Gerecht durch Marktwirtschaft
Generationengerechtigkeit

Wir dürfen nicht auf Kosten unserer Kinder leben

Wenn Politiker um Wählerstimmen buhlen, verlieren sie oft die langfristige Perspektive aus dem Blick. Doch wem die finanzielle Zukunft seiner Kinder am Herzen liegt, der darf keine Rentengeschenke fordern und muss Schulden abbauen. – Ein Plädoyer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

21. April 2017

INSM-Position Rente

Der demografische Wandel ist ein Fakt, an dem auf absehbare Zeit nicht mehr zu rütteln ist. Zwar könnte Deutschlands Einwohnerzahl dank der Zuwanderung laut der aktuellen Bevölkerungsprognose des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) bis 2035 auf rund 83 Millionen steigen. An der Alterung der Gesellschaft ändert dies jedoch kaum etwas – zu zahlreich sind die Babyboomer, die jetzt nach und nach in den Ruhestand gehen. Schon 2035 werden daher auf einen über 65-Jährigen nur noch zwei Erwerbsfähige im Alter von 20 bis 64 Jahren kommen – derzeit sind es immerhin noch drei.

Das Leben in Deutschland wird sich in den kommenden Jahrzehnten auf jeden Fall stark verändern – und es steht zu hoffen, dass die Wirtschaftsentwicklung dazu beiträgt, den hiesigen Wohlstand zu erhalten. Klar ist bis jetzt lediglich eins: Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben und der sozialen Sicherungssysteme wird nicht leichter, wenn es immer weniger Menschen gibt, die das Geld dafür erwirtschaften.

Eine verantwortungsvolle Politik muss dem Rechnung tragen. Das ist allerdings leichter gesagt als getan, denn bekanntlich haben Kinder kein Stimmrecht bei Wahlen. Und es würde demokratischen Prinzipien widersprechen, Eltern treuhänderisch für ihre Kinder mitwählen zu lassen. Nun kann man sicher davon ausgehen, dass die meisten Eltern das Wohl ihres Nachwuchses im Blick haben. Doch je weiter politische Entscheidungen in die Zukunft reichen, umso fraglicher wird es, inwieweit die Interessen künftiger Generationen noch berücksichtigt werden. Zumal der Horizont von Politikern eben oft nur bis zur nächsten Wahl reicht: Spätestens im Wahljahr steht der Stimmenfang im Vordergrund – und der ältere Teil der Bevölkerung mit seinen spezifischen Interessen bietet diesbezüglich nun mal eine Menge Potenzial.

Der fatale Trend, Politik ausschließlich für die heutigen Wähler und auf Kosten kommender Generationen zu betreiben, zeichnet sich schon heute allzu deutlich ab.

 

Rentenpolitik auf Kosten der Jungen ist gerade angesagt

In der aktuellen Legislaturperiode hat die Politik angehende Ruheständler mit der „Mütterrente“ und der „abschlagfreien Rente mit 63“ beglückt. Konkret heißt das:

Seit Mitte 2014 werden Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern statt nur einem Jahr zwei Jahre Erziehungszeit in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Dafür fallen bis Ende 2017 gut 24 Milliarden Euro an, die aus Beiträgen und Steuermitteln zu finanzieren sind. Kostenpunkt von 2018 bis 2030: weitere 106 Milliarden Euro. Würde die anrechenbare Erziehungszeit sogar auf drei Jahre aufgestockt, wie es die CSU möchte, müssten bis 2030 nach einer Schätzung des IW Köln noch einmal 98 Milliarden Euro mehr aufgebracht werden.

Auch die abschlagfreie Rente mit 63 gibt es nicht zum Nulltarif: Ebenfalls seit Mitte 2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren bereits im Alter von 63 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen – und zwar ohne Abzüge. Alle anderen bezahlen jedes Jahr, dass sie früher in Rente gehen, mit einem Abschlag von 3,6 Prozent. Allein der Verzicht auf diese Abschläge belastet die Rentenkasse 2017 nach Berechnungen des IW Köln mit 1,2 Milliarden Euro. Die Zusatzkosten steigen stufenweise mit jedem Jahr, in dem weitere langjährige Versicherte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der Umstand, dass sich die Zahl solcher Vorruhestandsanträge innerhalb von zwei Jahren versiebzehnfacht hat. So gesehen erscheint die Kalkulation der Bundesregierung von knapp zwei Milliarden Euro Kosten pro Jahr bis 2025 als reichlich optimistisch.

Sowohl die ausgeweitete Mütterrente als auch der abschlagfreie Rentenbezug mit 63 kommen vor allem heutigen Rentnern und älteren Erwerbstätigen zugute – und müssen von den jüngeren und deren Kindern bezahlt werden.

Noch deutlicher wird die Umverteilung von Jung zu Alt an der Diskussion über das Wechselspiel zwischen Rentenbeitrag und Rentenniveau. Gesetzlich vorgegeben ist derzeit eine doppelte Haltelinie: Der Beitragssatz darf bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen und das Sicherungsniveau vor Steuern, also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn, nicht unter 43 Prozent sinken. Verschiedene Rentenpolitiker liebäugeln nun damit, einen Anstieg des Beitragssatzes auf 25 Prozent zu ermöglichen, um ein höheres Rentenniveau finanzieren zu können.

 

Kranken- und Pflegeversicherung stehen unter demografischem Druck

Auch und gerade die Ausgaben von Kranken- und Pflegeversicherung steigen mit der Lebenserwartung der Bundesbürger. So verursachen ältere Menschen höhere Krankheitskosten, und wenn es mehr Höchstbetagte gibt, bedeutet dies auch mehr Pflegebedarf. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung droht, von heute 15,7 Prozent bis 2040 auf 19,2 Prozent einschließlich Zusatzbeitrag zu klettern, wie eine Simulation des IW Köln ergeben hat. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung könnte sich in dieser Zeit von 2,55 auf 3,2 Prozent erhöhen – macht zusammen 22,4 Prozent. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Arbeitslosenversicherung nicht teurer wird und ihr Beitragssatz bei den heutigen drei Prozent verharrt, läge die Gesamtbelastung der Arbeitseinkommen mit Sozialversicherungsbeiträgen bei fast 50 Prozent. Zum Vergleich: Momentan sind es knapp 40 Prozent.

 

Deutschland hat bereits extrem hohe Sozialabgaben

Schon heute ist der Anteil der Sozialabgaben an den Arbeitskosten in kaum einem Industrieland höher als in Deutschland, wie die OECD kürzlich in ihrer Untersuchung „Taxing Wages 2017“ dargelegt hat. Höhere Sozialversicherungsbeiträge erlauben sich lediglich Frankreich, Ungarn und Österreich. Zusammen mit der Einkommensteuer kommt Deutschland auf eine staatliche Abgabenbelastung der Arbeitseinkommen von gut 49 Prozent – noch mehr ist es nur in Belgien mit 54 Prozent. Der OECD-Durchschnitt liegt dagegen bei gerade einmal 36 Prozent.

Dies verdeutlicht vor allem eins: 40 Prozent Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen sind die Schmerzgrenze – und zwar sowohl für die finanzielle Belastung der Bürger als auch für die internationale Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.

 

Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen

Die Generationengerechtigkeit macht sich jedoch an mehr fest als an den sozialen Sicherungssystemen und deren Finanzierung. Die heutigen Bundesbürger hinterlassen den nachrückenden Generationen einerseits hohe Vermögen und ein funktionierendes Wirtschaftssystem, andererseits aber auch einen riesigen Berg an Staatsschulden: Ende 2016 stand der deutsche Staat mit gut zwei Billionen Euro in der Kreide – je Einwohner gerechnet waren das knapp 25.000 Euro und bezogen aufs Bruttoinlandsprodukt (BIP) 68 Prozent.

Staatsschulden aber sind die Steuern von morgen. Zinsen und Tilgung müssen aus Steuereinnahmen bedient werden und schränken damit den finanziellen Handlungsspielraum des Staates für Investitionen etwa in Bildung oder die Verkehrswege unnötig ein. Zu welchem Drama sich eine übermäßige Staatsverschuldung auswachsen kann, zeigt vor allem der Fall Griechenland.

Umso begrüßenswerter ist es, dass Deutschland seine absoluten Staatschulden dank der guten Wirtschaftslage 2016 schon im zweiten Jahr in Folge verringern konnte. Dadurch ging auch die Pro-Kopf-Verschuldung wieder leicht zurück. Von der im Euro-Stabilitätspakt vorgegebenen Schuldenobergrenze von 60 Prozent des BIP ist Deutschland zwar immer noch weit entfernt – dennoch ist die deutliche Verbesserung gegenüber dem Höchststand von 2010 mit einer Schuldenquote von 81 Prozent anzuerkennen.

Tatsächlich haben Bund und Länder auch auf Drängen der EU in den vergangenen Jahren viel für eine tragfähigere Finanzpolitik getan – vor allem: neue Spielregeln eingeführt. So gilt seit 2016 auf Bundesebene die Schuldenbremse, der zufolge die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme des Bundes höchstens 0,35 Prozent des BIP betragen darf. Die Länder dürfen sich ab 2020 überhaupt keine strukturellen Defizite mehr erlauben.

Die Schuldenbremse verhindert jedoch nicht, dass der Schuldenberg in Krisenzeiten wieder wachsen kann. Weil die Zinsen nicht ewig so niedrig bleiben werden wie derzeit und Deutschland überdies bis 2035 ein Rückgang der jährlichen Steuereinnahmen um 18 Milliarden Euro droht – demografiebedingt und durch die nachgelagerte Besteuerung der Renten –, gibt es nur eine logische Konsequenz: Wer den kommenden Generationen von Erwerbstätigen, die ohnehin schon durch die Finanzierung der sozialen Sicherung stark in Anspruch genommen werden, nicht noch höhere Lasten aufbürden will, muss den Schuldenabbau heute kräftig forcieren.

 

Was tun für mehr Generationengerechtigkeit? Die Vorschläge der INSM

Dass der demografische Wandel die Balance zwischen den Generationen gefährdet, ist offensichtlich. Um das zu verhindern, fordert die INSM daher schon länger, auf bestimmte Rentenreformen zu verzichten – eine andere dagegen endlich anzuschieben:
 

  • Spätestens ab 2031, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren für alle Neurentner gilt, sollte der Rentenbeginn an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden: Für jedes Jahr, um das sich die Lebenserwartung erhöht, würde das Renteneintrittsalter dann automatisch um acht Monate heraufgesetzt. So bliebe das individuelle Verhältnis von Arbeitszeit und Ruhestand gewahrt, und die Relation von Erwerbsfähigen zu Rentnern ließe sich stabilisieren.
  • Verzichtet werden sollte dagegen auf jeden Fall auf die Einführung einer Solidar- oder Lebensleistungsrente – sie würde viel Geld kosten und könnte Altersarmut nicht verhindern, weil nicht jeder langjährige Beitragszahler, dessen Anspruch an die gesetzliche Rente unter Grundsicherungsniveau liegt, tatsächlich auch bedürftig ist.
  • Kein gangbarer Weg ist zudem die Anhebung des Rentenniveaus. Denn dies kann nur durch einen Anstieg der Beitragssätze erkauft werden und/oder durch eine noch wesentlich stärkere Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters.

     

Um die Generationengerechtigkeit noch weiter voranzubringen, muss der Staat aber auch an seinen Schulden ansetzen. Die INSM schlägt daher vor, einen konkreten Fahrplan zum Schuldenabbau zu entwickeln und diesen gesetzlich zu verankern.

So käme Deutschland dem moralischen Gebot, Gerechtigkeit auch zwischen den Generationen herzustellen, zumindest ein Stückchen näher. Denn wie schon der Volksmund sagt: Unsere Kindern sollen es einmal besser haben als wir.