Kaufkraft und Armutsgefährdung: Unterschied Stadt-Land größer als Ost-West
In Debatten um das Thema Armut wird vor allem die relative Einkommensarmut als Mess- und Vergleichsgröße herangezogen, doch das Phänomen ist vielschichtiger. Die zusätzliche Berücksichtigung der Preisniveaus fördert im deutschlandweiten Vergleich große Unterschiede zwischen den Bundesländern zu Tage.
Armut ist auch in wohlhabenden Ländern wie Deutschland ein wichtiges Thema. Auch wenn hierzulande niemand verhungern muss, können große soziale Unterschiede dazu führen, dass sich ein Teil der Bevölkerung abgehängt fühlt. In der öffentlichen Debatte werden meist nur einzelne Aspekte von Armut behandelt. Im Blickpunkt steht dabei in der Regel die relative Einkommensarmut, die von der Europäischen Kommission als Armutsgefährdung bezeichnet wird. Sie wird gemessen, indem man das haushaltsbezogene Einkommen (Äquivalenzeinkommen) einer Person mit der vom Medianeinkommen (Einkommen, das von einer Hälfte der Bevölkerung unterschritten und von der anderen überschritten wird) abhängigen Einkommensarmutsschwelle vergleicht. Diese Schwelle wird in Europa einer Konvention folgend auf 60 Prozent des Medians gesetzt.
Möchte man untersuchen, welche Regionen besonders von Einkommensarmut betroffen sind, stellt sich die Frage, anhand welchen Schwellenwerts Einkommensarmut gemessen werden soll. Sieht man Armut vor allem als Exklusion und fehlende soziale Teilhabe, spricht viel dafür, die Einkommensarmutsschwelle zu regionalisieren. Denn die Exklusion der Armen findet im direkten sozialen Umfeld statt, also beispielsweise in der Nachbarschaft, dem Verein, der Arbeitsstelle oder der Schule. Geht es mehr um den Kinobesuch und das gesellige Beisammensein, wirkt die Exklusion dort schwächer, wo alle wenig Geld zur Verfügung haben [1]. Bei einer intraregionalen Betrachtung wird auch das Problem umgangen, dass es zwischen den Regionen zum Teil erhebliche Preisunterschiede gibt und auch das Wohngeld sowie die Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger (ALG II – Arbeitslosengeld II) höchst unterschiedlich ausfallen.
Dagegen spricht für die nationale Betrachtung die Armutsdefinition der EU. Danach sind „verarmte Personen Einzelpersonen, Familien und Personengruppen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum hinnehmbar ist“ [2]. Bezugsraum ist also das Mitgliedsland und nicht das regionale Umfeld. Auch das Grundgesetz postuliert in Artikel 72 die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – wobei gleichwertig allerdings nicht gleich bedeutet.
Gegen den engen regionalen Bezug spricht zudem, dass es auch international einen breiten Konsens darüber gibt, welche Merkmale eine finanzielle Entbehrung ausmachen. Über die Zeit hinweg ist beispielsweise in Irland trotz einer enormen wirtschaftlichen Boomphase der Katalog an Lebensstandardmerkmalen, der einen annehmbaren Mindeststandard beschreibt, unverändert geblieben [3]. Betrachtet man Armut als Mangel von Verwirklichungschancen oder Entfaltungsmöglichkeiten, wie es Armatya Sen mit seinem Capability-Ansatz beschreibt [4], geht es eben nicht nur darum, mit dem Nachbarn mithalten zu können. Sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten zu können, mag zwar deutlich erträglicher sein, wenn auch der Nachbar kein Geld hat um wegzufahren. Dennoch kann man es als Grundbedürfnis ansehen, auf irgendeine Art auch andere Orte kennenlernen und damit auch seinen Horizont erweitern zu wollen. In einkommens- und strukturschwachen Regionen sind überdies auch zumeist die Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Entfaltungsmöglichkeiten im Bereich des Arbeitslebens sind somit vor Ort für alle reduziert, was ebenfalls gegen eine rein regionale Betrachtung von Armut spricht.
Von der Einkommensarmut zur Kaufkraftarmut
Um dem Problem regionaler Preisunterschiede Rechnung zu tragen, ist es nicht nötig, den Schwellenwert für Einkommensarmut an das regionale Einkommensniveau anzupassen. Stattdessen kann man auch die nationale Einkommensarmutsschwelle entsprechend dem regionalen Preisniveau variieren. Der Schwellenwert ist dann regional differenziert, und zwar so, dass die Kaufkraft in allen Regionen dem nationalen Durchschnittswert entspricht. Für die auf diese Art preisbereinigte relative Einkommensarmut, erstmals bundesweit auf regionaler Ebene eingeführt von Röhl/Schröder (2017) [5], wird im Folgenden der Begriff relative Kaufkraftarmut, oder kurz Kaufkraftarmut, verwendet.
Das Vorgehen zur Berechnung der relativen Kaufkraftarmut soll am Beispiel Münchens erklärt werden: In München liegt das Preisniveau 23 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Dementsprechend werden die unbereinigten Äquivalenzeinkommen aller Münchner durch den Faktor 1,23 geteilt. Die Preise sind so standardisiert, dass sich gewichtet mit den Bevölkerungszahlen über alle regionalen Einheiten der Faktor 1 ergibt. Dennoch erhöht sich durch die Kaufkraftbereinigung der (gesamtdeutsche) Median und damit auch der Schwellenwert für Armutsgefährdung leicht. Er betrug im Jahr 2016 bei der relativen Einkommensarmut 969 Euro und bei der relativen Kaufkraftarmut 975 Euro. Daher gilt ein Münchner als relativ kaufkraftarm, wenn sein unbereinigtes Äquivalenzeinkommen weniger als 1.201 Euro (1.201 Euro/1,23 = 975 Euro) beträgt, während er erst bei einem Einkommen von weniger als 969 Euro als relativ einkommensarm klassifiziert wird. Für nähere Details zur Berechnung und den Datenquellen siehe.
Relative Einkommensarmut und Kaufkraftarmut im Vergleich
Die Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Preise hat einen großen Einfluss auf die Armutsgefährdungslandkarte. Bei der Einkommensarmut ohne Preisbereinigung zeigt sich noch ein deutliches Ost-West-Gefälle, das sich jedoch zunehmend verwischt (Tabelle 1): In den ostdeutschen Bundesländern – einschließlich Berlins – war im Jahr 2016 mit 18,4 Prozent der Bevölkerung fast jeder Fünfte armutsgefährdet. Damit fiel die Quote um mehr als drei Prozentpunkte höher aus als in den westdeutschen Bundesländern (15 Prozent). Fast alle ostdeutschen Bundesländer haben zudem eine überdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote. Lediglich Brandenburg liegt mit einer Quote von 15,7 Prozent genau auf deutschem Durchschnittsniveau.
Gleichwohl unterbietet das Berlin umschließende Flächenland mit dieser Quote die westdeutschen Flächenländer Niedersachsen (Quote 16,7 Prozent), Saarland (17,1 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (17,8 Prozent) deutlich. Auch Sachsen und Thüringen schneiden leicht besser als Nordrhein-Westfalen ab. Relativ am häufigsten von Armutsgefährdung betroffen sind unter den Flächenländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit Quoten von über 20 Prozent. Dagegen schneiden Baden-Württemberg und Bayern mit Armutsgefährdungsquoten von um die zwölf Prozent unter allen Ländern klar am besten ab. Mit Abstand am häufigsten von relativer Einkommensarmut betroffen sind die Bremer. Dort sind fast 23 Prozent armutsgefährdet (Tabelle 1).
Die hohe Gefährdungsquote für Bremen weist bereits auf das Problem der hohen Armutsgefährdung in Städten hin. In den – wie oben definierten – städtischen Regionen liegt der Anteil der Bevölkerung in relativer Einkommensarmut bei durchschnittlich 18,8 Prozent und damit um vier Prozentpunkte höher als in den ländlichen und teil-urbanen Beobachtungsräumen (14,8 Prozent).
Weit weniger stark als bei der Einkommensarmut ist das Ost-West-Gefälle bei der Kaufkraftarmut. Die ostdeutschen und die westdeutschen Länder sind bei dieser Betrachtung sehr eng aneinandergerückt – der Abstand beträgt nur noch einen Prozentpunkt. Brandenburg ist bei dieser Betrachtung mit einer Quote von 13,0 Prozent sogar das Land mit der niedrigsten Armutsgefährdungsquote, wenn auch nur sehr knapp vor Bayern und Baden-Württemberg mit einer Quote von jeweils 13,2 Prozent. Auch Thüringen und Sachsen liegen mit Quoten zwischen 14 und 15 Prozent noch unter dem Bundesdurchschnitt. Sachsen-Anhalt (17,6 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (18,4 Prozent) und Berlin (20,2 Prozent) schneiden dagegen deutlich schlechter ab. Die beiden erstgenannten gehören zusammen mit Nordrhein-Westfalen zu den Flächenländern mit der höchsten Kaufkraftarmutsquote. In Berlin ist, wie in den anderen beiden Stadtstaaten, rund jeder Fünfte kaufkraftarm.












