Chancen für alle
Jobkiller Mindestlohn

Die Leidtragenden? Menschen ohne Berufsabschluss!

Zwischen 250.000 und 570.000 Arbeitsplätze werden nach neuesten Berechnungen durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 in Deutschland wegfallen. Das ist ein Ergebnis der neuesten Mindestlohn-Studie von Prof. Dr. Ronnie Schöb (siehe Video), Freie Universität Berlin, und Prof. Dr. Andreas Knabe, Universität Magdeburg, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

3. Dezember 2014

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Zwischen 250.000 und 570.000 Arbeitsplätze werden nach neuesten Berechnungen durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 in Deutschland wegfallen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Simulationsstudie "Regionale und qualifikationsspezifische Auswirkungen des Mindestlohns – Folgenabschätzung und Korrekturbedarf" des Mindestlohnexperten Prof. Dr. Ronnie Schöb, Freie Universität Berlin, CESifo und ifo Dresden, und des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Knabe, Universität Magdeburg und CESifo, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). 

Wollte der Staat die negativen Beschäftigungseffekte durch Lohnsubventionen ausgleichen, müsste er nach Berechnungen der Wissenschaftler dafür jährlich bis zu 8,7 Milliarden Euro aufbringen.

In der Studie wurde außerdem berechnet, wie sich eine Anhebung der Mindestlohn-Altersgrenze auf 25 Jahre auswirken würde. Demnach könnten bis zu 110.000 Jugendliche ohne Ausbildung in ihren Beschäftigungsverhältnissen gehalten werden.

 

Was ist der Mindestlohn

Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 € brutto je Zeitstunde. In der Zeit der Einführung wird es zunächst bis 2017 noch einige wenige Ausnahmen (Zeitungszusteller, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, unter 18-Jährige ohne Ausbildung) geben. Der Mindestlohn gilt nicht für Langzeitarbeitslose, um ihnen den Einstig in Arbeit zu erleichtern.

Auf Bundeslandebene heruntergebrochen zeigt die Abbildung links (aus Studie Seite 29) die maximal zu erwartenden Beschäftigungsverluste. In beiden Szenarien zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Die höchsten relativen Beschäftigungsverluste zeichnen sich in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und in Sachsen-Anhalt ab, mit Beschäftigungsverlusten von deutlich über vier Prozent. Brandenburg ist aufgrund seiner Nähe zu Berlin etwas besser gestellt als die anderen ostdeutschen Bundesländer; Berlin selbst nimmt eine Mittelstellung zwischen alten und neuen Bundesländern ein.

In den alten Bundesländern finden sich die maximalen Beschäftigungsverluste im Standardmodell in Schleswig-Holstein mit maximal 1,8 Prozent in Rheinland-Pfalz, sie liegen damit bei maximal 40 Prozent des ostdeutschen Durchschnitts. Die geringsten Verluste finden sich in den südlichen Ländern sowie im Saarland

 

Besonders hoch sind die prognostizierten Beschäftigungsverluste bei den geringfügig Beschäftigten (siehe Abbildung rechts, in Studie auf Seite 29). In den neuen Bundesländern wird voraussichtlich bis zu jeder vierte dieser Jobs wegfallen (24,9 Prozent in Sachsen-Anhalt, 21,8 Prozent in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern).