die Grundsicherung im Alter zu ersparen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat für diese neue Sozialleistung bis 2020 Steuermittel von insgesamt 2,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die Lebensleistungsrente ist zweifelsohne gut gemeint – trotzdem sollte die Koalition Abschied von diesem Vorhaben nehmen, und zwar aus mehreren Gründen:

  • Altersarmut ist in Deutschland kein Massenphänomen: Im Jahr 2014 bezogen lediglich 2,5 Prozent der über 65-Jährigen Grundsicherung im Alter, im Bevölkerungsdurchschnitt waren dagegen 9,3 Prozent der Menschen auf Grundsicherung und Hartz IV angewiesen
  • Die Lebensleistungsrente verhindert Altersarmut gar nicht, weil sie je nach Region und Wohnkosten überhaupt nicht über das Grundsicherungsniveau hinausgeht.
  • Sie wird teuer und belastet die Jungen, die das benötigte Steueraufkommen erwirtschaften müssen.

Das beste Mittel zur Bekämpfung von Altersarmut und folglich gut angelegtes Steuergeld sind Investitionen in Bildung. Ziel muss sein, die Einkommensperspektiven eines jeden so zu verbessern und seine Lebensarbeitszeit so zu erhöhen, dass gesetzliche Rente sowie private und betriebliche Altersvorsorge ausreichen, um einen auskömmlichen Lebensabend zu sichern.

Quellen:
Arme Alte können hoffen,
Zeit Online

Studie Lebensleistungsrente,
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

Armut im Alter,
Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik 

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Keine Ausweitung der Muetterrente

Horst Seehofer weiß, wie man Menschen und vor allem Wähler für sich gewinnt: Man redet von Müttern und von Kindern und bringt dann beides mal eben in einen Zusammenhang mit Altersarmut – und fertig ist die Mär von einer neuen Ungerechtigkeit. Und selbstverständlich hat der CSU-Chef auch schon eine Lösung für das Problem: Frauen, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig bei der Anerkennung von Erziehungszeiten dieselben Ansprüche haben wie Mütter mit jüngeren Kindern, also drei Jahre. Das wäre dann die zweite Reform innerhalb weniger Jahre. Denn schon seit Mitte 2014 bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Jahre Erziehungszeit angerechnet, vorher war es ein Jahr. Jedes Jahr zusätzliche Erziehungszeit bringt einer Mutter in Westdeutschland einen Entgeltpunkt, also 30,45 Euro pro Monat und Kind, ostdeutsche Mütter kämen auf 28,66 Euro.

So viel sollten uns – der Gesellschaft – die Mütter schon wert sein, oder? Nein, sagt nicht nur die Schwesterpartei CDU, sondern auch die SPD, die Arbeitgeber und alle anderen, die die Fakten kennen:

  • Erstens geht es nicht um 28,66 Euro oder 30,45 Euro, sondern um 6,5 Milliarden Euro – so viel würde Seehofers neue Mütterrente kosten und so viel hat auch schon die alte Mütterrente gekostet – pro Jahr, versteht sich.
  • Zweitens ist die Mütterrente – wie alle Leistungen der Rentenversicherung – weder dazu gedacht noch dazu geeignet, Altersarmut zu bekämpfen, einmal abgesehen davon, dass Altersarmut ohnehin kein Massenphänomen ist.

Horst Seehofer scheint das alles nicht zu kümmern. Die Mütter, sprich Wähler werden es ihm danken. Die Rechnung bezahlen die Kinder. 

Quellen:
Seehofers nächster Erpressungsversuch,
Zeit Online

FAQ Mütterrente,
Deutsche Rentenversicherung

Alle Fakten zur Mütterrente,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Ost-Renten kostenneutral angleichen

Von allen derzeit diskutierten Rentenreform-Vorschlägen ist dieser fast der heikelste, weil er nicht nur Alt gegen Jung ausspielt, sondern auch Ost gegen West: Arbeitsministerin Andrea Nahles will die Renten in Ostdeutschland an jene in Westdeutschland angleichen. Konkret heißt das: Der Rentenwert soll in zwei Stufen 2018 und 2020 auf Westniveau angehoben werden, ein Entgeltpunkt wäre dann in Dresden so viel wert wie in Hamburg.

Pikantes Detail: Wegen der längeren und konstanteren Erwerbsbiografien ist die durchschnittliche Altersrente im Osten ohnehin deutlich höher als in Westdeutschland.
Für Männer lag sie 2014 bei 1.117 Euro (Ost) und 1.019 Euro (West), für Frauen bei 775 Euro (Ost) und 520 Euro (West).

Hinzukommen die Kosten: Nahles kalkuliert für die erste Stufe der Angleichung mit 1,8 Milliarden Euro, für die vollständige Vereinheitlichung dann mit 3,9 Milliarden Euro pro Jahr. Offen ist die Frage, wer das Geld aufbringt. Nahles sieht den Steuerzahler in der Pflicht – Finanzminister Schäuble die Rentenkassen.

So oder so: Nach den bisherigen Plänen fallen zusätzliche Lasten für die Generation der Erwerbstätigen an, die das Gros der Steuern und Rentenbeiträge zahlt. Und genau das gilt es wegen der ohnehin anstehenden demografischen Verpflichtungen zu vermeiden. Einen Lösungsvorschlag zur kostenneutralen Angleichung von Ost und West hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schon im Jahr 2008 präsentiert: Dieses Gutachten der Wirtschaftsweisen sollte dringend wieder aus der Schublade geholt werden. Demnach ist es mit Hilfe einer Stichtagsregelung möglich, einen gesamtdeutschen Rentenwert zu bilden, ohne an bereits erworbenen Ansprüchen zu kratzen und damit jemanden schlechter stellen zu müssen.

Quellen:
Ost-West-Angleichung bis 2020,
n-tv 

Rentenversicherungsbericht 2015,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

CDU blockiert Nahles Ostrenten-Pläne,
Zeit Online

Die Wirkung des demografischen Wandels auf die Steuereinnahmen in Deutschland,
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Soziale Sicherung: Wider die Halbherzigkeit
,
Sachverständigenrat

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