Gerecht durch Marktwirtschaft
Aktionstag der INSM

Nach Steuerschätzung: Der Soli hat ausgedient

Laut aktueller Steuerschätzung hat die kommende Bundesregierung im nächsten Jahr 26,8 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als 2016. Die Steuereinnahmen sprudeln also, die Steuerbelastung der Bundesbürger steigt – es ist an der Zeit, den Menschen wieder mehr von ihrem hart erarbeiteten Geld zu lassen. Wir fordern deshalb, den Soli nach 2019 ersatzlos abzuschaffen. Eine Begründung.

9. November 2017

Position Einkommensteuersteuereinsparung berechnenAktuelle SteuerschätzungZur Pressemeldung

  • Start unseres Aktionstags "Stoppt den Soli": Wir verteilen am Morgen in Berlin Soli-Stoppen-Aufkleber...
  • … die Botschaft: Der Solidaritätszuschlag sollte alleine deswegen nach 2019 ersatzlos wegfallen, weil der Staat immer mehr vom Einkommen der Bürger abzweigt.
  • INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr spricht auf der Soli-Abschaffen-Demo vor dem Reichstag in Berlin ...
  • ... zu welcher der Bund der Steuerzahler aufgerufen hatte.
  • Nach der Demo am Reichstag geht es weiter zum Bundesfinanzministerium, wo drinnen die Steuerschätzung vorgestellt wird. Draußen gibt INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr Pressestatements, ...
  • ... mit der Aktion kamen wir auch in die 20-Uhr-Tagesschau.

 

 

Ausgerechnet an einem steuerpolitischen Instrument von vorgestern scheiden sich die Geister in den Sondierungsgesprächen zur Jamaika-Koalition: Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer entpuppt sich dieser Tage immer mehr als Zankapfel: Die FDP möchte den Soli noch in dieser Legislaturperiode abschaffen, und zwar ersatzlos. Die Grünen sperren sich dagegen, weil sie die Einnahmen nicht missen möchten. Die Union will es langsam angehen lassen und den Soli von 2020 bis 2029 stufenweise abbauen. Auch noch im Raum steht als möglicher Kompromiss eine Idee, die eigentlich von der SPD kam, nämlich zunächst nur die unteren und mittleren Einkommen vom Soli zu befreien. Und zu guter Letzt fordert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) im aktuellen Herbstgutachten ebenfalls das Ende des Soli.

Warum gerade die vollständige Abschaffung des Soli den Auftakt zu allen weiteren Steuerreformen der neuen Bundesregierung bilden sollte, wird klar, wenn man sich seine Entstehungsgeschichte noch einmal vergegenwärtigt: Eingeführt wurde der Soli 1991 begrenzt auf zwölf Monate als sogenannte Ergänzungsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, um die Sonderlasten des Golfkriegs finanzieren zu können. Doch schon ein Jahr nach seinem vermeintlichen Ende war er wieder da – diesmal unbefristet. Als Begründung für die neuerliche Erhebung des Zuschlags von zunächst 7,5 und heute 5,5 Prozent auf die Steuerschuld führte der Gesetzgeber den finanziellen Mehrbedarf für die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ostdeutschland an jene im Westen an. Das Steueraufkommen aus dem Soli ist jedoch nicht zweckgebunden, es geht in den allgemeinen Bundeshaushalt ein, Länder und Kommunen bekommen unmittelbar nichts davon ab.

Wie viel Geld tatsächlich für den Aufbau Ost aus dem Bundeshaushalt an die neuen Bundesländer fließt, ist derzeit im von 2005 bis 2019 geltenden Solidarpakt II geregelt. Die jährliche Fördersumme hat sich sukzessive verringert: Waren es im Startjahr 2005 noch 16,4 Milliarden Euro, werden es 2019 gerade einmal 3,8 Milliarden Euro sein – und damit nur ein Bruchteil der geschätzten 19 Milliarden Euro, die der Staat dann durch den Soli einnehmen wird.

Der Heidelberger Verfassungsrechtsprofessor Hanno Kube kommt in einem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zu dem Ergebnis, dass es keine nachvollziehbare und schlüssige Begründung dafür gibt, auch nach 2019 noch einen Solidaritätszuschlag zu erheben.

 

Warum der Staat auf den Soli verzichten kann – und sollte

Die juristische Lage ist also eindeutig, aber ist es auch sinnvoll, dass der Staat auf die Einnahmen aus dem Soli verzichtet? Diese Frage stellt sich umso mehr, als die „schwarze Null“ im Haushalt und der vorankommende Schuldenabbau wertvolle Errungenschaften der vergangenen Legislaturperiode sind. Zudem warten in den kommenden vier Jahren große Aufgaben, insbesondere die Digitalisierung und die Integration der Flüchtlinge. Die Antwort kann trotzdem nur ein klares Ja sein:

 

Ja, der Soli kann weg, weil der Staatshaushalt nicht nur ausgeglichen, sondern kräftig im Plus ist.


Ende 2016
verzeichnete der öffentliche Gesamthaushalt einen Überschuss von fast 26 Milliarden Euro, der Bund für sich genommen kam auf fünf Milliarden Euro. Für 2017 sieht es sogar noch besser aus: Bereits Mitte des Jahres glänzte der Bundeshaushalt mit einem positiven Saldo von zwei Milliarden Euro.

 

Ja, der Soli muss weg, weil die Steuereinnahmen ohnehin explodieren


und damit Spielraum für den Verzicht auf den Soli eröffnen. Laut Steuerschätzung vom 09. November 2017 hat allein der Bund 2017 gut 19 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als 2016 – am Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2021 werden es 59,4 Milliarden Euro mehr sein.

Auch der Sachverständigenrat sieht in seinem Herbstgutachten Spielraum für Entlastungen. Die Wirtschaftsweisen fordern deshalb die Abschaffung des Soli.

 

Und ja, der Soli muss vor allem deshalb weg, weil der Staat immer mehr vom Einkommen der Bürger abzweigt.


Das Aufkommen aus Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer entwickelt sich 2017 mit einer geschätzten Zunahme von 5,1 beziehungsweise 6,8 Prozent voraussichtlich deutlich dynamischer als das nominale Bruttoinlandsprodukt, das gerade einmal um drei Prozent wachsen wird. Das führt dazu, dass die Steuerquote steigt: Lag der Anteil von veranlagter Einkommensteuer, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag am Bruttoinlandsprodukt im Schnitt der Jahre 2005 bis 2016 noch bei knapp 7,2 Prozent, werden es 2017 wohl mehr als 8,3 Prozent sein.

Wollte der Staat die Steuerquote wieder auf ihr altes, „normales“ Maß zurückdrehen, müsste er die Steuerbelastung der Einkommen sogar um gut 38 Milliarden Euro verringern.

 

Soli weg – (k)ein Steuerentlastungsprogramm für Besserverdiener?

Dass sich die Jamaika-Koalitionäre in spe so schwer mit dem Soli tun, obwohl ihnen die – ökonomischen wie verfassungsrechtlichen – Fakten allesamt bekannt sein dürften, hat noch einen anderen Grund: Immer wieder heißt es, der Solidaritätszuschlag sei ein Steuerentlastungsprogramm für Besserverdiener. Diese Analyse ist auch gar nicht falsch, sondern vielmehr folgerichtig. Denn der Soli war ja auch ein Steuerbelastungsprogramm für die höheren Einkommen, wie der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Stefan Bach eindrucksvoll vorgerechnet hat: Demnach zahlen die einkommensstärksten zehn Prozent der Bundesbürger 62 Prozent des Soli-Aufkommens.

Von der gesamten Last aus Einkommensteuer und Soli tragen die oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher 48 Prozent – und das, obwohl sie lediglich 28 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens auf sich vereinen, so aktuelle Berechnungen des IW Köln. Der Zuschlag auf die Einkommensteuer verschärft also die Progression über das im Steuertarif ohnehin schon angelegte Maß hinaus. Mit anderen Worten: Durch den Soli nimmt die durchschnittliche Steuerbelastung bei steigendem Einkommen stärker zu.
Trotzdem würde die Abschaffung des Soli keineswegs nur den Superreichen zugutekommen: Ein unverheirateter Mittelschichtsangehöriger mit einem Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro hätte im Jahr 2017 ohne Soli immerhin 500 Euro im Jahr mehr zur Verfügung. Um den gleichen Betrag entlastet würde eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttogehalt von 80.000 Euro, die damit ebenfalls nicht zu den Großverdienern in diesem Land zählt.

Nur die kleinen und mittleren Einkommen vom Soli zu befreien – ein Vorschlag, den die SPD ins Spiel gebracht hat – ist gleichwohl auch keine Lösung, weil verfassungsrechtlich unzulässig, wie Steuerjurist Kube im Gutachten für die INSM ausgeführt hat.

 

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