Kampagne: Nachhaltige Rente
Hubertus Pellengahr 3. April 2019
„Grundsicherung nicht kaputt reden“

Warum Deutschland wieder einen Rentenkonsens braucht

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) verfolgt mit Sorge die politische Debatte um eine Grundrente. Der SPD-Sozialminister Hubertus Heil ist mit dem Konzept der SPD- Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, der sog. „Respekt-Rente“ in den Medien vorgeprescht und verlässt damit den Konsens des Koalitionsvertrags. Ist das Wahlkampf, Sozialpopulismus oder beides?


Einzelne Stimmen aus der Union tragen Kompromissvorschläge in die öffentliche Debatte, die kaum im Sinne der Union sein können. Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ist ein großer Schritt in Richtung Einheitsrente. Das käme einem Dammbruch in der Rentenversicherung gleich, das Äquivalenzprinzip würde unwiderruflich aufgeweicht. Der neueste Vorschlag Heils, seine „Respekt-Rente“ um eine Gleitzone zu ergänzen, belegt das.

Das Argument, eine Bedürftigkeitsprüfung sei nicht zumutbar, diskreditiert insgesamt die Grundsicherung in Deutschland, obwohl sie ein entscheidender Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist. Denn nur die Grundsicherung mit Bedürftigkeitsprüfung bekämpft Armut in Deutschland wirksam.

Eine Grundrente für alle, egal ob bedürftig oder nicht, verteilt ungezielt und unkontrolliert wertvolle Steuergelder. Die Steuerzahler müssten Millionen Rentnern einen Zuschlag finanzieren, den diese vermutlich gar nicht brauchen. Statt die Grundsicherung als respektable Sozialleistung zu stärken, wird sie von einigen Unions- und SPD-Politikern regelmäßig kaputt geredet. Wenn ausnahmslos jeder, der eine staatliche Sozialleistung in Anspruch nehmen will, zuerst nachweisen muss, dass er oder sie auf diese einen berechtigten Anspruch hat, ist das weder diskriminierend noch erniedrigend. Ganz im Gegenteil. Erst wenn Politik manche für würdig hält diese notwendige Prozedur umgehen zu dürfen, erscheint sie willkürlich.

Mein Appell: Es braucht eine starke, einheitliche Stimme und einen breiten fraktionsübergreifenden Rentenkonsens, wie er bis Ende der 2000er herrschte. Die Bundesregierung soll die Grundrente entweder wie im Koalitionsvertrag vorgesehen umsetzen – also mit Bedürftigkeitsprüfung – oder abwarten, was die schon fast in Vergessenheit geratene Rentenkommission vorschlägt.