Die Bundesregierung möchte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmensbesteuerung verbessern, und schlägt dafür zwöf Punkte zur Modernisierung und Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vor. Am Ende sollen die Unternehmen um 2 Milliarden Euro entlastet werden. Die Wissenschaftler des IW Köln haben jeden der 12 Punkte unter die Lupe genommen.
19. März 2012
Die Bundesregierung möchte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmensbesteuerung verbessern. Zu diesem Zweck soll der Umfang der Bürokratie abgebaut werden und dort, wo es sinnvoll ist, das deutsche Steuerrecht an internationale Standards angepasst werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen zwölf Punkte Plan vorgelegt, der eine Vielzahl von steuerliche Aspekten aufgreift.
Die angedachten Änderungen reichen von der Besteuerung verbundener Unternehmen über die nationale und internationale Verlustverrechnung bis hin zur Abrechnung von Reisekosten und Verpflegungsaufwendungen für Mitarbeiter. Dabei befinden sich die Überlegungen noch in einem frühen Stadium, so dass noch weitere Konkretisierungen für eine endgültige Bewertung erforderlich sind. Dadurch sind auch insbesondere die genauen fiskalischen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen noch völlig unklar. Insgesamt wird von einem Entlastungsvolumen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro ausgegangen. Trotzdem soll hier eine erste Einschätzung erfolgen.
Aufgrund des frühen Stadiums der Planungen, die vorwiegend noch Diskussionsansätze sind, und der Heteroginität des Maßnahmenpakets ist eine abschließende und einheitliche Bewertung nicht möglich. Da keine Gesamtbewertung erfolgt, werden die wichtigsten Einzelmaßnahmen kurz erläutert und die sich abzeichnenden Tendenzen aufgezeigt.
Regierungspolitik im Deutschland-Check: Welche neuen Gesetze sind in Planung und wie hilfreich sind diese? Wissenschaftler des IW Köln stellen neue Gesetze vor und bewerten deren Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung. Alle Deutschland-Checks finden Sie hier.