Kampagne: Nachhaltige Rente
Damit sich Arbeit lohnt

Mit Freibetrag Altersarmut gezielt bekämpfen

Die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente würde überwiegend jene begünstigen, die ausreichend finanziell abgesichert sind. Das ermittelte das Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die INSM plädiert daher für einen Freibetrag in der Grundsicherung. Dieser würde Mitnahmeeffekte ausschließen und den Steuerzahler deutlich weniger kosten.

25. Juni 2019

Gutachten herunterladen (PDF)Zur Pressemeldung auf INSM.de

Der INSM-Vorschlag einer #ArbeitLohntSichRente soll gezielt allen Ruheständlern helfen, die trotz eigener Vorsorgeanstrengungen im Alter bedürftig sind. Bereits seit 2018 gilt für Empfänger der Grundsicherung im Alter ein Freibetrag für Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge: die ersten 100 Euro bleiben vollständig anrechnungsfrei, darüberhinausgehende Einkünfte sind bis zu einem Maximalbetrag von 212 Euro zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag soll bei der #ArbeitLohntSichRente künftig auch für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten

Die Vorteile des INSM-Vorschlags im Vergleich zu anderen Grundrentenmodellen: 

• Vom Freibetrag würden alle Bedürftigen profitieren, die Grundsicherung im Alter erhalten, und fürs Alter vorgesorgt haben – egal wie lange oder in welche Altersvorsorge sie eingezahlt haben. 

Mitnahmeeffekte wären ausgeschlossen. Die #ArbeitLohntSichRente würde gezielt jenen Menschen helfen, die trotz Vorsorgeanstrengung bedürftig sind. 

• Die prognostizierten Kosten lägen mit einer Obergrenze von rund einer Milliarde Euro im Jahr deutlich unter denen des SPD-Vorschlags

• Die #ArbeitLohntSichRente wäre komplett steuerfinanziert. Weder die Rentenkassen, noch die Arbeitslosen- oder Krankenversicherung würden belastet. 

Lesen Sie hier das vollständige Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), auf dem das Konzept der #ArbeitLohntSichRente der INSM beruht. 

 

Wie sich mit der #ArbeitLohntSichRente das verfügbare Einkommen im Alter ändern würde, zeigt die folgende Beispielrechnung. 

Eine exemplarische Rentnerin im ländlichen Raum Ostdeutschlands hat eine gesetzliche Rente von 424 Euro monatlich und kein weiteres Einkommen oder Vermögen. Insgesamt hat sie aber einen Gesamtbedarf von 790 Euro. Sie hat somit Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Bei bisheriger Gesetzeslage bekommt diese Rentnerin: 424 Euro gesetzliche Rente (GRV) zuzüglich 302 Euro Kosten der Unterkunft plus 64 Euro für Heizkosten. Das heißt, dass ihre 424 Euro Rente zu 100 Prozent beim Grundsicherungsbedarf angerechnet werden. Mit einem allgemeinen Freibetrag, der auch für die gesetzliche Rente gilt, hätte die Rentnerin ein verfügbares Einkommen von 987 Euro, weil sich die Grundsicherung im Alter im Vergleich zur bisherigen Regelung um 197 Euro erhöhen würde. 

Der Freibetrag berechnet sich wie folgt: 0,3*(424 Euro (GRV) – 100 Euro) + 100 Euro = 197,2 Euro. 

 

Lesen Sie außerdem, warum das von Heil vorgeschlagene Grundrentenmodell unfinanzierbar, ungerecht und nicht verfassungskonform ist

Informationen zur bisherige Freibetragsregelung finden Sie hier.