Aspekt 1: Ausbau erneuerbarer Energien
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien gehört zum Kern der Energiewende. Hier ist die Bundesregierung weitestgehend im Zeitplan. Dennoch müssen noch einige technische Herausforderungen gelöst werden und die Marktintegration besser gelingen.
Vom Ziel gedacht
Der Ausbau der erneuerbaren Energien gehört zum Kernbestand der Energiewende. Während der Ausstieg aus der Kernkraft lange Zeit nur noch hinsichtlich ihrer zeitlichen Dimension umstritten war und im Jahr 2011 mit genauen Daten bis 2022 beschlossen wurde, ist der Aufbau der erneuerbaren Energien ein längerfristiger Prozess. Durch diesen Prozess soll bis Mitte des Jahrhunderts der weitaus größte Teil der Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen gesichert werden.
Dabei wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erst im Jahr 2011 eingeleitet. Das Stromeinspeisegesetz hat schon in den neunziger Jahren eine Förderung für erneuerbare Energien installiert, die seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz fortgesetzt und verstärkt wurde. Daher soll das Jahr 2000 hier auch als Start der Energiewende angesehen werden, auch wenn der Begriff sich erst nach dem beschleunigten Kernenergieausstieg aus dem Jahr 2011 fest etabliert hat.
Besonders anspruchsvoll sind die Ziele der Bundesregierung beim Strom. Hier soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2050 auf 80 Prozent ansteigen. Zwischenziele sind für 2020 mit 35 Prozent, 2030 mit 50 Prozent und 2040 mit 65 Prozent definiert. In jeder Dekade soll somit der Anteil der erneuerbaren Energien um 15 Prozentpunkte ansteigen.
Zielerreichung: INSM-Energiewende-Radar
Der Aufwuchs der erneuerbaren Energien kann am besten an den eigenen Zielen der Bundesregierung gemessen werden. Dabei wird eine lineare Entwicklung zwischen dem Ausgangswert aus dem Jahr 2000 und dem ersten Zwischenziel angelegt. Wird dieser Wert vollständig erreicht, wird ein Zielerreichungsgrad von 100 Punkten angezeigt. Jeder Prozentpunkt, den der Ausbau unterhalb des Zuwachspfades seit dem Ausgangsjahr liegt, führt zu einer Verringerung der Bewertung um einen Punkt. Bei einer Übererfüllung der Ziele kann auch ein höherer Wert errechnet werden, wobei aus Gründen der Darstellung ein Deckel bei 100 Punkten eingezogen würde. Würde der Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Niveau von 2000 stehen bleiben, würden 0 Punkte vergeben.













