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Rentenpläne der GroKo

10 Gründe gegen die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Ohne Not hat sich die GroKo in einen Grundrenten-Streit verrannt. Ohne Not, weil Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verabredet haben, dass es eine Grundrente nur MIT einer Bedürftigkeitsprüfung geben kann. Eine solche Prüfung hat ihren guten Grund: Es geht um Gerechtigkeit. 10 Gründe gegen eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung.

7. November 2019

Anzeige der INSM: Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ist unfair

1. VERLETZUNG DER GENERATIONENGERECHTIGKEIT

Die Gießkannenpolitik der GroKo weicht den Generationenvertrag auf und geht einseitig auf Kosten der Jungen. Denn die Grundrente würde über viele Jahrzehnte vor allem von jenen zu finanzieren sein, die heute jung sind. Diese werden durch den demografischen Wandel ohnehin strapaziert, weil in Zukunft immer mehr Rentner von immer weniger Berufstätigen finanziert werden.

2. BRUCH DES KOALITIONSVERTRAGS

Im Koalitionsvertrag steht die Grundrente ausdrücklich MIT Bedürftigkeitsprüfung. Wieso werden stattdessen neue Wahlgeschenke verhandelt? Anders als vereinbart ist die SPD von Anfang an mit einem Grundrenten-Vorschlag vorgeprescht, der weit über den Koalitionsvertrag hinausgeht. Dabei steht schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“

3. DROHENDE MITNAHMEEFFEKTE

Gießkannenpolitik bringt in aller Regel milliardenschwere Mitnahmeeffekte. Ohne Bedürftigkeitsprüfung kämen viele Millionen Menschen in den Genuss einer Grundrente, von denen der Großteil das Geld nicht nötig hat. Das Projekt Grundrente wäre dann mit einem Schlag viele Milliarden Euro teurer als geplant und vereinbart. Und eine reine Einkommensprüfung (ohne Prüfung der Vermögen) würde die Sache nicht gerechter machen: Denn dann würden Menschen mit Vermögen begünstigt.

4. WIDERSPRUCH ZUR LEISTUNGSGERECHTIGKEIT

Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr raus. Dieses Äquivalenzprinzip würde durch die Grundrente untergraben. Die Begünstigten bekämen trotz geringerer Beiträge ähnlich viel ausbezahlt wie Rentner ohne Anspruch auf Grundrente. So würden etwa durch die Grundrente Menschen, die doppelt so viel in die Rentenversicherung einbezahlt haben, praktisch genauso viel Rente erhalten wie Grundrenten-Bezieher, die während ihres Arbeitslebens nur halb so viel an Beiträgen entrichtet haben (weitere Beispiele).

5. AN DER ECHTEN ALTERSARMUT VORBEI

Wer von Altersarmut bedroht ist, wäre nur in den seltensten Fällen auch tatsächlich zum Bezug einer Grundrente berechtigt. Knackpunkt ist, dass viele Menschen, die im Alter von Armut bedroht sind, auch schon vor dem Rentenalter ohne Job waren und damit Hartz-IV-Bezieher. Den meisten Menschen, die von Altersarmut bedroht sind, fehlen die für die Grundrente nötigen 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Tatsächlich haben 2017 nur 3,1 Prozent aller Menschen im Rentenalter Grundsicherung im Alter bezogen, von denen, die eine gesetzliche Rente erhalten, waren es nur 2,7 Prozent. Verschiedene Studien zeigen indes, dass eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung mehrheitlich Personen begünstigen würde, die im Sinne der Grundsicherung nicht bedürftig sind.

6. VERSTOSS GEGEN DAS GRUNDGESETZ

Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung wäre womöglich sogar verfassungswidrig, da sie den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Die sich durch die Grundrente ergebende Abweichung vom Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung wäre nach Einschätzung des Heidelberger Verfassungsrechtlers Prof. Hanno Kube nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar.

7. BENACHTEILIGUNG DER EHE

Kommt die Grundrente nur mit Einkommensprüfung, benachteiligt sie Ehepaare, wenn diese schlechter gestellt werden als unverheiratete Paare. Denn für gemeinsam veranlagte Ehepartner würden bei einer einfachen Einkommensprüfung pro Person geringere Einkommensgrenzen gelten als der doppelte Einkommensbetrag für Einzelpersonen. De facto dürften also Unverheiratete für den Bezug der Grundrente ein höheres Einkommen haben als Verheiratete.

8. UNSOLIDE FINANZIERUNG

Auf die Finanzierung der Grundrente durch eine europäische Transaktionssteuer zu setzen, wie das Finanzminister Olaf Scholz tut, ist illusorisch. Denn es ist unklar, ob sie überhaupt kommt, und wenn, wann. Darüber hinaus sind die (Wieder-)Anhebung der gesenkten Mehrwertsteuersätze für Hotel-Übernachtungen („Mövenpick-Steuer“) sowie ein Anzapfen der Sozialkassen (Kranken- und Arbeitslosenversicherung) im Gespräch. Klar ist: Die Finanzierung ist unsolide, und am Ende zahlen die Steuerzahler, vielleicht sogar die Beitragszahler.

9. GEFAHR FAULER KOMPROMISSE

Auch ein Kuhhandel heilt die Grundrente nicht. Die Union hat eine Reduzierung der Steuerbelastung ins Spiel gebracht. Das ist gut und richtig. Aber nicht als Kompromiss für eine ungerechte und milliardenteure Grundrente. Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung bleibt ein fundamentaler Fehler. Ein weiterer fauler Kompromiss nach der Ausweitung der Mütterrente macht die Sache nicht besser.

10. VERNACHLÄSSIGUNG DER ZUKUNFT

Die Gießkannenpolitik der GroKo muss jetzt ein Ende finden, wenn wir die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht aufs Spiel setzen wollen. Deutschland braucht dringend Investitionen in Digitalisierung, Infrastruktur und Bildung  sowie nicht zuletzt ein zukunftsfestes Rentensystem. Die GroKo investiert deutlich zu wenig, stattdessen fließt viel Geld in den Konsum. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu setzen und sich nicht im Klein-Klein zu verheddern. Wir brauchen einen großen Wurf für Deutschland.

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